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Transport und Lagerung
- Abholung bereits 48 Stunden nach Auftragsvergabe möglich
- Verkehrsmittel für Gefahrguttransport zugelassen
- Geschulte Fahrer und transparentes GPS-Tracking
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Transport und Lagerung
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Recycling und Entsorgung
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Behältermanagement
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Beratung und Schulung
Batterierecycling hilft, wertvolle Ressourcen zu sparen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen, indem wertvolle Metalle wie Lithium, Kobalt und Silber zurückgewonnen werden. Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials (Brandgefahr, Kurzschluss, Austritt giftiger Gase, etc.) der Batterien spielt das fachgerechte Handling dabei eine wesentliche Rolle.
Ja. Gemeinsam mit unseren Kunden stimmen wir alle erforderlichen Maßnahmen ab, um einen sicheren Transport und ein vorschriftsmäßiges Recycling zu gewährleisten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die richtige und kosteneffiziente Verpackung der Batterien.
Das Batterierechtdurchführungsgesetz (BattDG) setzt die EU-Batterieverordnung in deutsches Recht um und ist seit dem 7. Oktober 2025 in Kraft. Mit dem vollständigen Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 am 18. August 2025 beginnt für Hersteller, Importeure und Händler eine neue Ära der Batterieregulierung in Europa. Dennoch gelten die EU-Vorgaben ab dem Stichtag verbindlich, unabhängig vom nationalen Gesetzgebungsverfahren.
Erweiterte Rücknahmepflichten
Hersteller müssen sich verpflichtend für alle Batteriekategorien jeweils an dafür zugelassenen Rücknahmesystemen beteiligen - den sogenannten Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH). Auch Kommunen und Onlinehändler sind stärker eingebunden, um die Rückgabe von Batterien zu erleichtern.
Kostenlose Rückgabe für Endnutzer
Hersteller, Vertreiber und Onlinehändler müssen Endnutzern (Privat- wie Gewerbekunden) eine kostenlose Rückgabe von Altbatterien ermöglichen. Dies umfasst:
• die unentgeltliche Rücknahme an Verkaufsstellen oder in unmittelbarer Nähe (bei größeren Batterien auch über Sammelstellen oder mobile Sammlungen),
• bei Onlinehändlern die kostenfreie Rücksendemöglichkeit bzw. ein akzeptables Rückgabe-Netz,
• eine deutliche Information über die bestehenden Rückgabemöglichkeiten bereits beim Verkauf.
Die Kosten können sehr stark variieren. Dabei spielen u.a. folgende Faktoren eine Rolle: Zustand, verfügbare Transportverpackungen sowie Abholort der Batterien.
Die Notifizierung ist ein gesetzlich vorgegebenes Verfahren, um Abfälle zur Beseitigung oder zur Verwertung grenzüberschreitend (innerhalb und außerhalb der EU) transportieren zu können.
Das Batterierechtdurchführungsgesetz (BattDG) setzt die EU-Batterieverordnung in deutsches Recht um und ist seit dem 7. Oktober 2025 in Kraft. Mit dem vollständigen Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 am 18. August 2025 beginnt für Hersteller, Importeure und Händler eine neue Ära der Batterieregulierung in Europa. Dennoch gelten die EU-Vorgaben ab dem Stichtag verbindlich, unabhängig vom nationalen Gesetzgebungsverfahren.
Die neue Batterieverordnung bringt seit August 2025 zahlreiche Änderungen für Hersteller, Händler und Importeure:
Neue Batteriekategorien
Künftig werden Batterien in fünf Kategorien unterteilt: Geräte-, LV-, Starter-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien. Für jede Kategorie gelten eigene Registrierungs- und Rücknahmevorgaben.
Erweiterte Rücknahmepflichten
Hersteller müssen sich verpflichtend für alle Batteriekategorien jeweils an dafür zugelassenen Rücknahmesystemen beteiligen - den sogenannten Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH). Auch Kommunen und Onlinehändler sind stärker eingebunden, um die Rückgabe von Batterien zu erleichtern.
Neue Melde-, Nachweis- und Kennzeichnungspflichten
Die Berichtspflichten werden umfangreicher: Hersteller müssen künftig die Batteriemengen je Batteriekategorie nach chemischem System getrennt und dabei immer die Daten für die jeweiligen letzten drei Jahre angeben. Batterien sind dauerhaft mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen. Bestehende Registrierungen für Batterien bei der Stiftung ear müssen bis 15. Januar 2026 aktualisiert werden.
Übergangsregelungen und Registrierung
Ab 18. August 2025 sind Neuregistrierungen nur noch in den neuen Kategorien möglich. Neu ist auch die sogenannte Registrierungsfiktion: Wenn innerhalb von 12 Wochen keine Rückmeldung von der Stiftung ear erfolgt, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Interzero unterstützt Händler und Hersteller in der gesamten EU dabei, ihre EPR-Verpflichtungen für Batterien effizient und gesetzeskonform zu erfüllen. Wir übernehmen die Registrierung, die Organisation von Sammlung und Recycling Ihrer Geräte-, LV-, Elektrofahrzeug-, Starter- und Industriebatterien über zugelassene Organisationen für Herstellerverantwortung (OfHs). Kontaktieren Sie uns!