PPWR und Chemikalien
PFAS Änderungen, Materialanforderungen usw. im Überblick
Die neuen Dokumentationspflichten im Rahmen der PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) müssen bis zum 12.08.2026 umgesetzt werden und gehören damit zu den ersten Maßnahmen, die Unternehmen angehen müssen.
Erzeuger müssen nachweisen, dass ihre Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen. In bestimmten Fällen können diese Pflichten auf Importeure und Vertreiber übergehen. Ohne entsprechende Dokumentation wird das Inverkehrbringen vieler Verpackungen bald nicht mehr möglich sein.
Erfahren Sie hier, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und was Sie jetzt tun sollten.

Die PPWR verfolgt einen produktbezogenen Konformitätsansatz, wie er bereits aus anderen europäischen Rechtsvorschriften bekannt ist.
Das bedeutet:
Eine vollständige Dokumentation wird damit zu einem zentralen Bestandteil des Verpackungsmanagements. Sie ist außerdem die Grundlage für weitere PPWR-Maßnahmen.

Die Dokumentationspflichten der PPWR betreffen grundsätzlich alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der Europäischen Union in Verkehr bringen oder bereitstellen. Je nach Rolle ergeben sich unterschiedliche Verantwortlichkeiten.
Erzeuger (manufacturer) tragen die Hauptverantwortung. Sie müssen für die Verpackung die Konformitätsbewertung durchführen, eine technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Zusätzlich müssen Erzeuger die Einhaltung aller aktuell geltenden PPWR-Anforderungen sicherstellen und die erforderlichen Unterlagen aufbewahren.
Bevollmächtigte (authorised representative) können von Erzeugern schriftlich beauftragt werden und bestimmte Aufgaben übernehmen. Dazu zählt z. B. die Aufbewahrung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation für die Marktüberwachungsbehörden. Die Erstellung der technischen Dokumentation und die Gesamtverantwortung für die Konformität verbleibt jedoch beim Erzeuger (Artikel 16 der Verordnung (EU) 2025/40).
Importeure (importer) müssen beim Import von Verpackungen aus Drittstaaten in die EU sicherstellen, dass der Erzeuger die erforderlichen Unterlagen erstellt hat, eine EU-Konformitätserklärung vorliegt, die Verpackung ordnungsgemäß gekennzeichnet ist und keine offensichtlich nicht konformen Verpackungen in Verkehr gebracht werden.
Vertreiber (distributor) unterliegen Sorgfaltspflichten und dürfen keine Verpackungen bereitstellen, bei denen sie wissen oder annehmen müssen, dass diese nicht den Anforderungen der PPWR entsprechen.
Fulfilment-Dienstleister (fulfilment service provider) übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen eigene Verantwortlichkeiten, wenn kein anderer verantwortlicher Wirtschaftsakteur innerhalb der EU vorhanden ist.
Alle Informationen sowie Nachweise über die Verpackungen und Verpackungsmaterialien stammen künftig aus der Lieferkette und der Erzeuger ist auf die korrekte Bereitstellung dieser Daten angewiesen. Ein professionelles Lieferantenmanagement wird daher zu einem wesentlichen Bestandteil der PPWR-Compliance. Wichtige Dokumente liefern beispielsweise Rohstofflieferanten, Verpackungshersteller, Druckereien, Recyclingunternehmen und Zertifizierungsstellen.
Hinweis: Da zahlreiche Detailanforderungen noch durch delegierte Rechtsakte und harmonisierte Normen konkretisiert werden, empfiehlt sich ein kontinuierliches Monitoring der regulatorischen Entwicklungen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, schafft die Grundlage für eine rechtskonforme und zukunftssichere Verpackungsstrategie.
Die technische Dokumentation ist das Kernelement der Konformitätserklärung und dient als Nachweis, dass eine Verpackung aktuell geltende gesetzlichen Anforderungen erfüllt (Anhang VII der Verordnung (EU) 2025/40). Sie muss aktuell gehalten und den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen innerhalb von 10 Tagen zur Verfügung gestellt werden.
Zur technischen Dokumentation gehören:
Vor dem Inverkehrbringen muss eine Konformitätsbewertung nach Artikel 38 in Verbindung mit Anhang VII der Verordnung (EU) 2025/40 durchgeführt werden (Stichwort: interne Fertigungskontrolle, Modul A). Sie ist der systematische Nachweis, dass eine Verpackung alle auf sie anwendbaren Anforderungen der Verordnung erfüllt. Sie bildet die Grundlage für die PPWR-Konformitätserklärung und muss durch die technische Dokumentation belegt werden.
Dabei wird geprüft, ob die Anforderungen erfüllt werden, beispielsweise hinsichtlich: Verpackungsminimierung, Stoffbeschränkungen, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Kennzeichnung und Wiederverwendbarkeit (sofern relevant).
Für jede betroffene Verpackung muss künftig eine EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2025/40 erstellt werden (Muster in Anhang VIII). Mit dieser bestätigt der Erzeuger rechtsverbindlich, dass die Verpackung allen anwendbaren Anforderungen der PPWR entspricht.
Sie enthält z. B. Angaben zur Identifikation der Verpackung, zum Erzeuger, die Erklärung der Konformität mit der PPWR, angewandte harmonisierte Normen oder technische Spezifikationen, Datum und Unterschrift.
Auch wenn die Pflichten hierzu erst später in Kraft treten, sollte frühzeitig mit der Dokumentation begonnen werden, auch um Schwachstellen aufzudecken. Interzero berät Sie hierzu gerne!

Da die Anzahl der erforderlichen Nachweise deutlich zunimmt, setzen viele Unternehmen künftig auf digitale Dokumentationssysteme. Sie erleichtern die Zusammenarbeit entlang der Lieferkette und ermöglichen einen schnellen Zugriff auf alle relevanten Nachweise.
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Eine vollständige PPWR-Dokumentation umfasst:
In den nächsten Jahren werden relevant:
Beratungsexpertin
Beratungsexperte
Ja, für alle Verpackungen, die in den Anwendungsbereich der PPWR fallen, muss der Erzeuger eine EU-Konformitätserklärung ausstellen.
Nicht zwingend muss jede einzelne Größe als eigenes Dokument dokumentiert werden. In manchen Fällen ist eine Bündelung möglich, wenn die eindeutige Identifikation möglich und die Konformität immer gegeben ist. Dies ist immer individuell zu prüfen.
Ja, Verschlüsse, Etiketten, Klebstoffe, Barrierebeschichtungen oder andere Komponenten können die Recyclingfähigkeit einer Verpackung beeinflussen. Deshalb müssen auch diese Bestandteile in der technischen Dokumentation berücksichtigt werden.
Ja, werden Verpackungen nach dem 12.08.2026 erstmals auf dem Markt bereitgestellt und unterliegen den PPWR-Anforderungen, muss ihre Konformität nachgewiesen werden, unabhängig davon, wann sie entwickelt wurden.
Änderungen an Material, Aufbau oder Komponenten sollten daraufhin geprüft werden, ob sie Auswirkungen auf die Konformität haben. Gegebenenfalls müssen die technische Dokumentation, die Konformitätsbewertung und die EU-Konformitätserklärung aktualisiert werden.
Die EU-Konformitätserklärung wird vom Erzeuger oder einer hierzu bevollmächtigten Person des Unternehmens unterzeichnet. Mit der Unterschrift übernimmt der Erzeuger die Verantwortung für die Konformität der Verpackung.
Nein, die PPWR schreibt kein bestimmtes Dokumentenformat vor. Unternehmen können die Dokumentation beispielsweise als digitales Produktdossier, innerhalb eines Qualitätsmanagementsystems oder in einer Dokumentenmanagementsoftware führen. Entscheidend ist, dass die Unterlagen vollständig, nachvollziehbar und aktuell sind.
Die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung müssen grundsätzlich mindestens fünf Jahre bei Einwegverpackungen und zehn Jahre bei wiederverwendbaren Verpackungen nach dem Inverkehrbringen aufbewahrt und den zuständigen Behörden auf Verlangen innerhalb von 10 Tagen bereitgestellt werden. Unternehmen sollten zusätzlich prüfen, ob sich aus anderen Rechtsvorschriften längere Aufbewahrungspflichten ergeben.
Fehlt die erforderliche Dokumentation oder kann die Konformität einer Verpackung nicht nachgewiesen werden, können Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören beispielsweise die Aufforderung zur Nachbesserung, Vertriebsbeschränkungen oder in schwerwiegenden Fällen das Verbot, die Verpackung auf dem EU-Markt bereitzustellen.
Der Nachweis der Recyclingfähigkeit wird mit der Veröffentlichung der Bewertungsmethode durch die Kommission erforderlich.
Nein, Design for Recycling ist kein separates Dokument, sondern eine gesetzliche Anforderung, deren Erfüllung innerhalb der technischen Dokumentation nachgewiesen werden muss. Die Bewertung fließt in die Konformitätsbewertung der Verpackung ein.
Unternehmen, die ihre Dokumentationsprozesse bereits heute aufbauen, können neue Anforderungen schrittweise integrieren. Das reduziert den Umstellungsaufwand, verbessert die Zusammenarbeit mit Lieferanten und minimiert das Risiko, dass Verpackungen aufgrund fehlender Nachweise nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Harmonisierte europäische Normen werden künftig dabei helfen, die Anforderungen der PPWR einheitlich umzusetzen. Wendet ein Unternehmen diese Normen an, kann dies die Konformitätsbewertung erleichtern. Da viele Normen derzeit noch erarbeitet werden, werden Übergangsregelungen und technische Spezifikationen eine wichtige Rolle spielen.
Die PPWR legt den rechtlichen Rahmen fest. Viele technische Details werden erst durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte konkretisiert. Unternehmen sollten diese Entwicklungen regelmäßig verfolgen und ihre Dokumentation entsprechend aktualisieren.