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57.4

Labordienstleistungen

Beratung zum Rezyklateinsatz Nutzen Sie unsere Expertise für Ihr nachhaltiges Produkt- und Verpackungsdesign Rezyklate - die Rohstoffe von morgen. Wir beraten Sie bei der Umstellung auf Recyclingmaterialien und machen Sie fit für die Anforderungen des Marktes. Profitieren Sie vom Wissensvorsprung unserer Expert*innen: Das europaweit führende Kompetenzzentrum für Kunststoffrecycling von Interzero verfügt über umfassendes Know-how in puncto Entwicklung und Einsatz qualitativ hochwertiger, maßgeschneiderter Recompounds. Ende 2021 erhielt das Kompetenzzentrum Akkreditierungen für weitere Prüfungsmethoden, unter anderem die UL94 für die Bestimmung der Brenngeschwindigkeiten von Kunststoffen. Nachhaltiger Rezyklateinsatz für erfolgreiche Marken Der verstärkte Einsatz von recycelten Kunststoffen zählt zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren für den Ausbau der Kreislaufwirtschaft. Recyclingkunststoffe verringern die Abhängigkeit von erdölbasierten Rohstoffen und vermindern den CO2-Ausstoß. Die Politik will daher ihre Nutzung forcieren – nicht zuletzt aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird die Nachfrage nach marktgerechten Rezyklaten künftig deutlich steigen. Für Markenhersteller und Inverkehrbringer bedeutet das: Je früher sie sich mit der Umstellung auf geeignete Recyclingmaterialien auseinandersetzen, desto erfolgreicher können sie den Trend bedienen und sich im Wettbewerb behaupten. Stark in Forschung, Entwicklung und Beratung: das Kompetenzzentrum für Kunststoffrecycling von Interzero Als kompetenter Partner unterstützt Interzero die Unternehmen bei der Beschaffung und beim Einsatz von Recyclingrohstoffen, die den Anforderungen der EU-Gesetzgebung genauso entsprechen wie den Wünschen umweltbewusster Verbraucher*innen. Klarer Vorteil für unsere Kunden: Sie können direkt auf das Know-how unseres Kompetenzzentrums und die umfassende technische Ausstattung zur Entwicklung innovativer, individueller Kunststoffrezyklate zugreifen. Die Einrichtung verfügt über hochmoderne Geräte zur Bewertung der Materialqualität – von den mechanischen, thermischen und rheologischen Eigenschaften bis hin zu Entflammbarkeit, Sensorik und Farbe. Darüber hinaus stehen Maschinen zur Materialverarbeitung sowie ein NIR-Trenner zur Simulation des Verhaltens von Verpackungen in der Sortierung zur Verfügung. Im März 2020 erhielt das Kompetenzzentrum die offizielle internationale Akkreditierung gemäß der Labornorm EN/ISO 17025 und ist damit einzige anerkannte Forschungseinrichtung in der EU, die sich auf die Entwicklung und Analyse von Recyclingkunststoffen spezialisiert hat. Mehr erfahren. Interzero Plastics Innovations: Das Kompetenzzentrum für Recyclingkunststoffe Der Leistungskatalog gibt einen kompletten Überblick über die Laborausstattung und die einzelnen Analysemethoden mit technischen Details. » Hier downloaden Effizienter Rezyklateinsatz – unsere Leistungen für Sie Umfassende Beratung Wir unterstützen Sie in der Einführung von Recyclingkunststoffen. Entwicklung von Reyzklaten Wir entwickeln maßgeschneiderte, qualitativ hochwertige Materialien aus Post-Consumer-Materialien (PCR) und post-industriellen Abfallquellen (PIR) für Sie. Materialanalysen In Übereinstimmung mit internationalen Standards und intern entwickelten Methoden analysieren und testen wir jegliche Kunststoffproben. Technische Bewertung Wir bewerten die Qualität neu entwickelter und bestehender Kunststoffmaterialien für Sie. Überwachung der Konformität Wir sind stets auf dem neusten Stand der rechtlichen Vorgaben (REACH sowie EU-Richtlinien) und stehen Ihnen als Berater zur Seite. Kosten- und Energieoptimierung Wir helfen Ihnen Kosten und Energie in Produktionsprozessen einzusparen und zu optimieren. Gut für Ihr Unternehmen - gut für die Umwelt Bereits heute kommen die nach Kundenwunsch modifizierbaren Rezyklate in vielen Industrie- und Alltagsprodukten zum Einsatz. Unser Kompetenzzentrum hat nicht nur die Qualität, sondern auch die Umweltbilanz der Recyclingkunststoffe immer weiter verbessert. Nach einer Studie des Fraunhofer-Instituts UMSICHT spart etwa der Einsatz von Procyclen im Vergleich zu Primärkunststoffen aus Rohöl durchschnittlich 1.002 Kilogramm Treibhausgase pro Tonne – das sind 56 Prozent weniger klimaschädliche Emissionen. Unsere Partner für eine starke Zusammenarbeit Unsere Expertin für Rezyklateinsatz Dr. Manica Ulcnik-Krump Geschäftsführerin Interzero Plastics Innovation Sprechen Sie uns an! +49 2203 9147-1961 Kontaktieren Sie uns * Vorname* Vorname* * * Nachname* Nachname* * * E-Mail * E-Mail * * Unternehmen Unternehmen Ihre Nachricht an uns * * Ich stimme mit Absenden des Formulares den unten genannten Datenschutzbestimmungen zu. Absenden Verpackungsoptimierung Wir nehmen die Recyclingfähigkeit von Verpackungen unter die Lupe. Mehr erfahren Clearing-Lösung (Pfand) Unsere Clearing-Lösung: einfach und effizient Mehr erfahren Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien Beratung von der Inverkehrbringung bis zur Rücknahme Mehr erfahren Umwelt Compliance Europa (UCE) Unsere Leistungen im Überblick Mehr erfahren EU-Verpackungsverordnung PPWR Die wichtigsten Fakten Jetzt informieren

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Europaweite Verpackungslizenzierung

Verpackungscompliance Europa: rechtssicher und PPWR-konform EPR-Pflichten in ganz Europa effizient erfüllen Sie exportieren Ihre Produkte in europäische Märkte? Dann sind je nach Land unterschiedliche Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) zu erfüllen. Interzero unterstützt Sie bei Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldungen und übernimmt die Koordination Ihrer europaweiten Verpackungscompliance. So erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen effizient, rechtssicher und länderübergreifend. Ihre Vorteile bei Interzero Kostenloser Compliance-Check Beauftragung von Bevollmächtigten Umfassende Beratung Übernahme aller Vertragsangelegenheiten Fristgemäße Mengenmeldungen Europaweit rundum abgesichert Was regelt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)? Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bildet den europaweiten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie enthält Anforderungen an Nachhaltigkeit, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung sowie die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). Ziel ist es, Verpackungen stärker im Kreislauf zu führen und Verpackungsabfälle zu reduzieren. Unternehmen, die Verpackungen in europäischen Märkten in Verkehr bringen, müssen darüber hinaus die jeweiligen nationalen EPR- und Verpackungsvorschriften erfüllen. Je nach Land können Registrierungs-, Melde- und Systembeteiligungspflichten bestehen. Lassen Sie sich von unseren Expert*innen beraten. Wir unterstützen Sie dabei, nationale Anforderungen zu identifizieren, Compliance-Risiken zu minimieren und die für Ihr Unternehmen passenden Handlungsempfehlungen umzusetzen. Wir übernehmen für Sie: Analyse Die Analyse und Bewertung der Verpflichtungen auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten Auswahl Die Auswahl des passenden Landes-Lizenzierungs- und Rücknahmesystems auf Basis Ihrer in Verkehr gebrachten Mengen inkl. Anmeldung, Registrierung und jährlicher Aktualisierungen Abwicklung Die Abwicklung des gesamten Vertragsmanagements und der dazugehörigen Korrespondenz mit den ausländischen Systemen Durchführung Die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen, fristgemäßen Mengenmeldungen und des weiteren Reportings Identifizierung Die Identifizierung offener Fragestellungen und Erarbeitung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung Ihrer Compliance Länderauswahl Unsere Experten werden sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne können Sie über europa@interzero.de auch direkt mit uns in Kontakt treten. Ihre Vorteile bei der europaweiten Verpackungslizenzierung Wir sind Ihre Experten zum Thema Verpackungslizenz EU . Wir übernehmen Vertragsmanagement, Meldungen von Verpackungsmengen, Korrespondenz und Rechnungsprüfung für bis zu 30 Länder. Zusätzlich beraten wir Sie hinsichtlich Verpackungskennzeichnungen und halten Sie über Änderungen der Lizenzierungspflichten auf dem Laufenden, damit Sie vollständig vor Sanktionen geschützt sind. Ihr sicherer Weg zur Zertifizierung! Nutzen Sie unsere Erfahrung und das europaweite Netzwerk 1 Analyse Ermittlung Ihre Verpflichtungen und Auswahl des passenden ausländischen Lizenzierungs- und Rücknahmesystems auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und in Verkehr gebrachten Mengen 2 Abwicklung Die Abwicklung des gesamten Vertragsmanagements und dazugehöriger Korrespondenz mit den ausländischen Systemen inkl. Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen, fristgemäßen Mengenmeldungen und des weiteren Reportings 3 Compliance Service Die Identifizierung offener Fragestellungen und Erarbeitung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung Ihrer Compliance Unsere Partner für eine starke Zusammenarbeit Häufige Fragen rund um die europaweite Verpackungslizenzierung Download 2025_Datenerhebungsblatt_Verpackungen.xlsx (XLSX 117 KB) Unser Experte für Europaweite Verpackungslizenzierung Felix Mynarek Leiter Vertrieb EPR Solutions europa @ interzero.de Kontaktieren Sie uns per Telefon und lassen Sie sich beraten: +49 1514 6317 650 Kontaktieren Sie uns * Vorname* Vorname* * * Nachname* Nachname* * * E-Mail * E-Mail * * Unternehmen Unternehmen Ihre Nachricht an uns * * Ich stimme mit Absenden des Formulares den unten genannten Datenschutzbestimmungen zu. Absenden EU-Verpackungsverordnung PPWR Die wichtigsten Fakten Jetzt informieren

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Verpackungsoptimierung

Verpackungsoptimierung mit Interzero: Nachhaltig, zukunftsorientiert und markgerecht Für eine nachhaltige und klimaschonende Kreislaufwirtschaft wird es zunehmend wichtiger, recyclingfähige Verpackungen zu entwickeln und nicht recyclingfähige Abfälle zu vermeiden. Die EU-Verpackungsverordnung PPWR nimmt dabei Händler, Marken- und Verpackungshersteller in den Fokus. Um den Anforderungen gerecht zu werden, wird nachhaltige Verpackungsoptimierung zu einem entscheidenden Faktor für verantwortliche Unternehmen. Mit „Made for Recycling Interzero“ sind Sie auf der sicheren Seite: Im Rahmen dieses Dienstleistungsangebots führen wir eine Laboranalyse durch, um zu bewerten, wie recyclingfähig Ihre Verpackungen sind. Unsere Prüfmethode ist weltweit als Standard für recyclingfähige Verpackungen anerkannt. Das Recycling-Siegel „Made for Recycling“ steht für innovative und hochgradig recyclingfähige Verpackungen. Durch die Integration des Siegels in Ihr Verpackungsdesign signalisieren Sie Ihr Engagement für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und kommunizieren dieses wirkungsvoll. Zeigen Sie Ihren Kund*innen, wie fortschrittlich und umweltbewusst Ihr Unternehmen ist und verbessern Sie dadurch Ihre Außenwahrnehmung. Profitieren Sie von der Beratung durch unsere Expert*innen. Gerne begleiten wir Sie bei der Verpackungsoptimierung und -entwicklung sowie der Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsziele. Möchten Sie das Verpackungs-Know-how in Ihrem Unternehmen vertiefen oder auffrischen? Unsere Seminare bieten die ideale Gelegenheit dazu. ´ Jetzt Verpackungen optimieren EU-Verpackungsverordnung PPWR Die wichtigsten Fakten Jetzt informieren Vorteile der Verpackungsoptimierung mit Interzero Die Verpackungsoptimierung mit Interzero Recycling Alliance bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen, die sich für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Verpackungsgestaltung einsetzen und gleichzeitig unter den gegebenen gesetzlichen Anforderungen wettbewerbsfähig bleiben wollen. Unsere Verpackungsanalyse gibt Ihnen Aufschluss über den aktuellen Status der Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen und formuliert Handlungsempfehlungen zur Optimierung. Mit den fundierten Ergebnissen können Sie sich auf eine zuverlässige Grundlage stützen. Durch die Verpackungsoptimierung tragen Sie aktiv zum Ressourcen- und Klimaschutz bei. Innovative Verpackungslösungen ermöglichen vollständige Rohstoffkreisläufe und bahnen den Weg zu einer Zero-Waste-Gesellschaft. Das "Made for Recycling Interzero"-Siegel fungiert als starkes Signal in der Außenkommunikation. Unternehmen, die dieses Siegel auf ihren Verpackungen tragen, zeigen ihr Engagement für nachhaltig optimierte Verpackungen. Mit einem entsprechenden Resultat bei der Verpackungsanalyse sichern Sie sich dieses vertrauensbildende Element für Ihre PR. Sie können das Siegel auf Packmitteln, Webseiten, in Online- und Printmedien sowie allen sonstigen Werbemitteln ohne zusätzliche Kosten nutzen. Mit langjähriger Erfahrung in Recycling und Materialwissenschaften sowie als Duales System bündeln wir hochspezialisiertes Wissen. Profitieren Sie von der umfassenden Beratung durch unsere Expert*innen, die Ihnen bei allen Fragen im Bereich der Verpackungsoptimierung zur Seite stehen. Wir verfügen über das erforderliche Know-how für internationale Märkte und sind in Forschung sowie Verpackungsentwicklung stets auf dem neuesten Stand. Nutzen Sie jetzt die Vorteile der Verpackungsoptimierung mit Interzero und sichern Sie sich eine nachhaltige und marktgerechte Positionierung Ihres Unternehmens. "Wir haben unser gesamtes Sortiment durch Interzero bewerten und zertifizieren lassen. Neue Verpackungslösungen werden durch das Team von ‚Made for Recycling‘ geprüft. Die enge Zusammenarbeit ist für uns ein großer Mehrwert, den wir sehr zu schätzen wissen." Dennis Lange Marketingleiter bei der Bio-Zentrale Verpackungsanalyse in unserem Labor Wie recyclingfähig sind Ihre Verpackungen? Die Prüfmethode „Made for Recycling“ von Interzero beantwortet diese Frage auf wissenschaftlicher Basis. Die Bewertungsmethodik wurde gemeinsam mit dem bifa Umweltinstitut entwickelt. Wirklich jede Verpackung wird in unserem Kompetenzzentrum für Recyclingkunststoffe analysiert. Unsere Expert*innen analysieren Ihre Verpackungsmuster nach standardisierten Kriterien, beraten Sie umfassend und entwickeln gemeinsam mit Ihnen nachhaltige und praxisnahe Lösungen für die Verpackungsoptimierung . Nach erfolgreichem Durchlaufen dieses Prozesses wird Ihre Verpackung auf einer Skala mit maximal 20 Scoring-Punkten bewertet. Sie erhalten das Siegel "Made for Recycling Interzero", wenn Sie mindestens 18 Punkte erreichen, womit Ihre Verpackung als gut bis sehr gut recyclingfähig eingestuft wird. Wenn die Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackung noch Verbesserungspotenzial aufweist, unterstützen wir Sie gerne dabei, die Verpackungsoptimierung anzugehen. "Als global agierendes Unternehmen ist uns wichtig, Vertrauen in die Bewertung der Recyclingfähigkeit zu haben. Mit ‚Made for Recycling‘ und der damit verbundenen Laboranalyse wissen wir, dass wir uns auf die Ergebnisse verlassen können und machen uns weniger angreifbar." Carolin Weber Head of Communications & Corporate Affairs DACH bei Unilever Verpackungsentwicklung Unsere Vision ist es, gemeinsam mit Ihnen die Verpackung von morgen zu entwickeln. Als Ihr zuverlässiger Partner bieten wir Ihnen direkten Zugang zu wegweisenden Lösungen und den neuesten Trends mit dem Ziel einer optimierten Verpackung, die höchste ökologische Standards erfüllt und gleichzeitig funktional bleibt. Unsere tiefe Verbindung zur Verpackungsindustrie und unsere gebündelte Innovationskraft fließen direkt in die Entwicklung Ihrer nachhaltigen Verpackungslösung ein. Für ein sauberes Business. Für eine saubere Zukunft. Lassen Sie sich jetzt beraten ! Verpackungsoptimierung im internationalen Kontext Für die internationale Verpackungsoptimierung führen wir Laboranalysen zur Bewertung der Recyclingfähigkeit in den wichtigsten globalen Märkten durch. Dabei werden Sammel-, Sortier- und Verwertungsinfrastruktur in den einzelnen Ländern untersucht. Wir berücksichtigen alle gesetzlichen Vorgaben: VerpackG und deutscher Mindeststandard der ZSVR EU-Verpackungsverordnung PPWR Anforderungen europäischer und globaler Märkte Recyclebarer Anteil nach DIN EN 13430 So können Sie sicher sein, allen Anforderungen gerecht zu werden. Buchen Sie jetzt Ihre internationale Verpackungsanalyse ! Eco-Fee Modulation Bei der geplanten Eco-Fee Modulation von Lizenzentgelten handelt es sich um eine Abstufung der Abgaben für Verpackungsabfall, die abhängig von der Nachhaltigkeit des Verpackungsdesigns variiert. Je umweltfreundlicher die Verpackung ist, desto geringer fallen die Kosten aus. Dazu sollen europaweit Leitlinien vorgegeben und Maßstäbe entwickelt werden, um Hindernisse beim europäischen Binnenhandel zu vermeiden und umweltfreundliche Praktiken zu fördern. Mit Interzero behalten Sie den Überblick zur Eco-Fee und allen etwaigen Änderungen. „Runder Tisch Eco-Modulation“ Unternehmen aus der gesamten Wertschöpfungskette der Verpackung in Deutschland haben am Runden Tisch ihr Know-how zusammengetragen und Empfehlungen für die Entwicklung europäischer Richtlinien ausgearbeitet. Das entscheidende Kriterium für die Modulierung der Eco-Fee ist die Recyclingfähigkeit einer Verpackung. Gebühren im Sinne der Erweiterten Herstellerverantwortung sollen so gestaffelt werden, dass finanzielle Anreize für ein recyclinggerechtes Verpackungsdesign entstehen. Dabei sollen langfristige Ziele wie der Einsatz von Rezyklaten verfolgt werden und mit Quotenlösungen sowie CO2-Bepreisungen von fossilen Primärrohstoffen kombiniert werden. Unser Service zur Eco-Fee Modulation Obwohl als Ziel der Eco Modulation eine einheitliche Regelung für Europa angestrebt wird, ist der Ort des Inverkehrbringens von Verpackungen nach wie vor relevant. In einigen Ländern wird die Eco-Fee als finanzieller Anreiz bereits umgesetzt. Wir berücksichtigen die aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf länderspezifische Verpackungsoptimierung und Verpackungslizenzierung in der EU. Unsere Expert*innen stehen Ihnen bei Fragen zur Eco-Fee Modulation sowie deren Umsetzung zur Verfügung und erläutern Ihnen, welche Auswirkungen die Eco-Fee für Ihr Unternehmen haben könnte. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) kommt?! Wir beraten Sie gerne » Hier mehr erfahren Rezyklate einsetzen Für eine nachhaltige Produktion Für eine nachhaltige Produktion » Hier mehr erfahren Verpackungen lizenzieren Zuverlässig, rechtssicher, komfortabel Zuverlässig, rechtssicher, komfortabel » Hier mehr erfahren Verpackungsanalyse Wissenschaftliche Analyse & Beratung » Hier mehr erfahren "Made for Recycling Interzero"-Siegel Ein starkes Signal » Hier mehr erfahren Workshops & Seminare Verpackungs-Know-how vertiefen » Hier mehr erfahren Workshops und Seminare Proaktiv umgesetzt, trägt Verpackungsoptimierung nicht nur dazu bei, gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, sondern wirkt sich positiv auf die Umweltbilanz aus und positioniert das Unternehmen als Vorreiter im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein – ein wichtiger Aspekt für die heutige Verbraucher*innengeneration. Ein fundiertes und valide belegbares Wissen über recyclingfähige Verpackungen spielt in Unternehmen eine maßgebliche Rolle. Es ermöglicht nicht nur die effektive Gestaltung und Optimierung von nachhaltigen Verpackungslösungen, sondern trägt auch dazu bei, Kosten zu minimieren, die Umweltauswirkungen zu reduzieren und letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Unternehmen, die über ein tiefgehendes Verständnis für Verpackungsprozesse und -materialien verfügen, sind in der Lage, die richtigen Entscheidungen zu treffen und den ständig wachsenden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Zu einer optimierten Verpackung gehört eine durchdachte Planung. In unseren Seminaren vermitteln wir Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für eine erfolgreiche Verpackungsstrategie. Werden Sie zum Vorreiter der Recyclingfähigkeit und lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden! Verpackungsanalyse Global anerkannter Prüfstandard für kreislauffähige Verpackungen Mehr erfahren

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Entsorgungs- und Abfallmanagement

Interzero Entsorgung: Professionelles Abfallmanagement für Ihr Unternehmen Ganzheitliche Entsorgungs- und Kreislauflösungen für kleine und große Unternehmen Warum ist Abfallmanagement für Unternehmen so wichtig? Ein optimiertes Entsorgungsmanagement bringt viele Vorteile mit sich. Es hilft Unternehmen, Aufwände zu minimieren und unterstützt kosteneffizientes Arbeiten. Auch der Nachhaltigkeitsaspekt ist angesichts immer knapper werdender Ressourcen und des Klimawandels von zentraler Bedeutung und wird nicht zuletzt von Konsumenten und der Regierung aktiv eingefordert. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gewerbeabfallverordnung, Nachweisverordnung usw., die bei der richtigen Entsorgung eine entscheidende Rolle spielen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Abfallmanagement von notwendigem Übel zum echten Mehrwert zu transformieren und bieten dafür verschiedene Lösungsansätze. Interzero als starker Partner für kreislaufoptimiertes Waste Management und Entsorgung Effizientes Abfall- und Kreislaufmanagement beginnt mit einem starken Partner: Mit der Interzero Entsorgung unterstützen wir Unternehmen jeder Größe dabei, Abfallvermeidung, -erfassung und -verwertung optimal zu gestalten. Unser bundesweites Netzwerk von über 600 zertifizierten Entsorgungs- und Recyclingpartnern deckt dabei die gesamte Bandbreite des Abfallkatalogs ab, egal ob durch individuelle Entsorgungskonzepte oder standardisierte Lösungen für geringe Abfallvolumina. Ihre Vorteile mit Interzero: Ein Ansprechpartner für sämtliche Abfall- und Wertstoffströme, von der Analyse über Logistik bis zur Verwertung. Skalierbare Lösungen Egal ob Einzelstandort oder mehrere Niederlassungen in Deutschland. Rechtssicherheit und Dokumentation Unsere Partner sind zertifiziert, die Abläufe transparent gestaltet. Langjährige und umfassende Erfahrung Wir beschäftigen uns seit über 30 Jahren mit verschiedensten Aspekten der Kreislaufwirtschaft und können Sie ganzheitlich beraten. Kosten-, Prozess- und Umweltoptimierung Durch Volumenreduktion, effizientere Logistik, verbesserte Recyclingquoten und Nutzung von Synergieeffekten durch unser breites Leistungsspektrum. Zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft Wir schaffen Wertstoffe statt Abfall und tragen zur Ressourcenschonung bei. Unsere Leistungen im Bereich Abfallmanagement Individuelle Entsorgungskonzepte: Wir analysieren Ihre Standorte, erfassen Abfallströme und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Industrie, Handel, Werkstätten, Gesundheits- und Pflegeinrichtungen usw. Standardisierte Services: Mit unserem flächendeckenden Containerdienst, intelligenten Entsorgungslogistiksystemen und modernen Ballenpressenlösungen bieten wir unkomplizierte und schnell umsetzbare Entsorgungslösungen, die perfekt für den täglichen Betrieb sind. Digitale Tools und Transparenz: Plattformbasierte Systeme ermöglichen eine präzise Dokumentation, Kostenkontrolle und Optimierung Ihrer Abfall- und Wertstoffflüsse. Abfallberatung mit Stoffstromanalyse und professionellem Abfallmanagement : Unsere Experten identifizieren für Sie Potenziale und geben Handlungsempfehlungen für ein optimiertes Abfallmanagement. Individuelle Entsorgungskonzepte » Mehr zu den Entsorgungskonzepten Ballen- und Rohstoffpressen » Mehr zu den Ballenpressen Containerdienst » Mehr zu ecoservice24 Reverse-Logistik » Mehr zur Kleinmengenlogistik Abfallberatung » Mehr zur Abfallberatung Checkliste zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Wird der Abfall in Ihrem Unternehmen ordnungsgemäß entsorgt? Mit unserer Checkliste für abfallerzeugende Unternehmen können Sie schnell überprüfen, ob alle wichtigen Anforderungen im Bereich Abfallmanagement erfüllt werden. Jetzt kostenfrei herunterladen! . Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.

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PPWR- und Verpackungsberatung

Interzero PPWR- und Verpackungsberatung Maßgeschneiderte und rechtskonforme Verpackungslösungen, die sich rechnen Wir bieten wir fundierte Expertise zu allen Verpackungsthemen – von der Bewertung der Recyclingfähigkeit bis zur PPWR‑Konformität. Unsere Beratung wird durch ein eigenes Labor ergänzt, in dem wir Verpackungen praxisnah testen und analysieren. So erhalten Sie belastbare Entscheidungsgrundlagen statt theoretischer Empfehlungen. Das Ergebnis: Optimierte Prozesse, reduzierte Kosten, maximale Rechtssicherheit und ein messbarer Wettbewerbsvorteil durch nachhaltiges Handeln. Die Interzero Vorteile Rechtskonformität mit Anforderungen der PPWR und des VerpackDG Ganzheitliche Verpackungsberatung inkl. Recyclingfähigkeit & Design for Recycling PPWR Lösungen aus einer Hand wir kümmern uns auch um Lizenzierung, Rezyklate usw. Langjährige Erfahrung seit 35 Jahren entwickeln wir innovative Kreislauflösungen Laborbasierte Verpackungstests als belastbare Entscheidungsgrundlage Zukunftssichere Lösungen für messbare Nachhaltigkeit Jetzt beraten lassen – schreiben Sie uns einfach Leistungen im Überblick PPWR Beratung » Mehr zur PPWR Verpackungsoptimierung » Mehr zur Verpackungsoptimierung Verpackungsentwicklung » Mehr zur Verpackungsentwicklung Stoffanalysen und weitere Labordienstleistungen » Mehr zum Labor Packaging Compliance Tool Verpackungen müssen systematisch bewertet, dokumentiert und ihre Konformität nachgewiesen werden. » Check for Recycling unterstützt dabei! PPWR- und Verpackungsseminare » Mehr zum Verpackungsseminar EPR und Verpackungslizenzierung » Mehr zur Verpackungslizenzierung Rezyklate für neue Verpackungen » Mehr zu Rezyklaten Verpackungensberatung – Recyclingfähigkeit von Anfang an sicherstellen Seit über 35 Jahren ist Interzero mehr als ein Duales System. Hier haben Sie den direkten Kontakt zu Verpackungsingenieuren und einem nach SIST EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Forschungslabor. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen. Mit Interzero zu Ihrer Verpackungs-Compliance Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeitenden in Verpackungsworkshops , führen fundierte Verpackungsanalysen durch (inklusive konkreter Handlungsempfehlungen) oder entwickeln mit Ihnen von Grund auf eine nachhaltige Verpackung . Angebotenen Leistungen (u. a.): Analyse der Recyclingfähigkeit von Verpackungen Digitale Lösung für Verpackungsmanagement & Recyclingfähigkeit Workshops zu Verpackungsoptimierung (optional: Besichtigung von Sortieranlagen) Gütesiegel für recyclingfähige Verpackungen Zur Verpackungsoptimierung oder direkt Beratung anfragen! PPWR Beratung zur Erfüllung europaweiter Verpackungsvorschriften Seit dem 12.08.2026 gelten die ersten Anforderungen im Rahmen der PPWR, weitere folgen gestaffelt. Die PPWR schafft einen europaweit einheitlichen Rahmen für Verpackungen und setzt damit neue Standards, die Unternehmen entlang der gesamten Verpackungswertschöpfungskette betreffen. Mit Interzero zur PPWR-Compliance Alle unsere Leistungen im Bereich Verpackungsoptimierung und -bewertung berücksichtigen die aktuell geltenden Anforderungen der PPWR . Auch zukünftige, schrittweise in Kraft tretende Vorgaben werden bereits heute bestmöglich mitgedacht, um frühzeitig auf kommende Anforderungen vorbereitet zu sein. Zu den ersten wichtigen Maßnahmen der PPWR gehört die vollständige Erfassung des Verpackungsportfolios und die Erstellung von Konformitätserklärungen (mehr Details unter PPWR Dokumentation ). Für all diese Pflichten ist unser Webtool “ Check for Recycling ” die passende Lösung. Wir beraten Sie gerne hierzu! Mit unseren europaweiten Lizenzierungsleistungen unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer EPR-Pflichten . Mit Lizenzero bieten wir zudem eine smarte Lösung für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Compliance-Anforderungen einfach, effizient und digital erfüllen möchten. Anforderungen an den Einsatz von Rezyklatanteilen rücken ab 2030 verstärkt in den Fokus. Seien Sie schon heute vorbereitet und lassen Sie sich umfassend zum Einsatz von Rezyklaten und den damit verbundenen Anforderungen beraten. Jetzt PPWR-Beratung anfragen! International akkreditiertes Labor für Rezyklate & Verpackungen Im europaweitführenden Kompetenzzentrum, akkreditiert gemäß EN/ISO 17025, bündeln wir unsere Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten im Bereich des Kunststoffrecyclings und der Expertise zu recyclingfähigen Verpackungen. Als kompetenter Partner unterstützt Interzero Unternehmen bei der Beschaffung und beim Einsatz von Recyclingrohstoffen und entwickelt Produkte auf der Basis qualitativ hochwertiger Rezyklate. Dabei wird den europäischen Vorschriften sowie den Anforderungen eines sich rasch wandelnden Marktes Rechnung getragen. Unsere Expertise: Verpackungs-Analysen im Labor Beratung zu Rezyklateinsatz Entwicklung von Rezyklaten (Recyclass) Überwachung der EU Regulatorik auch für Non-EU (REACH, PPWR etc.) Feedstock Analysen für chemisches Recycling Zum Kompetenzzentrum für Recyclingkunststoffe oder direkt Beratung anfragen! Ihr Weg zur PPWR- und Verpackungsberatung Elena Ehmann Verpackungsexpertin Tobias Gerwin Verpackungsexperte Kontaktieren Sie uns * Vorname* Vorname* * * Nachname* Nachname* * * E-Mail * E-Mail * * Unternehmen Unternehmen Ihre Nachricht an uns * * Ich stimme mit Absenden des Formulares den unten genannten Datenschutzbestimmungen zu. Absenden Rechtliche Angaben der Interzero Circular Solutions Germany GmbH Impressum Datenschutzerklärung AGB Weitere interessante Themen Eco-Fee-Modulation umweltfreundliches Verpackungsdesign als Schlüsselkriterium Mehr erfahren Abfallberatung Abfall professionell managen Mehr erfahren

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Download-Center

Download Center Ob Broschüren, Bestellformulare, Zertifikate oder unser Nachhaltigkeitsmagazin – in unserem Download Center finden Sie alle Dokumente auf einen Blick. Broschüren und Informationsmaterialien Informationen für Entsorgungspartner Nachhaltigkeitsreporting Zertifikate Broschüren und Informationsmaterialien Faltblatt zur "resources SAVED by recycling" Studie 2024 Duales System Interzero Recycling Alliance Europaweite Verpackungslizenzierung Lizenzero-Whitepaper Lizenzero-Onepager Merkblatt zur Entsorgung von Transportverpackungen Kooperationspartner Ausland Kooperationspartner Deutschland Leitfaden Gefahrstoffsystem Leitfaden und Übergabekriterien Normalsystem Rücknahmebedingungen Rücknahmesystem für Papiersäcke Sammelstellenübersicht Rücknahme von Dach- und Dichtungsbahnen: Merkblatt für Baustellen Broschüre: Wir führen Kunststoffe im Kreislauf Broschüre: Made for Recycling Rücknahme und Recycling von Verpackungen Informationen für Entsorgungspartner Merkblatt zur Entsorgung von Transportverpackungen Alles auf einen Blick für Leistungspartner 2026 Duales Systen Interzero Recycling Alliance Auschreibungsgebiete 2028-2030 Duales System Interzero Recycling Alliance Quoten 2026 Duales System Interzero Recycling Alliance Quoten 2025 (geschützt) Nachhaltigkeitsreporting Nachhaltigkeitsmagazin 2024 Nachhaltigkeitsmagazin 2023 Nachhaltigkeitsmagazin 2022 Interzero Workbook Nachhaltigkeitsmagazin 2020 Nachhaltigkeitsmagazin 2019 Nachhaltigkeitsmagazin 2018 Nachhaltigkeitsmagazin 2017 Nachhaltigkeitsmagazin 2016 Nachhaltigkeitserklärung 2023/2024 Nachhaltigkeitsbericht 2022 Nachhaltigkeitsbericht 2020 Nachhaltigkeitsbericht 2018 Nachhaltigkeitsbericht 2016 Studie „resources SAVED by recycling“ Zertifikate Interseroh+ GmbH: Zertifikat Arbeitschutzmanagementsystem Interzero: Zertifikat Energiemanagementsystem Interzero Recycling Alliance GmbH: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Interseroh+ GmbH: Zertifikat Qualitätsmanagementsystem Interseroh+ GmbH: Zertifikat Umweltmanagementsystem Interzero Business Solutions GmbH: Zertifikat Informationssicherheits- managementsysteme Interzero Circular Solutions Germany GmbH: Zertifikat Arbeitsschutzmanagementsystem Interzero Circular Solutions Germany GmbH: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Interzero Circular Solutions Germany GmbH: Zertifikat Qualitätsmanagementsystem Interzero Circular Solutions Germany GmbH: Zertifikat REDcert Interzero Circular Solutions Germany GmbH: Inspektionszertifikat REDcert Interzero Circular Solutions Germany GmbH: Zertifikat Umweltmanagementsystem Interzero Deposit Solutions GmbH: Zertifikat Arbeitschutzmanagementsystem Interzero Deposit Solutions GmbH: Zertifikat Qualitätsmanagementsystem Interzero Deposit Solutions GmbH: Zertifikat Umweltmanagementsystem Interzero Deposit Solutions GmbH: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Interzero Material Solutions GmbH (Aukrug): Zertifikat ISCC Plus Interzero Material Solutions GmbH (Duisburg): Zertifikat ISCC Plus Interzero Material Supplies GmbH: Zertifikat Qualitätsmanagementsystem Interzero Material Supplies GmbH: Zertifikat Umweltmanagementsystem Interzero Plastics Processing GmbH: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Interzero Plastics Processing GmbH: Zertifikat RecyClass Interzero Plastics Processing GmbH: Zertifikat Qualitätsmanagementsystem Interzero Plastics Processing GmbH: Zertifikat Umweltmanagementsystem Interzero Plastics Sorting GmbH: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Interzero Plastics Sorting GmbH und Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH: Zertifikat Qualitätsmanagementsystem Interzero Plastics Sorting GmbH und Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH: Zertifikat Energiemanagementsystem Interzero Plastics Sorting GmbH: Zertifikat RecyClass Interzero Plastics Sorting GmbH: Zertifikat VerpackG Anlage Eisenhüttenstadt Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Interzero Plastics Sorting GmbH: ISCC Plus Zertifikat Interzero Plastics Sorting GmbH (Eisenhüttenstadt): ISCC Plus Zertifikat Interzero Pooling Cycle GmbH: Zertifikat Arbeitsschutzmanagementsystem Interzero Pooling Cycle GmbH: Zertifikat Lebensmittelsicherheit Interzero Pooling Cycle GmbH: Zertifikat Qualitätsmanagementsystem Interzero Pooling Cycle GmbH: Zertifikat Umweltmanagementsystem Interzero Product Cycle GmbH (Melle): Zertifikat Arbeitsschutzmanagementsystem Interzero Product Cycle GmbH (Berlin): Zertifikat Arbeitsschutzmanagementsystem Interzero Product Cycle GmbH (Melle): Zertifikat Qualitätsmanagementsystem Interzero Product Cycle GmbH (Berlin): Zertifikat Qualitätsmanagementsystem Interzero Product Cycle GmbH (Melle): Zertifikat Umweltmanagementsystem Interzero Product Cycle GmbH (Berlin): Zertifikat Umweltmanagementsystem Interzero Product Cycle: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Interzero Product Cycle GmbH: Erstbehandlungsanlage ElektroG Interzero Product Cycle GmbH: Informationssicherheits- managementsystem Interzero Repasack GmbH (Wiesbaden): Zertifikat Arbeitsschutzmanagementsystem Interzero Repasack GmbH (Oberhausen): Zertifikat Arbeitsschutzmanagementsystem Interzero Repasack GmbH (Wiesbaden): Zertifikat Qualitätsmanagementsystem Interzero Repasack GmbH (Oberhausen): Zertifikat Qualitätsmanagementsystem Interzero Repasack GmbH (Wiesbaden): Zertifikat Umweltmanagementsystem Interzero Repasack GmbH (Oberhausen): Zertifikat Umweltmanagementsystem Interzero Repasack GmbH: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb RDB plastics GmbH: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Containerdienst Zundel GmbH: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat gemäß DPG MZZ 1 Filsum Zertifikat gemäß DPG MZZ 2 Zarrentin am Schaalsee Zertifikat gemäß DPG MZZ 3 Dietzenbach Zertifikat gemäß DPG ZZ Oberhausen RDB Plastics d.o.o.: Zertifikat ISCC Plus Unser Unternehmen Gestalten Sie die zirkuläre Wirtschaft der Zukunft erfolgreich mit. Lernen Sie uns kennen

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PPWR Beratung

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR Was Unternehmen jetzt zur Packaging & Packaging Waste Regulation wissen müssen Die neue EU-Verpackungsverordnung gilt seit dem 12.08.2026. Erste Maßnahmen mussten bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden. Wir erklären im Folgenden, was die PPWR ist, welche Ziele sie verfolgt, welchen Pflichten nachgekommen werden muss und was die PPWR konkret für unterschiedliche Wirtschaftsakteure bedeutet. Erfahren Sie außerdem, wie Sie Interzero bei der Umsetzung Ihrer PPWR-Pflichten unterstützen kann. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Inhalt: Was ist die PPWR? Ziele der PPWR Rollen in der PPWR Wichtige Anforderungen und Fristen Betroffene Verpackungen Risiken bei Nichtumsetzung Fahrplan für Unternehmen FAQ Was ist die PPWR? Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung . Sie löst die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20. Dezember 1994 (Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) ab. Die neue EU-Verpackungsverordnung ist am 11.02.2025 formell in Kraft getreten und muss seit dem 12.08.2026 angewendet werden . Für bestimmte Maßnahmen gibt es nachgelagerte Fristen. Die PPWR-Verordnung gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten , das heißt, dass sie auch verpflichtend ist, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Länder müssen zeitnah eine nationale Gesetzgebung vornehmen, die Regelungsaufträge umsetzt (in Deutschland z. B. in Form des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes). Rechtliche Grundlage nachzulesen unter EUR-Lex (offizielle Website der Europäischen Union). Fordern Sie noch heute das umfassende Whitepaper mit der Zusammenfassung PPWR als PDF an. Whitepaper zur PPWR anfordern Vorname Nachname E-Mail Unternehmen Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, per E-Mail das Whitepaper sowie weiterführende werbliche Informationen im Kontext der PPWR oder EPR-Compliance zu erhalten. Meine Daten werden nicht an Dritte außerhalb des Interzero-Konzerns weitergegeben. Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu. Informationen anfordern Ziele der PPWR Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist ein zentraler Baustein für mehr Nachhaltigkeit in Europa und unterstützt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Sie verbindet Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung zu einem ganzheitlichen Ansatz. Ziel ist es, die nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern und die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren , indem die Erzeuger und weitere Akteure noch stärker zur Verantwortung gezogen werden. Zu den wichtigsten Zielen gehören: Verpackungsabfälle reduzieren: Verringerung des Verpackungsabfalls pro Kopf in den EU-Mitgliedstaaten sowie Vermeidung unnötiger und überdimensionierter Verpackungen. Wiederverwendung von Verpackungen erhöhen durch Einsatz von Mehrweg- und Nachfüllsystemen. Recycling und Kreislaufwirtschaft stärken: Alle Verpackungen sollen bis 2030 recycelbar sein. Die Recyclingfähigkeit soll bereits bei der Verpackungsgestaltung berücksichtigt werden („Design for Recycling“). Einsatz von Rezyklaten steigern: Vermehrte Verwendung von recycelten Kunststoffen in Verpackungen und damit Reduzierung des Verbrauchs von Primärrohstoffen. Verbesserte Kennzeichnung: Einheitliche Kennzeichnungen sollen Verbrauchern das richtige Trennen und Entsorgen von Verpackungen erleichtern. Einheitliche Standards in allen Mitgliedstaaten: Durch die PPWR entstehen klare, harmonisierte Vorgaben für Unternehmen, die für mehr Rechtssicherheit sorgen sollen. Die entscheidenden Rollen in der PPWR Der erste wichtige Schritt im Rahmen der PPWR für Unternehmen ist es, ihre Rolle zu kennen und damit ihre Pflichten. Wichtig: Ein Unternehmen kann auch mehrere Rollen gleichzeitig haben z. B. Erzeuger und Hersteller. Der Erzeuger (manufacturer) stellt Verpackungen oder verpackte Produkte her oder lässt diese unter eigenem Namen oder eigener Marke entwerfen oder herstellen. Er muss die Konformität der Verpackung mit den Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen gewährleisten. Der Hersteller (producer) bringt Verpackung oder verpackte Produkte erstmals in den EU-Mitgliedstaat ein, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Diese Rolle wird entweder vom Erzeuger, Importeur oder Vertreiber eingenommen. Der Hersteller ist für die EPR-Pflichten in den Mitgliedsstaaten verantwortlich. Der Importeur (importer) bringt Verpackungen aus einem Drittland (Nicht-EU) erstmals auf den EU-Markt ein. Er darf nur Verpackungen in Verkehr bringen, die PPWR-konform sind. Der Vertreiber (distributor) verkauft Verpackungen oder verpackte Produkte weiter, aber ist kein Erzeuger oder Importeur. Er muss prüfen, ob Kennzeichnungen vorhanden sind und ob Verpackungen konform sind. Der Lieferant (supplier) liefert einem Erzeuger Verpackungen oder Verpackungsmaterial und stellt wichtige Daten für PPWR-Dokumentation zur Verfügung (z. B. Auskünfte über Materialzusammensetzung, technische Datenblätter, Prüfberichte). Unser Whitepaper gibt Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Anforderungen und Rollen der europäischen Verpackungsverordnung. Jetzt einfach kostenlos anfordern! Whitepaper zur PPWR: Artikel, Rollen & Fristen anfordern Vorname Nachname E-Mail Unternehmen Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, per E-Mail das Whitepaper sowie weiterführende werbliche Informationen im Kontext der PPWR oder EPR-Compliance zu erhalten. Meine Daten werden nicht an Dritte außerhalb des Interzero-Konzerns weitergegeben. Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu. Informationen anfordern Unsicher über Ihre Rolle und Pflichten? Kontaktieren Sie uns! Die wichtigsten Pflichten im Überblick und zeitliche Einordnung Die PPWR-Regulation zwingt Unternehmen, in umweltfreundliche Materialien, smarte Designs und lückenlose Compliance-Prozesse zu investieren. Wer sich frühzeitig umstellt, sichert Marktzugang, minimiert Risiken und positioniert sich als nachhaltiger Vorreiter. Hinweis: Nicht alle PPWR-Anforderungen mussten ab dem 12.08.2026 umgesetzt werden. Wir haben wichtige Punkte zusammengestellt. PPWR-Dokumentation (Technische Dokumentation, Konformitätserklärung und -bewertung) Fristen: erste Pflichten ab 12.08.2026 Wer ist betroffen? Erzeuger; Vertreiber und Importeure müssen Vorliegen sicherstellen Wichtigste Inhalte: Alle in EU in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Für Verpackungen muss eine technische Dokumentation und PPWR-Konformitätserklärung erstellt werden. Nur PPWR-konforme Verpackungen dürfen in Verkehr gebracht werden. Mehr Details unter: PPWR-Dokumentation Wie kann Interzero unterstützen? Zur Vereinfachung des Konformitätsprozesses hat Interzero das Online-Tool “ Check for Recycling ” geschaffen, mit dem Sie Ihre Verpackungen digital verwalten, bewerten lassen und Konformitätserklärungen erstellen können. Ihnen fehlen wichtige Informationen zu Ihrer Verpackung oder Sie müssen Ihre Verpackung optimieren? Unsere Verpackungsexperten unterstützen Sie gerne dabei und liefern konkrete Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Verpackungsoptimierung . PPWR und EPR (Erweiterte Herstellerverantwortung) Fristen: Die EPR-Pflichten bleiben bestehen und werden durch die PPWR EU-weit stärker harmonisiert; EPR-Entgelte werden künftig stärker nach der Recyclingfähigkeit der Verpackungen ökomoduliert Wer ist betroffen? Je nach Konstellation können Hersteller, Importeure oder Vertreiber als EPR-pflichtiger „Producer“ gelten. Sie müssen die für sie geltenden nationalen EPR-Pflichten erfüllen, insbesondere Registrierung, Systembeteiligung bzw. Finanzierung der Verpackungsentsorgung und Mengenmeldungen. Wichtigste Inhalte: Die EPR-Pflichten bleiben grundsätzlich bestehen, werden durch die PPWR jedoch EU-weit stärker harmonisiert und um zusätzliche Anforderungen ergänzt. Bei grenzüberschreitendem Vertrieb kann ein EPR-Bevollmächtigter in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat erforderlich sein. Die konkrete Pflicht hängt insbesondere davon ab, wo das Unternehmen niedergelassen ist und in welchen Mitgliedstaaten es Verpackungen erstmals bereitstellt. Die EPR-Entgelte sollen stärker nach den Umwelteigenschaften der Verpackung differenziert werden. Insbesondere die Recyclingfähigkeitsklasse wird künftig Einfluss auf die finanziellen EPR-Beiträge haben. Mengenbezogene EPR-Beiträge werden dadurch nicht grundsätzlich abgeschafft; vielmehr kommt eine stärkere Ökomodulation der Beiträge hinzu. Wie kann Interzero unterstützen? Interzero organisiert die europaweite Verpackungslizenzierung und berät Sie zu allen EPR Themen. Für kleine bis mittelgroße Aufkommen ist unser digitaler Service Lizenzero die passende Lösung. PPWR, Chemikalien und Materialkonformität Fristen: 12.08.2026 neue PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen, weitere Anforderungen folgen Wer ist betroffen? Lieferanten müssen die grundlegenden Materialdaten liefern; Erzeuger müssen Einhaltung der Grenzwerte etc. in PPWR-Dokumentation festhalten und Vertreibern und Importeuren zur Verfügung stellen Wichtigste Inhalte: Grundsätzliches Chemikalienrecht bleibt erhalten. Grenzwerte für Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom) aus der Richtilinie 94/62/EG werden in PPWR übernommen. Neue PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Mehr Details unter: PPWR und Chemikalien Wie kann Interzero unterstützen? Wenn Sie Hilfe bei der Analyse Ihrer Verpackungsmaterialien benötigen oder Fragen zu PFAS, REACH etc. haben, ist unser international akkreditiertes Kompetenzzentrum die richtige Anlaufstelle. Recyclingfähigkeit und Design for Recycling Fristen: ab 12.08.2026: Grundsatz Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren; konkrete Maßnahmen müssen bis 2030 umgesetzt werden Wer ist betroffen? Hauptverantwortung beim Erzeuger Wichtigste Inhalte: Bereits ab August 2026 gilt der Grundsatz, dass Verpackungen so gestaltet werden müssen, dass ihre Auswirkungen auf Umwelt und Ressourcen minimiert werden. Konkrete und harmonisierte Design-for-Recycling-Kriterien (DfR) und Bewertungsmethoden sollen bis Januar 2028 durch EU-Kommission bestimmt werden. Bewertung der Recyclingfähigkeit ab 2030 in Klassen A-C Ab Januar 2030 sind Verpackungen unter der Klasse C nicht mehr zulässig. Ab Januar 2035 tritt „Recycled at scale“ (Berücksichtigung der tatsächlichen Recyclinginfrastruktur) in Kraft. Ab Januar 2038 dürfen Verpackungen ab Klasse C nicht mehr verkauft werden. Wie kann Interzero unterstützen? Interzero deckt mit eigener Laborkompetenz das gesamte Spektrum im Bereich der Verpackungsoptimierung ab – von der Verpackungsanalyse und der Bewertung der Recyclingfähigkeit bis zur Verpackungsentwicklung. Auf Wunsch führen wir auch Schulungen durch. Kontaktieren Sie uns einfach! PPWR und Rezyklate Fristen: Vorgabe von Mindestbestandteilen ab 2030 Wer ist betroffen? Erzeuger muss nachweisen, dass Anteile eingehalten werden; Materiallieferanten müssen Erzeuger Daten zum Rezyklatanteil zur Verfügung stellen; Verpackungshersteller müssen Rezyklate verarbeiten Wichtigste Inhalte: Mindestbestandteile für Post-Consumer-Rezyklat (PCR) für die meisten Kunststoffverpackungen. Quoten gelten ab 2030, werden zu 2040 weiter angehoben. Wie kann Interzero unterstützen? Interzero kann Unternehmen mit Rezyklaten aus eigenen Anlagen versorgen und umfassend zum Thema beraten. Das vollständige Whitepaper zur Studie “Circular Packaging 2030 – Strategien gegen die PCR-Knappheit” enthält detaillierte Marktzahlen und Handlungsempfehlungen und steht kostenfrei zum Download zur Verfügung. Whitepaper zur PCR-Lücke anfordern Vorname Nachname E-Mail Unternehmen Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, per E-Mail das Whitepaper sowie weiterführende werbliche Informationen im Kontext der PPWR oder EPR-Compliance zu erhalten. Meine Daten werden nicht an Dritte außerhalb des Interzero-Konzerns weitergegeben. Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu. Informationen anfordern PPWR-Kennzeichnungspflichten und Verbraucherinformationen Fristen: 12.08.2026 Erzeuger-/Importeurkennzeichnung bis August 2026 Veröffentlichung der harmonisierten Kennzeichnungsregeln von der EU-Kommission, Umsetzung bis 2028 Wer ist betroffen? grundsätzlich Erzeuger, aber auch Importeure müssen eindeutig identifizierbar sein Wichtigste Inhalte: Jetzt wichtig: Erzeuger müssen bis August 2026 sicherstellen, dass Informationen zu ihrer Identifikation und Identifikation der Verpackung auf Verpackung oder Begleitdokument stehen. Weiter harmonisierte Kennzeichnungsregeln zur Materialzusammensetzung, korrekten Trennung, Wiederverwendbarkeit usw. folgen und müssen ins Verpackungsdesign einfließen (2028). Wie kann Interzero unterstützen? Unsere Verpackungsdesign-Experten unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Verpackungen . PPWR und Verpackungsabfallvermeidung Fristen: ab 12.08.2026: Vermeidung übergroßer Verpackung ohne technische Funktion; konkrete Anforderungen ab 2030 Wer ist betroffen? hauptverantwortlich ist der Erzeuger, der Materialeinsatz nachweislich reduzieren muss Wichtigste Inhalte: PPWR untersagt Verpackungsmerkmale, die nur der Vergrößerung des wahrgenommen Produktvolumens dienen Ab 2030 darf der Leerraum in Umverpackungen, Transportverpackungen oder Verpackungen für den elektronischen Handel höchstens 50 % betragen. Ab 2030 Verbot bestimmter Einweg-Kunststoffverpackungen in Bereichen, in denen unverpackte Alternativen oder Mehrwegsysteme unmittelbar anwendbar sind. Verbindliche Mehrwegziele für bestimmte Verpackungsarten. Wie kann Interzero unterstützen? Unsere Verpackungs-Experten können im Rahmen einer Verpackungsanalyse Schwachstellen aufdecken und in Zusammenarbeit mit Ihnen rechtskonforme Verpackungen entwickeln . Kompostierbarkeit & biobasierte Materialien Fristen: ab 12.08.2028 verbindliche Anforderungen an kompostierbare Verpackungen Wer ist betroffen? Hauptverantwortung beim Erzeuger Wichtigste Inhalte: Für bestimmte Verpackungen wird Kompostierbarkeit vorgeschrieben (z. B. Teebeutel, Kaffeepads, Etiketten auf Obst/Gemüse). Ausschlaggebend ist die industrielle Kompostierung. Kompostierbare Verpackungen müssen ausreichend gekennzeichnet sein. Kein pauschaler Vorteil für biobasierte Materialien: Verpackungen sollen anhand ihrer Recycling- und Kreislauffähigkeit bewertet werden, nicht nach ihrer Stoffherkunft. PPWR: Mehrwegverpackungen und Reuse-Systeme Fristen: ab 2030 verbindliche Wiederverwendungsquoten Wer ist betroffen? Erzeuger entwickelt und produziert Verpackungen; weitere Akteure wie Lieferanten und Bertreiber von Reuse-Systemen müssen einbezogen werden Wichtigste Inhalte: Mehrwegverpackungen sollen Vorrang gegenüber Einwegverpackungen haben, wenn es ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Entscheidend ist ein funktionierendes Rücknahmesystem und nicht die theoretische Möglichkeit der Mehrfachnutzung. Ab 2030 konkrete Mehrwegquoten. Betroffene Verpackungen Grundsätzlich betrifft die PPWR-Verordnung alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material, der Branche oder davon, ob sie leer oder befüllt sind. Dazu zählen Verkaufs-, Um-, Transport-, E-Commerce-, Service- und Primärproduktionsverpackungen. Alle Materialien (Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall, Holz usw.) sind betroffen, wobei einzelne PPWR- Anforderungen nur für bestimmte Materialien gelten. Besonders betroffen sind: Kunststoffverpackungen: Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit, PFAS-Beschränkungen (soweit einschlägig) Transportverpackungen: Mehrwegquoten, Leerraum-Quoten E-Commerce-Verpackungen: Begrenzung des Leerraums (max. 50 % ab 2030) Getränkeverpackungen: Rezyklatvorgaben, Pfandsysteme, getrennte Sammlung, teilweise Mehrwegziele Kompostierbare Verpackungen: Anforderungen an industrielle Kompostierbarkeit und Kennzeichnung Lebensmittelverpackungen: teilweise Ausnahmen oder besondere Anforderungen, z. B. bei Rezyklatanteilen für Lebensmittelkontaktmaterialien, neue PFAS-Grenzwerte Hinweis: Sonderregelungen und Befreiung von einzelnen Pflichten (nicht PPWR gesamt!) gibt es nur sehr begrenzt z. B. im medizinischen Bereich oder bei Verpackungen mit besonderen Hygiene- oder Sicherheitsanforderungen. Risiken bei Nichtumsetzung Die Risiken bei einer Nichteinhaltung der PPWR sind erheblich. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gelten ihre Anforderungen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die konkrete Durchsetzung (z. B. Bußgelder oder Sanktionen) erfolgt jedoch durch die nationalen Behörden, die entsprechende Vorschriften und Strafrahmen festlegen. Möglich sind: Marktüberwachungsmaßnahmen: Behörden können nicht konforme Verpackungen beanstanden, Korrekturmaßnahmen verlangen oder das Inverkehrbringen untersagen. Bußgelder und Sanktionen: Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen. Höhe und Art unterscheiden sich je nach nationalem Recht. Verkaufs- und Lieferstopps: Nicht konforme Verpackungen können vom Markt genommen oder dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies kann zu Produktions- oder Lieferunterbrechungen führen. Zivilrechtliche und vertragliche Risiken: Verstöße können Vertragsverletzungen, Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzforderungen auslösen, insbesondere wenn Lieferverträge die PPWR-Konformität voraussetzen. Reputations- und Wettbewerbsrisiken: Rückrufe, öffentliche Beanstandungen oder Berichte über mangelnde Nachhaltigkeit können das Vertrauen von Kunden, Handelspartnern und Investoren beeinträchtigen. Was Unternehmen jetzt tun sollten Unabhängig von Branche oder Verpackungsart sollten Unternehmen frühzeitig: ihre Rolle im PPWR-Konstrukt kennen, Verantwortlichkeiten für die PPWR eindeutig festlegen, ihr Verpackungsportfolio vollständig digital erfassen, die erforderliche technische Dokumentation und Compliance-Prozesse aufbauen, Verpackungen systematisch hinsichtlich Verpackungsminimierung, Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Mehrwegpotenzial bewerten, Lieferanten in die Datenerhebung und Nachweisführung einbinden, zukünftige Entwicklungen der PPWR (z. B. delegierte und Durchführungsrechtsakte) kontinuierlich beobachten und Maßnahmen dementsprechend umsetzen. Wir unterstützen Sie gerne dabei – kontaktieren Sie uns einfach ! PPWR-Beratung von Interzero Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten und suchen nach praktikablen Lösungen? Interzero ist seit über 35 Jahren Ihr erfahrener Partner für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft und international vertreten. Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise sowie großen Netzwerk und setzen Sie auf einen starken Ansprechpartner für alle PPWR-Fragen. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne! Haben Sie Fragen zur EU-Verpackungsverordnung PPWR? Frank Kurrat Geschäftsführer Interzero Recycling Alliance dsi.kontakt @ interzero.de Elena Ehmann Beratungsexpertin Kontaktieren Sie uns * Vorname* Vorname* * * Nachname* Nachname* * * E-Mail * E-Mail * * Unternehmen Unternehmen Ihre Nachricht an uns * * Ich stimme mit Absenden des Formulares den unten genannten Datenschutzbestimmungen zu. Absenden Rechtliche Angaben der Interzero Circular Solutions Germany GmbH Impressum Datenschutzerklärung AGB PPWR-FAQ Guidlines der EU Annex_to_the_Communication_to_the_Commission_D.pdf (PDF 478 KB) PPWR-Dokumentation Konformitäterklärung und Co. einfach erklärt Mehr erfahren PPWR und Chemikalien PFAS Änderungen, Materialanforderungen usw. im Überblick Mehr erfahren Check for Recycling Tool für für Verpackungsanalyse bis Erstellung DoC Mehr erfahren Verpackungsseminare umfassen Verpackungsdesign, Recycling und Verpackungsgesetze Mehr erfahren Bleiben Sie auf dem Laufenden und folgen Sie uns auf LinkedIn

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PPWR und Chemikalien

PPWR und Chemikalien – was Unternehmen jetzt wissen müssen Mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (Verordnung (EU) 2025/40) verändert die Europäische Union das Verpackungsrecht grundlegend. Während sich die öffentliche Diskussion häufig auf Recyclingquoten, Mehrwegvorgaben und Verpackungsvermeidung fokussiert, wird ein Aspekt oft unterschätzt: die zunehmende Bedeutung von Chemikalien- und Materialkonformität. Die PPWR verbindet in bisher nicht gekannten Umfang Anforderungen aus dem Verpackungsrecht, der Kreislaufwirtschaft und dem Chemikalienrecht. Für Unternehmen bedeutet das, dass Verpackungen künftig nicht nur sicher und rechtskonform sein müssen, sondern auch kreislauffähig gestaltet werden müssen. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Inhalt: Zusammenhang Chemikalien und PPWR Erweiterung der Material Compliance Neu: EU-weite PFAS-Grenzwerte Schwermetall-Grenzwerte Substances of Very High Concern Substances of Concern Weitere stoffliche Anforderungen Fahrplan für Unternehmen Warum Chemikalien in der PPWR bedeutend sind Das übergeordnete Ziel der PPWR besteht darin, Verpackungen in einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zu halten. Das Problem aus EU-Sicht: Materialien können nur dann hochwertig recycelt werden, wenn problematische Stoffe nicht dauerhaft in den Materialkreislauf gelangen. In den vergangenen Jahren wurde deutlich, dass Verpackungen häufig Stoffe enthalten, die das Recycling erschweren, die Qualität von Rezyklaten reduzieren und Gesundheits- oder Umweltrisiken verursachen können. Die PPWR verfolgt daher einen neuen Ansatz: Nicht nur die Verpackung selbst, sondern auch ihre chemische Zusammensetzung wird als Bestandteil der Kreislauffähigkeit betrachtet. PPWR-Beratung benötigt? Kontaktieren Sie uns einfach! Neue Sichtweise: Von Chemical zu Circularity Compliance Bisher konzentrierte sich Material Compliance häufig auf die Frage, ob der eingesetzte Stoff rechtlich zulässig ist. Die PPWR erweitert diese Betrachtung um den Aspekt, ob die Verpackung auch recyclingfähig ist. Folgende Fragen sollten sich Unternehmen stellen: Ist der Stoff erlaubt? Erfüllt das Material REACH? Sind Grenzwerte eingehalten? Werden Stoffverbote eingehalten? Erweitert um: Ist die Verpackung kreislauffähig? Kann das Material hochwertig recycelt werden? Behindern Stoffe den Recyclingprozess? Ist die Verpackung langfristig im Kreislauf nutzbar? PPWR und existierendes Chemikalienrecht Die PPWR ergänzt bestehende Rechtsvorschriften und baut auf ihnen auf. Sie erweitert die Anforderungen an Nachweisführung und Kreislauffähigkeit. Zu den wichtigsten Regelwerken gehören: REACH, CLP Regulation, Food Contact Materials Regulation und Single-Use Plastics Directive. Eine Verpackung muss daher künftig gleichzeitig: REACH-konform, lebensmittelrechtlich konform, produktsicherheitsrechtlich konform und PPWR-konform sein. Neu: EU-weite PFAS-Grenzwerte PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) werden aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften seit langer Zeit z. B. bei Fast-Food-Verpackungen, fettabweisende Papierverpackungen oder Backwarenverpackungen eingesetzt. Sie sind “Ewigkeitschemikalien”, da sie in der Umwelt kaum abgebaut werden (hohe Persistenz). Die PPWR enthält deshalb erstmals europaweit harmonisierte Beschränkungen für PFAS in bestimmten Lebensmittelkontaktverpackungen. Ab dem 12.08.2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie PFAS in Konzentrationen enthalten, die die in Artikel 5 Absatz 5 der PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) festgelegten Grenzwerte erreichen oder überschreiten. Es gelten drei unterschiedliche Grenzwerte für PFAS: 25 ppb (0,025 mg/kg) der gezielt analysierten einzelnen PFAS (polymere PFAS ausgenommen) 250 ppb Summe (0,25 mg/kg) der gezielt analysierten PFAS (polymere PFAS ausgenommen) 50 ppm (50 mg/kg) Gesamtgehalt der Verpackung an PFAS einschließlich polymerer PFAS Wird einer dieser Grenzwerte erreicht oder überschritten, gilt die Verpackung als nicht konform. In der Praxis erfolgt die Prüfung häufig über ein stufenweises Analyseverfahren. Interzero unterstützt Sie gerne dabei ! Hinweis: Gerade Papier- und Kartonverpackungen sollten frühzeitig auf fluorierte Beschichtungen untersucht werden. Schwermetall-Grenzwerte Bereits in der bisherigen Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG) sind Grenzwerte für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom verankert. Diese werden in der PPWR übernommen. Grenzwert für alle Verpackungen (Kunststoff, Karton, Glas usw.): Die Summe der vier Schwermetalle darf 100 mg/kg (100 ppm) nicht überschreiten. Hinweis: Z. B. Druckfarben, Farbpigmente, Additive und Recyclingmaterialien sollten frühzeitig analysiert werden. SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern) SVHC-Stoffe nach der REACH-Verordnung sind besonders besorgniserregende Stoffe. Sie können beispielsweise krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder besonders langlebig in der Umwelt sein. Für Verpackungen relevant: SVHC können in Kunststoffen, Druckfarben, Beschichtungen, Klebstoffen oder Additiven vorkommen. Ab einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent bestehen Informationspflichten entlang der Lieferkette (Art. 33 REACH-Verordnung). Unternehmen müssen gegebenenfalls Informationen über enthaltene SVHC bereitstellen. Substances of Concern Die PPWR verfolgt das Ziel, sogenannte “Substances of Concern” aus Stoffkreisläufen herauszuhalten. Darunter fallen Stoffe, die Recyclingprozesse beeinträchtigen, die Qualität von Rezyklaten reduzieren und Gesundheits- oder Umweltrisiken verursachen. Die Europäische Kommission wird in den kommenden Jahren weitere Bewertungsmethoden und Kriterien entwickeln. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Anforderungen an Stofftransparenz und -bewertung künftig weiter steigen werden. Verpackungsmaterialien: stoffliche Anforderungen Die Stoffanforderungen der PPWR gelten materialunabhängig für alle Verpackungen und Verpackungskomponenten (auch Druckfarben, Pigmente, UV-Lacke, Beschichtungen, Klebstoffsysteme, Barriereschichten und Additive in Kunststoffen). Die relevanten Stoffrisiken und Prüfschwerpunkte unterscheiden sich jedoch je nach Materialklasse. Materialübergreifend gelten zudem die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2025/40 (anwendbar ab dem 01.01.2030). Anmerkung: Nach Art. 6 Abs. 3 PPWR gilt dieser Stichtag nur vorbehaltlich der delegierten Rechtsakte zur Bewertungsmethodik. Maßgeblich ist der 01.01.2030 oder der Zeitpunkt 24 Monate nach deren Inkrafttreten, je nachdem, welcher später liegt. Da diese Rechtsakte noch nicht final vorliegen, ist eine Verschiebung des Stichtags nicht auszuschließen. Kunststoffe Kunststoffverpackungen stellen aus stofflicher Sicht die komplexeste Materialklasse dar. Neben dem Basispolymer (z. B. Polyethylen, Polypropylen, Polyethylenterephthalat, Polystyrol) sind Additive wie Weichmacher, Antioxidantien, UV- und Wärmestabilisatoren, Gleitmittel, Farbmittel und Flammschutzmittel zu bewerten. Ergänzend sind Restmonomere, Katalysator- und Lösemittelrückstände sowie unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe (NIAS, non-intentionally added substances) zu berücksichtigen, etwa Abbau- und Reaktionsprodukte von Additiven oder Verunreinigungen aus Rezyklaten. Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt Für Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt gilt zusätzlich die Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Sie legt eine Unionsliste zugelassener Monomere und Additive sowie einen Gesamtmigrationsgrenzwert von 10 mg/dm² und stoffspezifische Migrationsgrenzwerte (SML) fest. Die Konformität ist durch Migrationsprüfungen oder anerkannte Modellierungsverfahren zu belegen. Einsatz von Rezyklaten Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/40 müssen Kunststoffverpackungen ab dem 01.01.2030 folgende Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat enthalten: 30 % bei kontaktempfindlichen Verpackungen mit Polyethylenterephthalat (PET) als Hauptbestandteil 10 % bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffen, 30 % bei Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und 35 % bei sonstigen Kunststoffverpackungen. Ab dem 01.01.2040 erhöhen sich diese Anteile nach Artikel 7 Absatz 2 (u. a. Ausnahmen für Verpackungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten). Für Rezyklate mit Lebensmittelkontakt sind ausschließlich Recyclingverfahren zulässig, die nach der Verordnung (EU) 2022/1616 zugelassen sind. Anmerkung: Der Stichtag 01.01.2030 nach Art. 7 Abs. 1 PPWR steht unter Vorbehalt. Er gilt nur, sofern nicht der Durchführungsrechtsakt zur Berechnungs- und Überprüfungsmethodik später als drei Jahre vor diesem Datum in Kraft tritt; andernfalls verschiebt sich der Stichtag entsprechend. Mehr zu Regranulaten erfahren Aus analytischer Sicht ergeben sich für Kunststoffe folgende Prüfschwerpunkte: Schwermetallsummenwert (100 mg/kg), SVHC-Screening nach REACH, Migrationsprüfungen bei Lebensmittelkontakt, NIAS-Bewertung sowie bei rezyklathaltigen Materialien die Rückverfolgbarkeit der Materialherkunft und die Qualität des Dekontaminationsverfahrens. Mehr zu unseren Labordienstleistungen Weitere Materialklassen Papier und Karton: Prüfrelevant sind insbesondere fluorierte Beschichtungen (PFAS), Mineralölbestandteile (MOSH/MOAH) aus Recyclingfasern und Druckfarben sowie Nassfestmittel und Klebstoffe. Glas: Das Material ist chemisch weitgehend inert; Schwermetalleinträge sind vor allem über Dekore, Pigmente und Bedruckungen möglich. Metalle (Aluminium, Weißblech): Im Fokus stehen Innenbeschichtungen und Lacke; für Lebensmittelkontaktmaterialien ist die Verordnung (EU) 2024/3190 zum Verbot von Bisphenol zu beachten. Verbundmaterialien: Sie kombinieren die Stoffrisiken der Einzelmaterialien und weisen eine reduzierte Recyclingfähigkeit auf; sie sind daher hinsichtlich Stoffkonformität und Recyclingfähigkeit nach Artikel 6 prioritär zu bewerten. Fahrplan für Unternehmen zur Material-Compliance 1. Verpackungsportfolio analysieren und Verantwortlichkeiten klären Welche Verpackungen werden in Verkehr gebracht? Welche Materialien und Komponenten werden eingesetzt? Wer ist innerhalb der Lieferkette für die jeweilige Verpackung verantwortlich? Welche Verpackungen fallen unter besondere Anforderungen (z. B. Lebensmittelkontakt)? 2. Stoffinformationen von Lieferanten einholen Unternehmen sollten ihre Lieferanten aktiv einbinden und Informationen zu den eingesetzten Materialien und Stoffen anfordern (z. B. Material- und Produktspezifikationen, Angaben zu PFAS-Konformität, Informationen zu SVHC-Stoffen nach REACH, Nachweise zu Schwermetallgrenzwerten, Angaben zu Recyclingfähigkeit und Materialzusammensetzung). 3. Kritische Stoffgruppen bewerten Enthält die Verpackung kritische Stoffe (PFAS, Schwermetalle, SVHC usw.)? Bestehen Informations- oder Meldepflichten? Können kritische Stoffe ersetzt werden? 4. Risiken in der Lieferkette bewerten Nicht jede Verpackung benötigt dieselbe Prüftiefe. Eine risikobasierte Bewertung hilft, Aufwand gezielt einzusetzen. Höheres Risiko besteht z. B. bei: importierten Verpackungen, komplexen Materialverbunden, Recyclingmaterialien unbekannter Herkunft, stark bedruckten Verpackungen, Beschichtungen und funktionalen Schichten Geringeres Risiko besteht z. B. bei: etablierten Lieferanten, gut dokumentierten Materialien und standardisierten Verpackungssystemen 5. Prüfungen und Analysen durchführen Laboranalysen sollten gezielt eingesetzt werden, wenn: keine ausreichenden Lieferantennachweise vorhanden sind, Materialien ein erhöhtes Risiko aufweisen, regulatorische Anforderungen dies erfordern oder Zweifel an der Materialzusammensetzung bestehen. Werden Laboranalysen erforderlich, ist Interzero der richtige Partner für Sie. Unser eigenes international akkreditiertes Kompetenzzentrum verbindet modernste Analytik mit ganzheitlichem Expertenwissen – für eine zuverlässige Bewertung Ihrer Verpackungen und eine sichere Umsetzung der PPWR-Anforderungen. 6. Technische Dokumentation aufbauen Unternehmen sollten dokumentieren: welche Verpackungen bewertet wurden, welche Anforderungen geprüft wurden, welche Nachweise vorliegen, welche Prüfungen durchgeführt wurden, welche Entscheidungen getroffen wurden. Diese Dokumentation ist wichtig, um die Konformität gegenüber Behörden belegen zu können. Unser Online-Tool “ Check for Recycling ” kann Sie dabei effektiv unterstützen. Mehr zum Thema erfahren Sie auch unter PPWR-Doku . 7. Verpackungen frühzeitig optimieren Werden problematische Stoffe identifiziert, sollten Unternehmen prüfen: Kann ein Material ersetzt werden? Kann eine Beschichtung entfallen? Gibt es PFAS-freie Alternativen? Ist eine recyclingfreundlichere Gestaltung möglich? Können Lieferantenanforderungen angepasst werden? Unser Verpackungsoptimierungs-Team berät Sie gern hierzu! Wer trägt die Verantwortung? Für die chemische und technische Konformität ist grundsätzlich der Erzeuger (manufacturer) verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung und Nachweis der Materialkonformität. Die PPWR markiert einen Paradigmenwechsel im Verpackungsrecht. Während Unternehmen bisher vor allem die chemische Zulässigkeit einzelner Stoffe nachweisen mussten, verlangt die neue Verordnung einen deutlich umfassenderen Ansatz, der die Kreislauffähigkeit, der Verpackung über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg einbezieht. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den (neuen) Anforderungen auseinandersetzen – Interzero unterstützt Sie gerne dabei! Unsere Expertin für Stoffanalysen & Plastics Innovations Dr. Manica Ulcnik-Krump Managing Director +38 626130004 info.ipi @ interzero.de Kontaktieren Sie uns * Vorname* Vorname* * * Nachname* Nachname* * * E-Mail * E-Mail * * Unternehmen Unternehmen Ihre Nachricht an uns * * Ich stimme mit Absenden des Formulares den unten genannten Datenschutzbestimmungen zu. Absenden Rechtliche Angaben der Interzero Circular Solutions Germany GmbH Impressum Datenschutzerklärung AGB PPWR Beratung PPWR Rollen, Ziele & Pflichten im Überblick Mehr erfahren PPWR-Dokumentation Konformitäterklärung und Co. einfach erklärt Mehr erfahren Check for Recycling Tool für für Verpackungsanalyse bis Erstellung DoC Mehr erfahren Verpackungsseminare umfassen Verpackungsdesign, Recycling und Verpackungsgesetze Mehr erfahren

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PPWR-Dokumentation

PPWR-Dokumentation: Technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung Die neuen Dokumentationspflichten im Rahmen der PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) müssen seit dem 12.08.2026 umgesetzt werden und gehören damit zu den ersten Maßnahmen, die Unternehmen angehen müssen. Erzeuger müssen nachweisen, dass ihre Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen. In bestimmten Fällen können diese Pflichten auf Importeure und Vertreiber übergehen. Ohne entsprechende Dokumentation wird das Inverkehrbringen vieler Verpackungen bald nicht mehr möglich sein. Erfahren Sie hier, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und was Sie jetzt tun sollten. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Inhalt: Bedeutung der Dokumentation Akteure und Pflichten Bestandteile der Dokumentation Digitale Dokumentaion und Bewertung Checkliste FAQ Warum spielt Dokumentation eine wichtige Rolle? Die PPWR verfolgt einen produktbezogenen Konformitätsansatz, wie er bereits aus anderen europäischen Rechtsvorschriften bekannt ist. Das bedeutet: Verpackungen müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Einhaltung muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Behörden können diese Nachweise jederzeit anfordern. Die Verantwortung liegt beim jeweiligen Wirtschaftsakteur, insbesondere beim Erzeuger. Eine vollständige Dokumentation wird damit zu einem zentralen Bestandteil des Verpackungsmanagements. Sie ist außerdem die Grundlage für weitere PPWR-Maßnahmen. Betroffene Akteure und deren Pflichten Die Dokumentationspflichten der PPWR betreffen grundsätzlich alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der Europäischen Union in Verkehr bringen oder bereitstellen. Je nach Rolle ergeben sich unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Erzeuger (manufacturer) tragen die Hauptverantwortung. Sie müssen für die Verpackung die Konformitätsbewertung durchführen, eine technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Zusätzlich müssen Erzeuger die Einhaltung aller aktuell geltenden PPWR-Anforderungen sicherstellen und die erforderlichen Unterlagen aufbewahren. Bevollmächtigte (authorised representative) können von Erzeugern schriftlich beauftragt werden und bestimmte Aufgaben übernehmen. Dazu zählt z. B. die Aufbewahrung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation für die Marktüberwachungsbehörden. Die Erstellung der technischen Dokumentation und die Gesamtverantwortung für die Konformität verbleibt jedoch beim Erzeuger (Artikel 16 der Verordnung (EU) 2025/40). Importeure (importer) müssen beim Import von Verpackungen aus Drittstaaten in die EU sicherstellen, dass der Erzeuger die erforderlichen Unterlagen erstellt hat, eine EU-Konformitätserklärung vorliegt, die Verpackung ordnungsgemäß gekennzeichnet ist und keine offensichtlich nicht konformen Verpackungen in Verkehr gebracht werden. Vertreiber (distributor) unterliegen Sorgfaltspflichten und dürfen keine Verpackungen bereitstellen, bei denen sie wissen oder annehmen müssen, dass diese nicht den Anforderungen der PPWR entsprechen. Fulfilment-Dienstleister (fulfilment service provider) übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen eigene Verantwortlichkeiten, wenn kein anderer verantwortlicher Wirtschaftsakteur innerhalb der EU vorhanden ist. Zentrale Rolle des Lieferanten bei der Dokumentation Alle Informationen sowie Nachweise über die Verpackungen und Verpackungsmaterialien stammen künftig aus der Lieferkette und der Erzeuger ist auf die korrekte Bereitstellung dieser Daten angewiesen. Ein professionelles Lieferantenmanagement wird daher zu einem wesentlichen Bestandteil der PPWR-Compliance. Wichtige Dokumente liefern beispielsweise Rohstofflieferanten, Verpackungshersteller, Druckereien, Recyclingunternehmen und Zertifizierungsstellen. Unsicher über Ihre Rolle und Pflichten? Kontaktieren Sie uns! Bestandteile der PPWR-Dokumentation Hinweis: Da zahlreiche Detailanforderungen noch durch delegierte Rechtsakte und harmonisierte Normen konkretisiert werden, empfiehlt sich ein kontinuierliches Monitoring der regulatorischen Entwicklungen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, schafft die Grundlage für eine rechtskonforme und zukunftssichere Verpackungsstrategie. Technische Dokumentation Die technische Dokumentation ist das Kernelement der Konformitätserklärung und dient als Nachweis, dass eine Verpackung aktuell geltende gesetzlichen Anforderungen erfüllt (Anhang VII der Verordnung (EU) 2025/40). Sie muss aktuell gehalten und den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen innerhalb von 10 Tagen zur Verfügung gestellt werden. Zur technischen Dokumentation gehören: Grundlegende Inhalte: Beschreibung der Verpackung, inklusive Verwendungszweck und Einsatzbereich, Materialzusammensetzung, Stücklisten, Zeichnungen, Produktspezifikationen, Materialdatenblätter, Prüfergebnisse und Nachweise zur Einhaltung der PPWR-Anforderungen Nachweise über Stoffbeschränkungen inklusive Materialdeklarationen, Lieferantenerklärungen, Prüfberichte, Laboranalysen und Konformitätserklärungen Verpackungsminimierung nachweisen durch Dokumentation, dass: Verpackungen nicht überdimensioniert sind, Leerraum vermieden wird, Material effizient eingesetzt wird und Konstruktionen optimiert wurden (Anforderungen treten gestaffelt in Kraft) Konformitätsbewertung Vor dem Inverkehrbringen muss eine Konformitätsbewertung nach Artikel 38 in Verbindung mit Anhang VII der Verordnung (EU) 2025/40 durchgeführt werden (Stichwort: interne Fertigungskontrolle, Modul A). Sie ist der systematische Nachweis, dass eine Verpackung alle auf sie anwendbaren Anforderungen der Verordnung erfüllt. Sie bildet die Grundlage für die PPWR-Konformitätserklärung und muss durch die technische Dokumentation belegt werden. Dabei wird geprüft, ob die Anforderungen erfüllt werden, beispielsweise hinsichtlich: Verpackungsminimierung, Stoffbeschränkungen, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Kennzeichnung und Wiederverwendbarkeit (sofern relevant). PPWR-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) Für jede betroffene Verpackung muss künftig eine EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2025/40 erstellt werden (Muster in Anhang VIII). Mit dieser bestätigt der Erzeuger rechtsverbindlich, dass die Verpackung allen anwendbaren Anforderungen der PPWR entspricht. Sie enthält z. B. Angaben zur Identifikation der Verpackung, zum Erzeuger, die Erklärung der Konformität mit der PPWR, angewandte harmonisierte Normen oder technische Spezifikationen, Datum und Unterschrift. Weitere Nachweise, die zukünftig besonders wichtig werden Bestätigung über die Einhaltung von Grenzwerten besorgniserregender Substanzen (12.08.2026): Grenzwerte zu Schwermetallen und PFAS müssen eingehalten und dokumentiert werden. Mehr dazu unter PPWR und Chemikalien . Kennzeichnung dokumentieren (ab 12.08.2028): betrifft Materialkennzeichnungen, Recyclinghinweise, Mehrwegkennzeichnungen, digitale Kennzeichnungen und Layout- und Druckfreigaben. Nachweis des Rezyklatanteils (ab 2030): Lieferantenerklärungen, Zertifikate, Materialherkunft, Berechnung des Rezyklatanteils und verwendete Bilanzierungsmethoden Für Design for Recycling (ab 2030): verwendete Materialien, Materialkombinationen, Etiketten, Klebstoffe, Druckfarben, Additive, Barrieren, Verschlüsse und Trennbarkeit einzelner Komponenten. Diese Angaben bilden die Grundlage für die spätere Bewertung der Recyclingfähigkeit. Für Recycled at Scale (ab 2035): Materialströme, Recyclingwege, verfügbare Sortiertechnologien, Recyclingverfahren und branchenspezifische Nachweise. Auch wenn die Pflichten hierzu erst später in Kraft treten, sollte frühzeitig mit der Dokumentation begonnen werden, auch um Schwachstellen aufzudecken. Interzero berät Sie hierzu gerne ! Digitale Dokumentation wird zum Erfolgsfaktor Da die Anzahl der erforderlichen Nachweise deutlich zunimmt, setzen viele Unternehmen künftig auf digitale Dokumentationssysteme. Sie erleichtern die Zusammenarbeit entlang der Lieferkette und ermöglichen einen schnellen Zugriff auf alle relevanten Nachweise. Check for Recycling , das Packaging Compliance Tool von Interzero, unterstützt genau dabei. Von der Bemessung der Recyclingfähigkieit über die Konformitätsbewertung bis zur Konformitätserklärung, können Sie mit unserem smarten Web-App den PPWR-Anforderungen nachkommen und auf das Expertenwissen unserer Verpackungsspezialisten zurückgreifen. Verwalten Sie Ihr gesamtes Verpackungsportfolio in einer Oberfläche – jetzt Check for Recycling entdecken! Checkliste: Welche Dokumente sollten Unternehmen jetzt vorbereiten? Eine vollständige PPWR-Dokumentation umfasst: Technische Dokumentation EU-Konformitätserklärung Lieferantenerklärungen Prüfnachweise für Stoffe in Verpackungen Änderungs- und Versionsdokumentation In den nächsten Jahren werden relevant: Materialdatenblätter Design-for-Recycling-Nachweise Nachweise zum Rezyklatanteil Kennzeichnungsunterlagen Verpackungsspezifikationen Ihr Weg zur PPWR-Beratung Elena Ehmann Beratungsexpertin Tobias Gerwin Beratungsexperte Kontaktieren Sie uns * Vorname* Vorname* * * Nachname* Nachname* * * E-Mail * E-Mail * * Unternehmen Unternehmen Ihre Nachricht an uns * * Ich stimme mit Absenden des Formulares den unten genannten Datenschutzbestimmungen zu. Absenden Rechtliche Angaben der Interzero Circular Solutions Germany GmbH Impressum Datenschutzerklärung AGB FAQ zur PPWR-Dokumentation und -Bewertung Guidlines der EU Annex_to_the_Communication_to_the_Commission_D.pdf (PDF 478 KB) PPWR Beratung PPWR Rollen, Ziele & Pflichten im Überblick Mehr erfahren PPWR und Chemikalien PFAS Änderungen, Materialanforderungen usw. im Überblick Mehr erfahren Check for Recycling Tool für für Verpackungsanalyse bis Erstellung DoC Mehr erfahren Verpackungsseminare umfassen Verpackungsdesign, Recycling und Verpackungsgesetze Mehr erfahren

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Batterien

Batterien rechtssicher auf den Markt bringen Wir übernehmen Ihre Herstellerpflichten Wer Batterien in der Europäischen Union in Verkehr bringt, unterliegt umfangreichen gesetzlichen Anforderungen. Mit der neuen EU-Batterieverordnung und dem deutschen Batterierecht-Durchführungsgesetz müssen Hersteller, Importeure und Onlinehändler zahlreiche Pflichten erfüllen – von der Registrierung über die Finanzierung der Rücknahme bis hin zu regelmäßigen Mengenmeldungen. Die neue EU-Batterieverordnung Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) setzt die EU-Batterieverordnung in deutsches Recht um und ist seit dem 7. Oktober 2025 in Kraft. Mit dem vollständigen Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 am 18. August 2025 begann für Hersteller, Importeure und Händler eine neue Ära der Batterieregulierung in Europa. Die EU-Vorgaben gelten seit dem Stichtag verbindlich, unabhängig vom nationalen Gesetzgebungsverfahren. Es werden umfassende Anforderungen an die gesamte Wertschöpfungskette gestellt – von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis hin zur Rücknahme und Wiederverwertung. Unternehmen sind daher gefordert, ihre Prozesse frühzeitig anzupassen, Transparenz zu schaffen und neue Compliance-Pflichten konsequent umzusetzen. Ziel der Verordnung ist es, Batterien nachhaltiger zu gestalten, Recyclingquoten zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Das gilt für Hersteller und Händler Alle Unternehmen, die Batterien oder Geräte mit integrierten Batterien gewerbsmäßig in der EU auf den Markt bringen unterliegen zahlreichen Verpflichtungen: Registrierung vor dem Inverkehrbringen Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) im jeweiligen Land Bestellung eines Bevollmächtigten bei fehlender Niederlassung im Land, in dem die betreffenden Batterien erstmalig in Verkehr gebracht werden Organisation und Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Altbatterien Kennzeichnungs- und Informationspflichten erfüllen Abgabe regelmäßiger Mengenmeldungen Die Anforderungen gelten unabhängig davon, wo Batterien produziert, ob sie importiert oder über Online-Plattformen verkauft werden. Entscheidend ist, wer die Rolle des Herstellers im Sinne des Gesetzes innehat. Als zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) in Deutschland für Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeug-Batterien unterstützen wir Hersteller, Importeure und Vertreiber bei der fristgerechten Umsetzung der EPR-Anforderungen der Verordnung. Jetzt informieren Wer gilt als Batterie-Hersteller? Im Sinne der Batterieverordnung sind Hersteller alle Unternehmen, die Batterien oder Batteriebestandteile herstellen oder erstmalig in den Verkehr bringen. Dies umfasst sowohl die Herstellung von Batterien selbst als auch die Importeure und Händler, die Batterien in den Verkehr bringen. Es gibt also viele unterschiedliche Kriterien, nach denen ein Unternehmen zum zuständigen Hersteller im Sinne des Gesetzes werden kann, der für die Registrierung sowie weitere Verpflichtungen zuständig ist (Aufzählung nicht abschließend): Produzenten von Batterien mit Sitz in dem Land, in dem die Batterien vertrieben werden Importeure aus EU- und Nicht-EU-Ländern mit Sitz in dem Land, in dem die Batterien vertrieben werden Onlinehändler, die Batterien an Endkunden vertreiben und keinen Sitz in dem Land, in dem die Batterien vertrieben werden, haben Onlinehändler/Händler, die Batterien unter eigener Marke vertreiben mit Sitz in dem Land, in dem die Batterien vertrieben werden Unternehmen, die Geräte mit integrierten Batterien verkaufen Auch Unternehmen, die Batterien lediglich importieren oder rebranden, gelten rechtlich als Hersteller und müssen ihre Herstellerpflichten erfüllen. Es kommt immer darauf an, ob ein Sitz in dem Land des Vertriebes vorhanden ist oder ob Endkunden direkt beliefert werden. Die Möglichkeiten sind vielfältiger, als es auf den ersten Blick scheint. Für welche Batterien gelten die Vorschriften? Die EU-Batterieverordnung unterscheidet fünf Batteriekategorien. Für jede Kategorie gelten teilweise unterschiedliche Anforderungen und Sammelquoten. Gerätebatterien Tragbare Batterien (< 5 kg) für alltägliche elektronische Geräte wie Smartphones, Laptops oder Fernbedienungen oder z. B. auch Akkus von Elektrogeräten Batterien für leichte Verkehrsmittel z. B. Batterien für E-Bikes, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge (LV-Batterien) Starterbatterien Starterbatterien in Fahrzeugen zur Bereitstellung der Startenergie sowie zur Versorgung von Beleuchtung und weiteren elektrischen Funktionen. Sie kommen sowohl in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor als auch in Elektrofahrzeugen vor. Batterien für Elektrofahrzeuge Batterien für Elektroautos, -motorräder und -LKWs entsprechend definierter Fahrzeugklassen Industriebatterien Batterien für industrielle Anwendungen, beispielsweise in Maschinen oder Energiespeichern, und auch zunehmend die verbreiteten Speicher für PV-Anlagen So gehen Sie vor, wenn Sie Batterien in Vekehr bringen Bevor ein Unternehmen Batterien oder Akkus erstmals auf den Markt bringt, muss es sich bei der lokalen Behörde registrieren. In Deutschland ist dafür die Stiftung ear zuständig. Erst nach dieser Registrierung dürfen Batterien rechtmäßig in Verkehr gebracht werden. Gleichzeitig sind Hersteller verpflichtet, sich an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) zu beteiligen, die Mengen der in Verkehr gebrachten Batterien regelmäßig zu melden und die Sammlung und das Recycling von Altbatterien zu organisieren. Interzero ist eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeug-Batterien in Deutschland . Erfahren Sie auf der folgenden Seite, welche Aufgaben wir für Sie übernehmen und welche Vorteile sich für Hersteller ergeben. Interzero - Organisation für Herstellerverantwortung Für internationale Hersteller bieten wir darüber hinaus einen besonderen Service Sie wollen nach Deutschland liefern und haben hier keine Niederlassung? Wir übernehmen die Funktion des Bevollmächtigten gemäß den gesetzlichen Vorgaben – von der Registrierung bis zur laufenden Erfüllung der Herstellerpflichten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Batterien rechtssicher auf dem deutschen Markt vertrieben werden können. Bevollmächtigten anfragen Rücknahmepflicht für Händer und Vertreiber Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) verpflichtet Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren, diese am Ende ihrer Nutzungsdauer im Handelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe – auch ohne Neukauf - unentgeltlich zurückzunehmen und einer zugelassenen OfH zu überlassen. Dies gilt auch für Versandhändler; unter der Maßgabe, dass diese dem Kunden eine Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung anbieten. Die Rücknahmepflicht bezieht sich auf haushaltsübliche Mengen und solche Batterien, die im Sortiment geführt wurden. Ihr Vorteil mit Interzero Für Geräte- und LV-Batterien bieten wir Onlinehändlern eine passgenaue Lösung – durch die Kombination eines verlässlichen, bundesweiten Netzwerks an Rücknahmestellen, die für ihre Kunden in zumutbarer Entfernung liegen und bequem erreichbar sind. Die Rücknahme erfolgt nah und praktikabel – ganz ohne Postversand. Wir übernehmen die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung und Sie profitieren von planbaren Kosten (Pauschalbeträge) für die Nutzung des Annahmestellen-Netzwerks. Anfrage Annahmestellen-Netzwerk Was bringt die Zukunft? Mit der EU-Batterieverordnung werden die Anforderungen an Batterien in den kommenden Jahren deutlich erweitert. Zu den wichtigsten Änderungen gehören: höhere Sammelquoten für Altbatterien strengere Recyclinganforderungen CO₂-Fußabdruck für Batterien Mindestanteile an Recyclingmaterial digitaler Batteriepass für bestimmte Batterietypen Unternehmen sollten sich frühzeitig auf diese neuen Anforderungen vorbereiten. Wir sehen Ihnen mit unseren Expert*innen stets zur Seite und informieren Sie umfassend. Noch Fragen? Dr. Uwe Brohsonn Experte Batterien epr.sales @ interzero.de Kontaktieren Sie uns per Telefon und lassen Sie sich beraten: +49 2203 9147 1002 Kontaktieren Sie uns * Vorname* Vorname* * * Nachname* Nachname* * * E-Mail * E-Mail * * Unternehmen Unternehmen Ihre Nachricht an uns * * Ich stimme mit Absenden des Formulares den unten genannten Datenschutzbestimmungen zu. Absenden Kreislauflösungen Kreislaufwirtschaft verhilft zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum Mehr erfahren