Batterien rechtssicher auf den Markt bringen
Wer Batterien in der Europäischen Union in Verkehr bringt, unterliegt umfangreichen gesetzlichen Anforderungen. Mit der neuen EU-Batterieverordnung und dem deutschen Batterierecht-Durchführungsgesetz müssen Hersteller, Importeure und Onlinehändler zahlreiche Pflichten erfüllen – von der Registrierung über die Finanzierung der Rücknahme bis hin zu regelmäßigen Mengenmeldungen.
Die neue EU-Batterieverordnung

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) setzt die EU-Batterieverordnung in deutsches Recht um und ist seit dem 7. Oktober 2025 in Kraft. Mit dem vollständigen Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 am 18. August 2025 begann für Hersteller, Importeure und Händler eine neue Ära der Batterieregulierung in Europa. Die EU-Vorgaben gelten seit dem Stichtag verbindlich, unabhängig vom nationalen Gesetzgebungsverfahren.
Es werden umfassende Anforderungen an die gesamte Wertschöpfungskette gestellt – von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis hin zur Rücknahme und Wiederverwertung. Unternehmen sind daher gefordert, ihre Prozesse frühzeitig anzupassen, Transparenz zu schaffen und neue Compliance-Pflichten konsequent umzusetzen.
Ziel der Verordnung ist es, Batterien nachhaltiger zu gestalten, Recyclingquoten zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Das gilt für Hersteller und Händler
Alle Unternehmen, die Batterien oder Geräte mit integrierten Batterien gewerbsmäßig in der EU auf den Markt bringen unterliegen zahlreichen Verpflichtungen:
- Registrierung vor dem Inverkehrbringen
- Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) im jeweiligen Land
- Bestellung eines Bevollmächtigten bei fehlender Niederlassung im Land, in dem die betreffenden Batterien erstmalig in Verkehr gebracht werden
- Organisation und Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Altbatterien
- Kennzeichnungs- und Informationspflichten erfüllen
- Abgabe regelmäßiger Mengenmeldungen
Die Anforderungen gelten unabhängig davon, wo Batterien produziert, ob sie importiert oder über Online-Plattformen verkauft werden. Entscheidend ist, wer die Rolle des Herstellers im Sinne des Gesetzes innehat.
Als zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) in Deutschland für Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeug-Batterien unterstützen wir Hersteller, Importeure und Vertreiber bei der fristgerechten Umsetzung der EPR-Anforderungen der Verordnung.
Wer gilt als Batterie-Hersteller?

Im Sinne der Batterieverordnung sind Hersteller alle Unternehmen, die Batterien oder Batteriebestandteile herstellen oder erstmalig in den Verkehr bringen. Dies umfasst sowohl die Herstellung von Batterien selbst als auch die Importeure und Händler, die Batterien in den Verkehr bringen. Es gibt also viele unterschiedliche Kriterien, nach denen ein Unternehmen zum zuständigen Hersteller im Sinne des Gesetzes werden kann, der für die Registrierung sowie weitere Verpflichtungen zuständig ist (Aufzählung nicht abschließend):
- Produzenten von Batterien mit Sitz in dem Land, in dem die Batterien vertrieben werden
- Importeure aus EU- und Nicht-EU-Ländern mit Sitz in dem Land, in dem die Batterien vertrieben werden
- Onlinehändler, die Batterien an Endkunden vertreiben und keinen Sitz in dem Land, in dem die Batterien vertrieben werden, haben
- Onlinehändler/Händler, die Batterien unter eigener Marke vertreiben mit Sitz in dem Land, in dem die Batterien vertrieben werden
- Unternehmen, die Geräte mit integrierten Batterien verkaufen
Auch Unternehmen, die Batterien lediglich importieren oder rebranden, gelten rechtlich als Hersteller und müssen ihre Herstellerpflichten erfüllen. Es kommt immer darauf an, ob ein Sitz in dem Land des Vertriebes vorhanden ist oder ob Endkunden direkt beliefert werden. Die Möglichkeiten sind vielfältiger, als es auf den ersten Blick scheint.
Für welche Batterien gelten die Vorschriften?
Gerätebatterien
Tragbare Batterien (< 5 kg) für alltägliche elektronische Geräte wie Smartphones, Laptops oder Fernbedienungen oder z. B. auch Akkus von Elektrogeräten
Batterien für leichte Verkehrsmittel
z. B. Batterien für E-Bikes, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge (LV-Batterien)
Starterbatterien
Starterbatterien in Fahrzeugen zur Bereitstellung der Startenergie sowie zur Versorgung von Beleuchtung und weiteren elektrischen Funktionen. Sie kommen sowohl in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor als auch in Elektrofahrzeugen vor.
Batterien für Elektrofahrzeuge
Batterien für Elektroautos, -motorräder und -LKWs entsprechend definierter Fahrzeugklassen
Industriebatterien
Batterien für industrielle Anwendungen, beispielsweise in Maschinen oder Energiespeichern, und auch zunehmend die verbreiteten Speicher für PV-Anlagen
So gehen Sie vor, wenn Sie Batterien in Vekehr bringen
Bevor ein Unternehmen Batterien oder Akkus erstmals auf den Markt bringt, muss es sich bei der lokalen Behörde registrieren. In Deutschland ist dafür die Stiftung ear zuständig. Erst nach dieser Registrierung dürfen Batterien rechtmäßig in Verkehr gebracht werden.

Gleichzeitig sind Hersteller verpflichtet, sich an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) zu beteiligen, die Mengen der in Verkehr gebrachten Batterien regelmäßig zu melden und die Sammlung und das Recycling von Altbatterien zu organisieren.
Interzero ist eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeug-Batterien in Deutschland.
Erfahren Sie auf der folgenden Seite, welche Aufgaben wir für Sie übernehmen und welche Vorteile sich für Hersteller ergeben.
Für internationale Hersteller bieten wir darüber hinaus einen besonderen Service
Sie wollen nach Deutschland liefern und haben hier keine Niederlassung? Wir übernehmen die Funktion des Bevollmächtigten gemäß den gesetzlichen Vorgaben – von der Registrierung bis zur laufenden Erfüllung der Herstellerpflichten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Batterien rechtssicher auf dem deutschen Markt vertrieben werden können.
Rücknahmepflicht für Händer und Vertreiber
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) verpflichtet Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren, diese am Ende ihrer Nutzungsdauer im Handelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe – auch ohne Neukauf - unentgeltlich zurückzunehmen und einer zugelassenen OfH zu überlassen. Dies gilt auch für Versandhändler; unter der Maßgabe, dass diese dem Kunden eine Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung anbieten. Die Rücknahmepflicht bezieht sich auf haushaltsübliche Mengen und solche Batterien, die im Sortiment geführt wurden.
Ihr Vorteil mit Interzero
Für Geräte- und LV-Batterien bieten wir Onlinehändlern eine passgenaue Lösung – durch die Kombination eines verlässlichen, bundesweiten Netzwerks an Rücknahmestellen, die für ihre Kunden in zumutbarer Entfernung liegen und bequem erreichbar sind. Die Rücknahme erfolgt nah und praktikabel – ganz ohne Postversand. Wir übernehmen die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung und Sie profitieren von planbaren Kosten (Pauschalbeträge) für die Nutzung des Annahmestellen-Netzwerks.
Was bringt die Zukunft?

Mit der EU-Batterieverordnung werden die Anforderungen an Batterien in den kommenden Jahren deutlich erweitert.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- höhere Sammelquoten für Altbatterien
- strengere Recyclinganforderungen
- CO₂-Fußabdruck für Batterien
- Mindestanteile an Recyclingmaterial
- digitaler Batteriepass für bestimmte Batterietypen
Unternehmen sollten sich frühzeitig auf diese neuen Anforderungen vorbereiten. Wir sehen Ihnen mit unseren Expert*innen stets zur Seite und informieren Sie umfassend.
