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Einwegpfand: bundesweite Lösungen für Inverkehrbringer und Rücknehmer

Interzero bietet Getränkeherstellern und -händlern bequeme Full-Service-Leistungen rund um das Einwegpfand – von der rechtssicheren Anmeldung über die Entsorgung bis zum Clearing.

Einwegpfandlösungen für Rücknehmer

Bundesweit unterstützen wir Rücknehmer von Einwegpfand-Gebinden, z.B. Lebensmittelhändler, mit maßgeschneiderten Logistik- und Zähldienstleistungen. Die Abholung, Sammlung und Entsorgung der Gebinde übernehmen wir für Sie ebenso wie die dokumentierte Zählung Ihrer einwegpfandpflichtigen Getränkeverpackungen, die exakte Verrechnung der Pfandgelder (Clearing) sowie das Forderungsmanagement.

Zur Clearing-Lösung

So funktioniert die Zuordnung der Einwegpfand-Gebinde

Für die Sammlung von Einwegpfand-Gebinden stellen wir Rücknehmern spezielle Säcke und Verschlussbänder – so genannte Talons – zur Verfügung. Jeder Talon besitzt eine Identifikationsnummer, die eine eindeutige Zuordnung der pfandpflichtigen Gebinde garantiert. Wir holen die Säcke nach Kundenwunsch ab und transportieren die Flaschen und Dosen zu einem unserer insgesamt zehn stationären Pfandzählzentren . Anschließend führen wir sie einem effizienten Recycling zu. Garantierte Transparenz: Durch das Scannen der Talons an mehreren Scanpunkten gewährleisten wir eine lückenlose Dokumentation.

Neu und innovativ: unser Mobiles Zählzentrum (MZZ)

Das Mobile Zählzentrum von Interzero erfüllt alle Aufgaben einer stationären Zählstation direkt an Ihrem Standort. Sie können Ihre Einwegpfand-Gebinde nach den Vorgaben der DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH) bequem vor Ort zählen und entsorgen lassen, kostenintensive Logistik entfällt. Wir dokumentieren und analysieren Ihre Kennzahlen. Wenn Sie mehr über unser Mobiles Zählzentrum erfahren möchten, sprechen sie uns an.  

Rücknahme-Automaten: sichere Datenversorgung

Sie betreiben bereits eigene Rücknahme-Automaten für Einwegpfand-Gebinde? Wir übernehmen die tägliche Versorgung Ihrer Automaten mit DPG-Stammdaten sowie den täglichen Abruf der Mengenmeldungen und kümmern uns um die umweltschonende Verwertung der einwegpfandpflichtigen Getränkeverpackungen. 

Einwegpfandlösungen für Inverkehrbringer

Sie bringen einwegpfandpflichtige Getränkeverpackungen in Umlauf, etwa als Getränkehersteller, Abfüller oder Produzent? Interzero übernimmt für Sie die Abwicklung aller administrativen Prozesse rund um das Einwegpfand. Schon bei der Anmeldung können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung im DPG-System verlassen.

Forderungsmanagement

Auch das Forderungsmanagement gehört zu unserem Full-Service-Paket. Wir kümmern uns darum, Ihre Forderungen aus der Rücknahme von einwegpfandpflichtigen Getränkeverpackungen bei den Erstinverkehrbringern bzw. deren Pfandkontodienstleistern geltend zu machen. Dabei übernehmen wir den kompletten Zahlungs- und Belegverkehr ebenso wie das Mahnwesen. 

Einwegpfandlösungen: Ihre Vorteile im Überblick

  • Rechtssicher

    Full-Service-Leistungen für Einwegpfand

  • Erfahren

    Langjährige Erfahrung im System der DPG

  • Individuell

    Persönliche Beratung und Betreuung von Getränkeherstellern und -rücknehmern

  • Flächendeckend

    Deutschlandweite Abholung der Einwegpfand-Gebinde im Handel

  • Effizient

    Schnelles und exaktes Zählen in bundesweit zehn stationären Zählzentren und unseren innovativen Mobilen Zählzentren

Unser Experte für Pfandlösungen
Ralf Tölle
Ralf Tölle

Head of Sales Recycling Solutions

pfand-online@interzero.de


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Häufige Fragen unserer Kunden

  • Wie funktioniert Einwegpfand in Deutschland?

    Das Pfandsystem in Deutschland mag zunächst aufwändig erscheinen, ist jedoch ein leistungsfähiges und etabliertes System. Der Verbraucher kauft eine bepfandete Einweggetränkeverpackung irgendwo in Deutschland und zahlt 25 Cent Pfand. Nach Leerung bringt der Verbraucher die Verpackung in einem Geschäft seiner Wahl in Deutschland zurück und erhält dort 25 Cent Pfand erstattet. Es gibt einige Ausnahmen z.B. für kleine Geschäfte, doch der Verbraucher bemerkt die komplexen Mechanismen im Hintergrund in aller Regel nicht. Im Hintergrund muss nämlich der sog. Erstinverkehrbringer, der die Verpackung über den Handel in Verkehr gebracht hat, dem sog. Forderungssteller, der im Auftrag des Rücknehmers handelt, jede nachgewiesenermaßen zurückgenommene Verpackung erstatten. Die Darstellung der notwendigen Nachweise, der Anforderungen an die verschiedenen Systemteilnehmer sowie der steuerlichen Betrachtung rund um das Thema Einwegpfand sprengt an dieser Stelle den Rahmen. Rufen Sie uns gern bei weiteren Fragen an. Wir helfen Ihnen gern

  • Was passiert in den Zählzentren?

    In Zählzentren gehen Einweggetränkeverpackungen des deutschen Pfandsystems in Säcken ein. Diese Verpackungen werden im Handel manuell bzw. über sog. „stumme Diener“ zurückgenommen. Dies sind Maschinen, die die Verpackung nach der Lesung NICHT zerstören. Die Verpackungen werden in großen Säcken angeliefert, die mit einer Barcodeplombe – wir nennen diese „Talon“ – verschlossen sind. Über den Barcode können wir erkennen, woher der Sack kommt und wem wir die Pfandgelder gutschreiben müssen. An großen Hochleistungszählmaschinen wird dieser Talon eingelesen, anschließend zählt die Maschine vollautomatisch den Inhalt des Sacks, erstellt clearingfähige Datensätze und zerstört die Verpackung, damit sie nicht ein weiteres Mal zur Pfandauszahlung genutzt werden kann. Am Ende des Prozesses stehen also ein Datensatz und ein kostbarer Rohstoff.

  • Was geschieht mit den Rohstoffen?

    Die Rohstoffe – in aller Regel PET in den Varianten transparent und bunt sowie Aluminium und Weißblech – werden zu großen Mengen zusammengepresst. Der Weg der Rohstoffe führt zu 100 Prozent in die Wiederverwertung, z.B. für neue Flaschen und Dosen, für Textilien oder für andere Kunststoffe und Metallvorprodukte

  • Was passiert, wenn ich Mehrweg mit Einweg verwechsle?

    Unsere Hochleistungszählmaschinen können diese beiden Pfandvarianten unterscheiden, da u.a. der Barcode der Verpackungen gelesen wird. Wir schleusen Mehrweg über die Maschine aus und führen diese Flaschen wieder dem Mehrwegkreislauf zu. 

  • Warum ist ein Clearing nötig?

    Getränkehersteller und -importeure erheben als so genannte Erstinverkehrbringer einen Pfandbetrag für jede pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung, die sie verkaufen. Händler wiederum erstatten dem Endverbraucher diesen Betrag für jede zurückgenommene Einwegverpackung. Der Pfandausgleich zwischen diesen Parteien erfolgt über das Clearing-System. 

  • Ich möchte ein neues Getränk auf den Markt bringen. Was muss ich tun?

    Sie benötigen einen so genannten Pfandkontodienstleister, der die Abwicklung aller administrativen Prozesse rund um das Einwegpfand für Sie übernimmt. Das Leistungsspektrum reicht von einer Basisdienstleistung bis zu einer Rundum-Lösung. Diese Leistung erbringen wir sehr gern für Sie – sprechen Sie uns an

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