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Digitale Registrierung von Elektrogeräten 

Interzero bietet Herstellern und Vertreibern von Elektro- und Elektronikgeräten eine schnelle und bequeme Lösung, um ihre Pflichten aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu erfüllen

Die im 2022 in Kraft getretene Fassung des "Elektrogesetzes" (kurz: ElektroG) erlegt Herstellern und Vertreibern von Elektro- und Elektronikgeräten die Pflicht auf, ihre Produkte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Mit dem Interzero WEEE Portal profitieren insbesondere kleine bis mittelständige Hersteller und E-Commerce Händler von B2C-Geräten von unseren Full-Service Dienstleistungen.

Full-Service Dienstleistung mit Preis-Kalkulator

Sind Sie schon ElektroG-konform? Registrieren Sie sich jetzt komplett digital und erfüllen Sie schnell und stressfrei Ihre Verpflichtungen.

Unsere Leistungsversprechen:

•    Hersteller-Registrierung bei der stiftung ear

•    Bevollmächtigten-Service

•    Insolvenzsichere Garantie

•    Rücknahmesystem für Ihre Elektroaltgeräte

Jetzt Preis kalkulieren

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Digitale Verwaltung

    Von der Anmeldung über die Registrierung bis hin zur Mengenmeldung sowie der Verwaltung Ihrer Gerätearten und Marken: Unser intuitives WEEE Portal ist der zentrale Ort, um Ihre Herstellerpflichten einfach und sicher zu managen.

  • Individuelle Beratung

    Wir stellen unsere Kunden und deren Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Sie können sich jederzeit an unser erfahrenes Team wenden und beraten lassen, wenn Sie Fragen oder Unklarheiten zu den Themen ElektroG, WEEE oder Elektrogeräte-Registrierung haben.

  • Informationsservice

    Wir informieren Sie über Änderungen des ElektroG und darauf basierender Gesetzgebungen, die für Ihr Geschäft relevant sind. Wir stellen Ihnen die erforderlichen Hersteller-Informationen zur Verfügung und Sie erfahren von uns, welche Kennzeichnungspflichten einzuhalten sind.

EPR-Anforderung für Marktplätze und Fulfillment

Seit dem 01.07.2023 müssen Betreiber von Online-Marktplätzen und Dienstleister im Bereich Fulfillment sicherstellen, dass Hersteller und Händler ihre elektrischen und elektronischen Geräte korrekt bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) registriert haben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es den Betreibern von Online-Marktplätzen untersagt, deren Elektrogeräte anzubieten oder bereitzustellen. Fulfillment-Dienstleister dürfen keine Lagerung, Verpackung, Adressierung oder den Versand von Elektro- oder Elektronikgeräten dieser Hersteller mehr durchführen.

Das Interzero WEEE Portal bietet Herstellern und Händlern ein Full-Service-Angebot für die Registrierung nach dem ElektroG bei der stiftung ear in Deutschland im Bereich EPR (Extended Producer Responsibility) an, damit der Verkauf auf elektronischen Marktplätzen und über Fulfillment-Dienstleister reibungslos verläuft. Wir stellen sicher, dass alle Vertragspartner eine gültige WEEE-Registrierungsnummer besitzen und ihre Verpflichtungen erfüllen, um potenzielle Strafen oder sogar Verkaufsverbot zu vermeiden.

 

Unser Experte für WEEE Elektrogeräte-Registrierung
Christian Plessl
Christian Plessl

CEO Interzero EPR Services GmbH


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Häufige Fragen unserer Kunden

  • Was ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG)?

    Das ElektroG1 ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie2 zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das ElektroG ist in Deutschland im Jahr 2005 erstmalig in Kraft getreten und wurde seitdem mehrfach novelliert – das letzte Mal zum 01.01.2022.

    Jedes Land der EU verfügt über seine eigene WEEE-Gesetzgebung, basierend auf der eingangs genannten europäischen WEEE-Richtline.

    Das ElektroG und die WEEE-Richtlinie sind im Original zu finden unter: www.stiftung-ear.de/de/service/rechtliche-grundlagen

    1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    2 Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

  • Was bedeutet WEEE?

    WEEE steht für Waste Electrical and Electronic Equipment. Dies ist der englische Begriff für Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

  • Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich des ElektroG?

    Das ElektroG gilt für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte. Per Definition sind das Geräte, die

    a.    für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1 000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind und

    b.    zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder

    c.    der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.

    Elektro- und Elektronikgeräte sind im ElektroG in die folgenden Kategorien unterteilt:

    (1)    Wärmeüberträger,

    (2)    Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten,

    (3)    Lampen,

    (4)    Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte),

    (5)    Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte) und

    (6)    kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt.

    Beispiele für Geräte der einzelnen Kategorien sind in Anlage 1 ElektroG zu finden, siehe www.stiftung-ear.de/de/service/rechtliche-grundlagen.

    Elektro- und Elektronikgeräte werden in die beiden Klassen B2C (Produkte für Privatverbraucher) und B2B (Produkte für gewerbliche/professionelle Nutzer) unterteilt. Man unterschiedet Geräte außerdem nach Kategorien (s. o.) und innerhalb der Kategorien weiter nach Gerätearten. Es gibt aktuell 9 Gerätearten für B2C-Geräte und 8 Gerätearten für B2B-Geräte.

    Achtung: Ob Ihr Elektrogerät bereits registriert ist, können Sie auf der Website der stiftung ear herausfinden. Dort können Sie im öffentlichen Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Beauftragten nach dem ElektroG nachsehen. stiftung elektro-altgeräte register (ear-system.de)

     

  • An wen richtet sich das ElektroG?

    Das ElektroG definiert Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten unter anderem für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie für gewerbliche Weiterverkäufer (Vertreiber) von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Unterscheidung, welche dieser Rollen man als Unternehmen gemäß ElektroG einnimmt, ist wichtig für die Beurteilung, welchen Verpflichtungen man unterliegt.

    Auch Bürger, entsorgungspflichtige Besitzer von Altgeräten, Entsorger/Erstbehandlungsanlagen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind vom ElektroG betroffen.

  • Welche Verpflichtungen hat ein Hersteller in Deutschland nach dem ElektroG?

    Als Hersteller müssen Sie folgendes sicherstellen:

    1.    eine Hersteller-Registrierung für Ihre Elektrogeräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) beantragen

    2.    für ausländische Händler: Einen Bevollmächtigten benennen (obligatorisch für Händler ohne Sitz in Deutschland!)

    3.    eine insolvenzsichere Garantie stellen und bei der stiftung ear hinterlegen

    4.    Rücknahmesystem für die Sammlung und Behandlung der Elektroaltgeräte beauftragen

    5.    Geräte kennzeichnen (Herstelleridentifizierung und Mülltonnensymbol; s. Punkt „Welche Kennzeichnungspflichten hat ein Hersteller?“)

    6.    Endnutzer informieren (Rückgabemöglichkeiten etc., s. Punkt „Welche Informationspflichten hat ein Hersteller?“)

  • Welche Verpflichtungen hat ein Vertreiber in Deutschland nach dem ElektroG?

    Vertreiber im Sinne des ElektroG haben folgende Pflichten:

    1.    Unter bestimmten Voraussetzungen (abhängig von der Größe der Verkaufs- und Lagerfläche bzw. der Versand- und Lagerfläche) Rücknahmepflicht für Altgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (B2C-Geräte)

    2.    Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Behandlung/Verwertung der gesammelten Altgeräte oder Übergabe der Altgeräte an örE oder Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigte

    3.    Informationspflicht gegenüber Kunden (z. B. hinsichtlich der Pflicht zur getrennten Entsorgung, der Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte und der Entnahme von Batterien)

    4.    Abgabe von jährlichen Mitteilungen an die stiftung ear

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Kreislauflösungen

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