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Batterien richtig entsorgen – das sind Ihre Pflichten nach der neuen EU-Verordnung

Als Endverbraucher haben Sie die Möglichkeit, alte Gerätebatterien und LV-Batterien kostenlos zurückzugeben. Wenn Sie Batterien oder Geräte mit Batterien kaufen, müssen Händler  diese alten Batterien unentgeltlich zurücknehmen unabhängig davon, ob Sie als Kunde eine neue Batterie im gleichen Geschäft erworben haben. Online-Händler sind verpflichtet, die kostenlose Rücknahme von Altbatterien sicherzustellen. Vor allem für Gerätebatterien (z.B. Akkus in Smartphones, Laptops, AA, AAA und ähnliche Batterien, Knopfzellen, etc.) und LV-Batterien (z.B. E-Bikes, E-Scooter) hat Interzero im Auftrag zahlreicher Versandhändler bundesweit Annahmestellen zur Rücknahme eingerichtet. Sie als Endverbraucher können Geräte- und LV-Batterien an diesen Annahmestellen in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei abgeben. 

Darüber hinaus können Sie Ihre Altbatterien an kommunalen Sammelstellen, zum Beispiel auf Wertstoffhöfen, abgeben. 

Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Akkus:
Bei der Entsorgung von Batterien und Akkus gibt es wichtige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Gemäß § 11 des Batteriegesetzes (BattG) sind Sie als Endverbraucher verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Die Rückgabe ist für Sie kostenlos und in haushaltsüblichen Mengen möglich.
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, das ist u.a. wegen der entstehenden Brandgefahren  gesetzlich verboten. Zu erkennen ist das an dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, das auf allen Batterien und Akkus abgebildet ist. Besondere Vorsicht ist bei Lithiumbatterien oder -akkus geboten, wie sie beispielsweise in Laptops, Smartphones oder E-Bikes vorkommen. Diese sollen Sie vor der Abgabe sicher verpacken, zum Beispiel durch das Abkleben der Pole, um Kurzschlüsse und Brandgefahr zu vermeiden.

Nach der Rückgabe gelangen die Batterien in zertifizierte Recyclinganlagen. Dort werden sie je nach Batterietyp (z. B. Alkali-Mangan, Zink-Kohle, Lithium-Ionen, Nickel-Cadmium) sortiert und chemisch oder mechanisch aufbereitet. Ziel ist die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe wie Zink, Eisen, Nickel, Kobalt oder Lithium, die anschließend wieder in den Wirtschaftskreislauf eingespeist werden können.

Noch ein wichtiger Hinweis:
Bitte entnehmen Sie Batterien und Akkus, die nicht fest verbaut sind, vor der Entsorgung eines Elektrogeräts und führen Sie diese separat der Batterie-Rücknahme zu.

Seit dem 18. August 2025 gilt die neue EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542).  Sie sieht flächendeckende Rücknahmesysteme für alle Batterietypen in allen EU-Mitgliedstaaten vor. Die Rücknahmepflicht wird auf alle Batteriekategorien (Gerätebatterien; LV-Batterien; Starterbatterien; Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien) ausgeweitet. Händler müssen Sie als Endverbraucher nun noch umfassender über Rückgabemöglichkeiten und gesetzliche Vorgaben informieren
Die Vorschriften betreffen alle Unternehmen, die Batterien oder Akkus in Deutschland in Verkehr bringen, in Geräten verbauen, importieren oder unter eigener Marke vertreiben.