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Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien

Geben Sie die Entsorgung Ihrer gebrauchten oder defekten Lithium-Ionen-Akkus in sichere Hände. Wir recyceln Ihre Lithium-Batterien aus der industriellen Nutzung umweltfreundlich und nachhaltig.

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Unsere Leistungen im Überblick
 

Ihr Experte für das Recycling von Lithium-Ionen Akkus

Transport und Lagerung

  • Abholung bereits 48 Stunden nach Auftragsvergabe möglich
  • Verkehrsmittel für Gefahrguttransport zugelassen
  • Geschulte Fahrer und transparentes GPS-Tracking

Recycling und Entsorgung

  • Entsorgung in zertifizierten Recyclinganlagen
  • Ressourcenschonender Umgang mit EOL-Batterien
  • Rückgewinnung von Wertstoffen 

Behältermanagement

  • Passende Transportcontainer für Batterien
  • Bedarfsgerechte Mietmodelle
  • Simple Rückführung der Behälter

Beratung und Schulung

  • Prozessoptimierungen im Umgang mit Li-Ion-Akkus
  • Rechtliche Anforderungen an die Entsorgung von Batterien
  • Rückholung von Batterien aus dem Ausland zur Verwertung

    Unsere Partner für eine starke Zusammenarbeit

    Akasol
    Commeo
    e.Go
    iABG
    Karle Recycling
    Mitsubishi
    Panasonic
    Porsche
    Samsung
    Solarmax
    TD Ebenhausen
    Tesla
    Triathlon
    Zero
    Unser Experte für Batterie-Recycling
    Lara Bitterling
    Lara Bitterling

    Team Lead Operations

    lara.bitterling@interzero.de


    Kontaktieren Sie uns

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    Reverse-Logistik

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    Entsorgungs- und Abfallmanagement

    Häufige Fragen unserer Kunden

    • Warum ist das fachgerechte Recycling von EOL Lithium-Ionen-Batterien so wichtig?

      Batterierecycling hilft, wertvolle Ressourcen zu sparen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen, indem wertvolle Metalle wie Lithium, Kobalt und Silber zurückgewonnen werden. Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials (Brandgefahr, Kurzschluss, Austritt giftiger Gase, etc.) der Batterien spielt das fachgerechte Handling dabei eine wesentliche Rolle.

    • Gilt der Service von Interzero auch für defekte oder beschädigte Batterien?

      Ja. Gemeinsam mit unseren Kunden stimmen wir alle erforderlichen Maßnahmen ab, um einen sicheren Transport und ein vorschriftsmäßiges Recycling zu gewährleisten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die richtige und kosteneffiziente Verpackung der Batterien.

    • Wer trägt die Verantwortung für die Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien?

      Das Batterierechtdurchführungsgesetz (BattDG) setzt die EU-Batterieverordnung in deutsches Recht um und ist seit dem 7. Oktober 2025 in Kraft. Mit dem vollständigen Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 am 18. August 2025 beginnt für Hersteller, Importeure und Händler eine neue Ära der Batterieregulierung in Europa. Dennoch gelten die EU-Vorgaben ab dem Stichtag verbindlich, unabhängig vom nationalen Gesetzgebungsverfahren.

      Erweiterte Rücknahmepflichten
      Hersteller müssen sich verpflichtend für alle Batteriekategorien jeweils an dafür zugelassenen Rücknahmesystemen beteiligen - den sogenannten Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH). Auch Kommunen und Onlinehändler sind stärker eingebunden, um die Rückgabe von Batterien zu erleichtern.

      Kostenlose Rückgabe für Endnutzer
      Hersteller, Vertreiber und Onlinehändler müssen Endnutzern (Privat- wie Gewerbekunden) eine kostenlose Rückgabe von Altbatterien ermöglichen. Dies umfasst: 
      • die unentgeltliche Rücknahme an Verkaufsstellen oder in unmittelbarer Nähe (bei größeren Batterien auch über Sammelstellen oder mobile Sammlungen),
      • bei Onlinehändlern die kostenfreie Rücksendemöglichkeit bzw. ein akzeptables Rückgabe-Netz,
      • eine deutliche Information über die bestehenden Rückgabemöglichkeiten bereits beim Verkauf.

    • Welche Kosten sind mit Transport und/oder Recycling von EOL Lithium-Ionen-Batterien verbunden?

      Die Kosten können sehr stark variieren. Dabei spielen u.a. folgende Faktoren eine Rolle: Zustand, verfügbare Transportverpackungen sowie Abholort der Batterien.

    • Was ist eine Notifizierung?

      Die Notifizierung ist ein gesetzlich vorgegebenes Verfahren, um Abfälle zur Beseitigung oder zur Verwertung grenzüberschreitend (innerhalb und außerhalb der EU) transportieren zu können.

    • Ich bin Hersteller oder Vertreiber von Lithium-Ionen-Batterien – was muss ich wissen?

      Das Batterierechtdurchführungsgesetz (BattDG) setzt die EU-Batterieverordnung in deutsches Recht um und ist seit dem 7. Oktober 2025 in Kraft. Mit dem vollständigen Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 am 18. August 2025 beginnt für Hersteller, Importeure und Händler eine neue Ära der Batterieregulierung in Europa. Dennoch gelten die EU-Vorgaben ab dem Stichtag verbindlich, unabhängig vom nationalen Gesetzgebungsverfahren.

      Die neue Batterieverordnung bringt seit August 2025 zahlreiche Änderungen für Hersteller, Händler und Importeure:

      Neue Batteriekategorien
      Künftig werden Batterien in fünf Kategorien unterteilt: Geräte-, LV-, Starter-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien. Für jede Kategorie gelten eigene Registrierungs- und Rücknahmevorgaben.
      Erweiterte Rücknahmepflichten
      Hersteller müssen sich verpflichtend für alle Batteriekategorien jeweils an dafür zugelassenen Rücknahmesystemen beteiligen - den sogenannten Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH). Auch Kommunen und Onlinehändler sind stärker eingebunden, um die Rückgabe von Batterien zu erleichtern.
      Neue Melde-, Nachweis- und Kennzeichnungspflichten
      Die Berichtspflichten werden umfangreicher: Hersteller müssen künftig die Batteriemengen je Batteriekategorie nach chemischem System getrennt und dabei immer die Daten für die jeweiligen letzten drei Jahre angeben. Batterien sind dauerhaft mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen. Bestehende Registrierungen für Batterien bei der Stiftung ear müssen bis 15. Januar 2026 aktualisiert werden.
      Übergangsregelungen und Registrierung
      Ab 18. August 2025 sind Neuregistrierungen nur noch in den neuen Kategorien möglich. Neu ist auch die sogenannte Registrierungsfiktion: Wenn innerhalb von 12 Wochen keine Rückmeldung von der Stiftung ear erfolgt, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

      Interzero unterstützt Händler und Hersteller in der gesamten EU dabei, ihre EPR-Verpflichtungen für Batterien effizient und gesetzeskonform zu erfüllen. Wir übernehmen die Registrierung, die Organisation von Sammlung und Recycling Ihrer Geräte-, LV-, Elektrofahrzeug-, Starter- und Industriebatterien über zugelassene Organisationen für Herstellerverantwortung (OfHs). Kontaktieren Sie uns!

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