Ab 1. Juli 2026: Handel muss E-Zigaretten zurücknehmen – Interzero bietet rechtssichere Komplettlösung
Köln. Ab dem 1. Juli 2026 sind Unternehmen, die E-Zigaretten verkaufen, gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Geräte kostenlos zurückzunehmen. Die Rücknahmepflicht ergibt sich aus der jüngsten Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4). Betroffen sind alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten anbieten, darunter Kioske, Tankstellen, Vape-Shops und Onlinehändler. Unternehmen, die keine rechtssicheren Rücknahmeprozesse etablieren, riskieren Bußgelder und Haftungsrisiken, insbesondere durch die unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien.
Viele Verkaufsstellen verfügen bislang über keine standardisierte Rücknahmelösung für gebrauchte E-Zigaretten. Besonders herausfordernd ist die sichere Sammlung und der nach ADR-Vorschriften konforme Transport der Altgeräte. Die ADR-Vorschrift (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) regelt EU-weit die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, zu denen auch Lithium-Ionen-Batterien zählen. Insbesondere Einweg-E-Zigaretten enthalten fest verbaute LI-Batterien, die, wenn sie über den Hausmüll oder den gelben Sack entsorgt werden, in Abfallfahrzeugen und Sortieranlagen schwere Brände auslösen können. Eine strukturierte Rücknahme am Verkaufsort unterbricht genau diese Fehlwurfkette, bevor die Geräte in den Hausmüll gelangen. Die neue Rechtslage schafft damit nicht nur eine Compliance-Pflicht, sondern auch eine unmittelbare Sicherheitsverantwortung für den Handel.
Interzero unterstützt den Handel mit einem sofort einsetzbaren Rücknahmesystem: von der schwer entflammbaren Sammelbox am Verkaufsort über den ADR-konformen Rückversand bis zur zertifizierten Entsorgung und vollständigen gesetzlichen Dokumentation gemäß ElektroG4 und Batteriegesetz (BattG). Das System ist bedarfsgesteuert und zentral abrechenbar - geeignet für Einzelstandorte ebenso wie für Filialisten und Handelsketten mit vielen Standorten. Die ordnungsgemäße Rückführung der Geräte ist dabei nicht nur eine Compliance-Pflicht, sondern ein aktiver Beitrag zur Kreislaufwirtschaft: Aus den zurückgewonnenen Lithium-Ionen-Batterien lassen sich wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Nickel für die Produktion neuer Batterien – etwa für Elektrofahrzeuge – zurückgewinnen. So schließt sich der Materialkreislauf: Was einmal in einer Einweg-E-Zigarette steckte, reduziert als Sekundärrohstoff den Bedarf an Primärressourcen.
„Viele Händler wissen noch nicht, dass die neue Rücknahmepflicht unabhängig von Verkaufsfläche und Vertriebsmodell gilt. Gleichzeitig erhöhen falsch entsorgte E-Zigaretten mit Lithium-Ionen-Batterien das Brandrisiko im Filialalltag. Genau dafür brauchen Unternehmen jetzt eine praktikable und rechtssichere Lösung“, so Tim Brauer, Sales Manager bei Interzero.