Zum Seitenanfang

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR

Was Unternehmen jetzt zur Packaging & Packaging Waste Regulation wissen müssen

Die neue EU-Verpackungsverordnung gilt ab dem 12.08.2026. Ab dann müssen erste Maßnahmen umgesetzt worden sein. 

Wir erklären im Folgenden, was die PPWR ist, welche Ziele sie verfolgt, welchen Pflichten nachgekommen werden muss und was die PPWR konkret für unterschiedliche Wirtschaftsakteure bedeutet. Erfahren Sie außerdem, wie Sie Interzero bei der Umsetzung Ihrer PPWR-Pflichten unterstützen kann.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. 


Was ist die PPWR?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie löst die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20. Dezember 1994 (Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) ab.  

Die neue EU-Verpackungsverordnung ist am 11.02.2025 formell in Kraft getreten und muss ab dem 12.08.2026 angewendet werden. Für bestimmte Maßnahmen gibt es nachgelagerte Fristen.  

Die PPWR-Verordnung gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten, das heißt, dass sie auch verpflichtend ist, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Länder müssen zeitnah eine nationale Gesetzgebung vornehmen, die Regelungsaufträge umsetzt (in Deutschland z. B. in Form des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes).

Rechtliche Grundlage nachzulesen unter EUR-Lex (offizielle Website der Europäischen Union).

Fordern Sie noch heute das umfassende Whitepaper mit der Zusammenfassung PPWR als PDF an.

Whitepaper zur PPWR anfordern

Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, per E-Mail das Whitepaper sowie weiterführende werbliche Informationen im Kontext der PPWR oder EPR-Compliance zu erhalten. Meine Daten werden nicht an Dritte außerhalb des Interzero-Konzerns weitergegeben. Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.

Ziele der PPWR

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist ein zentraler Baustein für mehr Nachhaltigkeit in Europa und unterstützt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Sie verbindet Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung zu einem ganzheitlichen Ansatz. Ziel ist es, die nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern und die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren, indem die Erzeuger und weitere Akteure noch stärker zur Verantwortung gezogen werden.

Zu den wichtigsten Zielen gehören:

  • Verpackungsabfälle reduzieren: Verringerung des Verpackungsabfalls pro Kopf in den EU-Mitgliedstaaten sowie Vermeidung unnötiger und überdimensionierter Verpackungen.
  • Wiederverwendung von Verpackungen erhöhen durch Einsatz von Mehrweg- und Nachfüllsystemen.
  • Recycling und Kreislaufwirtschaft stärken: Alle Verpackungen sollen bis 2030 recycelbar sein. Die Recyclingfähigkeit soll bereits bei der Verpackungsgestaltung berücksichtigt werden („Design for Recycling“).
  • Einsatz von Rezyklaten steigern: Vermehrte Verwendung von recycelten Kunststoffen in Verpackungen und damit Reduzierung des Verbrauchs von Primärrohstoffen.
  • Verbesserte Kennzeichnung: Einheitliche Kennzeichnungen sollen Verbrauchern das richtige Trennen und Entsorgen von Verpackungen erleichtern.
  • Einheitliche Standards in allen Mitgliedstaaten: Durch die PPWR entstehen klare, harmonisierte Vorgaben für Unternehmen, die für mehr Rechtssicherheit sorgen sollen. 

Die entscheidenden Rollen in der PPWR

Der erste wichtige Schritt im Rahmen der PPWR für Unternehmen ist es, ihre Rolle zu kennen und damit ihre Pflichten. 

Wichtig: Ein Unternehmen kann auch mehrere Rollen gleichzeitig haben z. B. Erzeuger und Hersteller.

  • Der Erzeuger (manufacturer) stellt Verpackungen oder verpackte Produkte her oder lässt diese unter eigenem Namen oder eigener Marke entwerfen oder herstellen. Er muss die Konformität der Verpackung mit den Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen gewährleisten.
  • Der Hersteller (producer) bringt Verpackung oder verpackte Produkte erstmals in den EU-Mitgliedstaat ein, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Diese Rolle wird entweder vom Erzeuger, Importeur oder Vertreiber eingenommen. Der Hersteller ist für die EPR-Pflichten in den Mitgliedsstaaten verantwortlich.
  • Der Importeur (importer) bringt Verpackungen aus einem Drittland (Nicht-EU) erstmals auf den EU-Markt ein. Er darf nur Verpackungen in Verkehr bringen, die PPWR-konform sind.
  • Der Vertreiber (distributor) verkauft Verpackungen oder verpackte Produkte weiter, aber ist kein Erzeuger oder Importeur. Er muss prüfen, ob Kennzeichnungen vorhanden sind und ob Verpackungen konform sind.
  • Der Lieferant (supplier) liefert einem Erzeuger Verpackungen oder Verpackungsmaterial und stellt wichtige Daten für PPWR-Dokumentation zur Verfügung (z. B. Auskünfte über Materialzusammensetzung, technische Datenblätter, Prüfberichte).

Unser Whitepaper gibt Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Anforderungen und Rollen der europäischen Verpackungsverordnung. Jetzt einfach kostenlos anfordern!

Whitepaper zur PPWR: Artikel, Rollen & Fristen anfordern

Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, per E-Mail das Whitepaper sowie weiterführende werbliche Informationen im Kontext der PPWR oder EPR-Compliance zu erhalten. Meine Daten werden nicht an Dritte außerhalb des Interzero-Konzerns weitergegeben. Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.

Die wichtigsten Pflichten im Überblick und zeitliche Einordnung

Die PPWR-Regulation zwingt Unternehmen, in umweltfreundliche Materialien, smarte Designs und lückenlose Compliance-Prozesse zu investieren. Wer sich frühzeitig umstellt, sichert Marktzugang, minimiert Risiken und positioniert sich als nachhaltiger Vorreiter.

Hinweis: Nicht alle PPWR-Anforderungen müssen ab den 12.08.2026 umgesetzt werden. Wir haben wichtige Punkte zusammengestellt.

PPWR-Dokumentation (Technische Dokumentation, Konformitätserklärung und -bewertung)

Fristen: erste Pflichten ab 12.08.2026

Wer ist betroffen? Erzeuger; Vertreiber und Importeure müssen Vorliegen sicherstellen

Wichtigste Inhalte:

  • Alle in EU in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.
  • Für Verpackungen muss eine technische Dokumentation und PPWR-Konformitätserklärung erstellt werden.
  • Nur PPWR-konforme Verpackungen dürfen in Verkehr gebracht werden.

Mehr Details unter: PPWR-Dokumentation

Wie kann Interzero unterstützen? Zur Vereinfachung des Konformitätsprozesses hat Interzero das Online-Tool “Check for Recycling” geschaffen, mit dem Sie Ihre Verpackungen digital verwalten, bewerten lassen und Konformitätserklärungen erstellen können.

Ihnen fehlen wichtige Informationen zu Ihrer Verpackung oder Sie müssen Ihre Verpackung optimieren? Unsere Verpackungsexperten unterstützen Sie gerne dabei und liefern konkrete Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Verpackungsoptimierung.

PPWR und EPR (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Fristen: Die EPR-Pflichten bleiben bestehen und werden durch die PPWR EU-weit stärker harmonisiert; EPR-Entgelte werden künftig stärker nach der Recyclingfähigkeit der Verpackungen ökomoduliert

Wer ist betroffen? Je nach Konstellation können Hersteller, Importeure oder Vertreiber als EPR-pflichtiger „Producer“ gelten. Sie müssen die für sie geltenden nationalen EPR-Pflichten erfüllen, insbesondere Registrierung, Systembeteiligung bzw. Finanzierung der Verpackungsentsorgung und Mengenmeldungen.

Wichtigste Inhalte:

  • Die EPR-Pflichten bleiben grundsätzlich bestehen, werden durch die PPWR jedoch EU-weit stärker harmonisiert und um zusätzliche Anforderungen ergänzt.
  • Bei grenzüberschreitendem Vertrieb kann ein EPR-Bevollmächtigter in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat erforderlich sein. Die konkrete Pflicht hängt insbesondere davon ab, wo das Unternehmen niedergelassen ist und in welchen Mitgliedstaaten es Verpackungen erstmals bereitstellt.
  • Die EPR-Entgelte sollen stärker nach den Umwelteigenschaften der Verpackung differenziert werden. Insbesondere die Recyclingfähigkeitsklasse wird künftig Einfluss auf die finanziellen EPR-Beiträge haben.
  • Mengenbezogene EPR-Beiträge werden dadurch nicht grundsätzlich abgeschafft; vielmehr kommt eine stärkere Ökomodulation der Beiträge hinzu.

Wie kann Interzero unterstützen? Interzero organisiert die europaweite Verpackungslizenzierung und berät Sie zu allen EPR Themen. Für kleine bis mittelgroße Aufkommen ist unser digitaler Service Lizenzero die passende Lösung.

PPWR, Chemikalien und Materialkonformität

Fristen: 12.08.2026 neue PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen, weitere Anforderungen folgen

Wer ist betroffen? Lieferanten müssen die grundlegenden Materialdaten liefern; Erzeuger müssen Einhaltung der Grenzwerte etc. in PPWR-Dokumentation festhalten und Vertreibern und Importeuren zur Verfügung stellen

Wichtigste Inhalte:

  • Grundsätzliches Chemikalienrecht bleibt erhalten.
  • Grenzwerte für Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom) aus der Richtilinie 94/62/EG werden in PPWR übernommen.
  • Neue PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.

Mehr Details unter: PPWR und Chemikalien

Wie kann Interzero unterstützen? Wenn Sie Hilfe bei der Analyse Ihrer Verpackungsmaterialien benötigen oder Fragen zu PFAS, REACH etc. haben, ist unser international akkreditiertes Kompetenzzentrum die richtige Anlaufstelle.

Recyclingfähigkeit und Design for Recycling

Fristen: ab 12.08.2026: Grundsatz Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren; konkrete Maßnahmen müssen bis 2030 umgesetzt werden

Wer ist betroffen? Hauptverantwortung beim Erzeuger

Wichtigste Inhalte:

  • Bereits ab August 2026 gilt der Grundsatz, dass Verpackungen so gestaltet werden müssen, dass ihre Auswirkungen auf Umwelt und Ressourcen minimiert werden.
  • Konkrete und harmonisierte Design-for-Recycling-Kriterien (DfR) und Bewertungsmethoden sollen bis Januar 2028 durch EU-Kommission bestimmt werden.
  • Bewertung der Recyclingfähigkeit ab 2030 in Klassen A-C
  • Ab Januar 2030 sind Verpackungen unter der Klasse C nicht mehr zulässig.
  • Ab Januar 2035 tritt „Recycled at scale“ (Berücksichtigung der tatsächlichen Recyclinginfrastruktur) in Kraft.
  • Ab Januar 2038 dürfen Verpackungen ab Klasse C nicht mehr verkauft werden. 

Wie kann Interzero unterstützen? Interzero deckt mit eigener Laborkompetenz das gesamte Spektrum im Bereich der Verpackungsoptimierung ab – von der Verpackungsanalyse und der Bewertung der Recyclingfähigkeit bis zur Verpackungsentwicklung. Auf Wunsch führen wir auch Schulungen durch. Kontaktieren Sie uns einfach! 

PPWR und Rezyklate

Fristen: Vorgabe von Mindestbestandteilen ab 2030

Wer ist betroffen? Erzeuger muss nachweisen, dass Anteile eingehalten werden; Materiallieferanten müssen Erzeuger Daten zum Rezyklatanteil zur Verfügung stellen; Verpackungshersteller müssen Rezyklate verarbeiten

Wichtigste Inhalte:

  • Mindestbestandteile für Post-Consumer-Rezyklat (PCR) für die meisten Kunststoffverpackungen.
  • Quoten gelten ab 2030, werden zu 2040 weiter angehoben.

Wie kann Interzero unterstützen? Interzero kann Unternehmen mit Rezyklaten aus eigenen Anlagen versorgen und umfassend zum Thema beraten.

Das vollständige Whitepaper zur Studie “Circular Packaging 2030 – Strategien gegen die PCR-Knappheit” enthält detaillierte Marktzahlen und Handlungsempfehlungen und steht kostenfrei zum Download zur Verfügung.

 

Whitepaper zur PCR-Lücke anfordern

Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, per E-Mail das Whitepaper sowie weiterführende werbliche Informationen im Kontext der PPWR oder EPR-Compliance zu erhalten. Meine Daten werden nicht an Dritte außerhalb des Interzero-Konzerns weitergegeben. Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.

PPWR-Kennzeichnungspflichten und Verbraucherinformationen

Fristen: 

  • 12.08.2026 Erzeuger-/Importeurkennzeichnung
  • bis August 2026 Veröffentlichung der harmonisierten Kennzeichnungsregeln von der EU-Kommission, Umsetzung bis 2028 

Wer ist betroffen? grundsätzlich Erzeuger, aber auch Importeure müssen eindeutig identifizierbar sein

Wichtigste Inhalte:

  • Jetzt wichtig: Erzeuger müssen bis August 2026 sicherstellen, dass Informationen zu ihrer Identifikation und Identifikation der Verpackung auf Verpackung oder Begleitdokument stehen.
  • Weiter harmonisierte Kennzeichnungsregeln zur Materialzusammensetzung, korrekten Trennung, Wiederverwendbarkeit usw. folgen und müssen ins Verpackungsdesign einfließen (2028).

Wie kann Interzero unterstützen? Unsere Verpackungsdesign-Experten unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Verpackungen.

PPWR und Verpackungsabfallvermeidung

Fristen: ab 12.08.2026: Vermeidung übergroßer Verpackung ohne technische Funktion; konkrete Anforderungen ab 2030

Wer ist betroffen? hauptverantwortlich ist der Erzeuger, der Materialeinsatz nachweislich reduzieren muss

Wichtigste Inhalte:

  • PPWR untersagt Verpackungsmerkmale, die nur der Vergrößerung des wahrgenommen Produktvolumens dienen
  • Ab 2030 darf der Leerraum in Umverpackungen, Transportverpackungen oder Verpackungen für den elektronischen Handel höchstens 50 % betragen.
  • Ab 2030 Verbot bestimmter Einweg-Kunststoffverpackungen in Bereichen, in denen unverpackte Alternativen oder Mehrwegsysteme unmittelbar anwendbar sind.
  • Verbindliche Mehrwegziele für bestimmte Verpackungsarten.

Wie kann Interzero unterstützen? Unsere Verpackungs-Experten können im Rahmen einer Verpackungsanalyse Schwachstellen aufdecken und in Zusammenarbeit mit Ihnen rechtskonforme Verpackungen entwickeln

Kompostierbarkeit & biobasierte Materialien

Fristen: ab 12.08.2028 verbindliche Anforderungen an kompostierbare Verpackungen

Wer ist betroffen? Hauptverantwortung beim Erzeuger 

Wichtigste Inhalte:

  • Für bestimmte Verpackungen wird Kompostierbarkeit vorgeschrieben (z. B. Teebeutel, Kaffeepads, Etiketten auf Obst/Gemüse). Ausschlaggebend ist die industrielle Kompostierung.
  • Kompostierbare Verpackungen müssen ausreichend gekennzeichnet sein.
  • Kein pauschaler Vorteil für biobasierte Materialien: Verpackungen sollen anhand ihrer Recycling- und Kreislauffähigkeit bewertet werden, nicht nach ihrer Stoffherkunft.

PPWR: Mehrwegverpackungen und Reuse-Systeme

Fristen: ab 2030 verbindliche Wiederverwendungsquoten

Wer ist betroffen? Erzeuger entwickelt und produziert Verpackungen; weitere Akteure wie Lieferanten und Bertreiber von Reuse-Systemen müssen einbezogen werden 

Wichtigste Inhalte:

  • Mehrwegverpackungen sollen Vorrang gegenüber Einwegverpackungen haben, wenn es ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Entscheidend ist ein funktionierendes Rücknahmesystem und nicht die theoretische Möglichkeit der Mehrfachnutzung.
  • Ab 2030 konkrete Mehrwegquoten.

Betroffene Verpackungen

Grundsätzlich betrifft die PPWR-Verordnung alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material, der Branche oder davon, ob sie leer oder befüllt sind. Dazu zählen Verkaufs-, Um-, Transport-, E-Commerce-, Service- und Primärproduktionsverpackungen. Alle Materialien (Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall, Holz usw.) sind betroffen, wobei einzelne PPWR- Anforderungen nur für bestimmte Materialien gelten.

Besonders betroffen sind:

  • Kunststoffverpackungen: Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit, PFAS-Beschränkungen (soweit einschlägig)
  • Transportverpackungen: Mehrwegquoten, Leerraum-Quoten
  • E-Commerce-Verpackungen: Begrenzung des Leerraums (max. 50 % ab 2030)
  • Getränkeverpackungen: Rezyklatvorgaben, Pfandsysteme, getrennte Sammlung, teilweise Mehrwegziele
  • Kompostierbare Verpackungen: Anforderungen an industrielle Kompostierbarkeit und Kennzeichnung
  • Lebensmittelverpackungen: teilweise Ausnahmen oder besondere Anforderungen, z. B. bei Rezyklatanteilen für Lebensmittelkontaktmaterialien, neue PFAS-Grenzwerte 
     

Hinweis: Sonderregelungen und Befreiung von einzelnen Pflichten (nicht PPWR gesamt!) gibt es nur sehr begrenzt z. B. im medizinischen Bereich oder bei Verpackungen mit besonderen Hygiene- oder Sicherheitsanforderungen.

Risiken bei Nichtumsetzung

Die Risiken bei einer Nichteinhaltung der PPWR sind erheblich. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gelten ihre Anforderungen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die konkrete Durchsetzung (z. B. Bußgelder oder Sanktionen) erfolgt jedoch durch die nationalen Behörden, die entsprechende Vorschriften und Strafrahmen festlegen.

Möglich sind:

  • Marktüberwachungsmaßnahmen: Behörden können nicht konforme Verpackungen beanstanden, Korrekturmaßnahmen verlangen oder das Inverkehrbringen untersagen.
  • Bußgelder und Sanktionen: Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen. Höhe und Art unterscheiden sich je nach nationalem Recht.
  • Verkaufs- und Lieferstopps: Nicht konforme Verpackungen können vom Markt genommen oder dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies kann zu Produktions- oder Lieferunterbrechungen führen.
  • Zivilrechtliche und vertragliche Risiken: Verstöße können Vertragsverletzungen, Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzforderungen auslösen, insbesondere wenn Lieferverträge die PPWR-Konformität voraussetzen.
  • Reputations- und Wettbewerbsrisiken: Rückrufe, öffentliche Beanstandungen oder Berichte über mangelnde Nachhaltigkeit können das Vertrauen von Kunden, Handelspartnern und Investoren beeinträchtigen. 

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unabhängig von Branche oder Verpackungsart sollten Unternehmen frühzeitig:

  • ihre Rolle im PPWR-Konstrukt kennen,
  • Verantwortlichkeiten für die PPWR eindeutig festlegen,
  • ihr Verpackungsportfolio vollständig digital erfassen,
  • die erforderliche technische Dokumentation und Compliance-Prozesse aufbauen,
  • Verpackungen systematisch hinsichtlich Verpackungsminimierung, Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Mehrwegpotenzial bewerten,
  • Lieferanten in die Datenerhebung und Nachweisführung einbinden,
  • zukünftige Entwicklungen der PPWR (z. B. delegierte und Durchführungsrechtsakte) kontinuierlich beobachten und Maßnahmen dementsprechend umsetzen.

 

Wir unterstützen Sie gerne dabei – kontaktieren Sie uns einfach!

PPWR-Beratung von Interzero

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten und suchen nach praktikablen Lösungen? Interzero ist seit über 35 Jahren Ihr erfahrener Partner für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft und international vertreten. Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise sowie großen Netzwerk und setzen Sie auf einen starken Ansprechpartner für alle PPWR-Fragen. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne! 

Haben Sie Fragen zur EU-Verpackungsverordnung PPWR?
Frank Kurrat
Frank Kurrat

Geschäftsführer Interzero Recycling Alliance

dsi.kontakt@interzero.de

Elena Ehmann
Elena Ehmann

Beratungsexpertin


Kontaktieren Sie uns

Ich stimme mit Absenden des Formulares den unten genannten Datenschutzbestimmungen zu.

PPWR-FAQ

  • Für wen gilt die EU-Verpackungsverordnung?

    Die EU-Verpackungsverordnung PPWR ist bindend für Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Dies gilt für Verpackungen, die in der EU hergestellt werden oder aus Drittstaaten in die EU eingeführt (importiert) werden.

  • Wann tritt die PPWR in Kraft?

    Die PPWR ist Anfang 2025 in Kraft getreten. Die meisten Regelungen gelten ab dem 12.08.2026. Für einzelne Anforderungen, beispielsweise zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen oder Mehrwegquoten, gelten gestaffelte Übergangsfristen bis 2030 und darüber hinaus.

  • Wen betrifft die PPWR?

    Die Verordnung betrifft nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren, befüllen, vertreiben oder erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Dazu gehören Produzenten, Händler, Importeure, E-Commerce-Unternehmen sowie Markeninhaber.

  • Müssen bestehende Verpackungen angepasst werden?

    In vielen Fällen ja. Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Verpackungen die zukünftigen Anforderungen hinsichtlich Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Kennzeichnung und Dokumentation erfüllen. Eine frühzeitige Analyse hilft, spätere Anpassungskosten zu vermeiden. 

  • Warum ist eine europaweite Verpackungsverordnung notwendig?
    • Viel Verpackungsabfall: Nach Daten der Europäischen Kommission fallen durchschnittlich jährlich ca. 180 kg an Verpackungsabfällen pro Person an und Verpackungen bestehen zum größten Teil aus neuen Rohstoffen. Etwa 40 Prozent der Kunststoffe und 50 Prozent Papier werden in der EU für Verpackungen genutzt und man rechnet mit einer Steigerung um 19 Prozent bis 2030, wenn keine entsprechenden Gegenmaßnahmen erfolgen. Die PPWR zielt darauf ab, den Verbrauch zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
    • Uneinheitliche Gesetze und Gewichtungen: EU-weit gibt es auf Länderebene derzeit sehr unterschiedliche Herangehensweisen und Vorschriften für die Sammlung, Reduzierung und das Recycling von Verpackungen. Einige Länder sind hier Vorreiter und andere Nachzügler, vor allem bei der Recyclingquote. International agierende Hersteller und Händler stehen immer wieder vor der Herausforderung, alle Regelungen in den einzelnen Ländern zu kennen und danach zu handeln. Dies gilt auch für Online-Händler, die ins Ausland versenden. In Artikel 1 der Verordnung wird das Ziel definiert, die Gesetzeslage in den einzelnen Ländern auf ein höheres Niveau zu bringen und zu harmonisieren. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie Produkte ins europäische Ausland exportieren und Fragen zur EU-Verpackungsverordnung haben. 
  • Was bedeutet „Design for Recycling“?

    Verpackungen müssen künftig so gestaltet sein, dass sie sich effizient sammeln, sortieren und recyceln lassen. Materialkombinationen, die das Recycling erschweren, sollen reduziert werden. Unternehmen sollten ihre Verpackungen daher frühzeitig auf ihre Recyclingfähigkeit überprüfen.

  • Welche Vorteile bietet eine frühzeitige Vorbereitung?

    Unternehmen können rechtliche Risiken reduzieren, Verpackungen zukunftssicher gestalten und notwendige Änderungen rechtzeitig in Produktentwicklung und Beschaffung einplanen. Zudem lassen sich Kosten durch spätere Umstellungen häufig vermeiden.

check4recycling-einblick

Check for Recycling

Tool für für Verpackungsanalyse bis Erstellung DoC

arrow Mehr erfahren
Workshop_Frau_Laecheln_585x365px

Verpackungsseminare

umfassen Verpackungsdesign, Recycling und Verpackungsgesetze

arrow Mehr erfahren
ppwr-dokumentation-lager

PPWR-Dokumentation

Konformitäterklärung und Co. einfach erklärt

arrow Mehr erfahren
interzero-labor-kolben

PPWR und Chemikalien

PFAS Änderungen, Materialanforderungen usw. im Überblick

arrow Mehr erfahren