Zum Seitenanfang

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR

Die wichtigsten Fakten zur Packaging & Packaging Waste Regulation

Die EU-Verpackungsverordnung löst die aktuell gültige europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20. Dezember 1994 (Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) ab. Ziel der Verordnung ist es, die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt wirksamer zu minimieren, indem die Hersteller noch stärker zu verantwortungsvollem Handeln verpflichtet werden. Außerdem soll sie die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft fördern.

Enthalten sind unter anderem ehrgeizige Ziele zur Abfallreduzierung sowie eine Ausweitung der Erweiterten Herstellerverantwortung, insbesondere durch Anforderungen an die Wiederverwertbarkeit von Verpackungen und die Förderung des Einsatzes von Rezyklaten

Die PPWR Verordnung wird durch delegierte Rechtsakte noch weiter präzisiert; gleichwohl sollten sich Unternehmen frühzeitig proaktiv auf die kommenden Anforderungen einstellen.

 

Whitepaper zur PPWR anfordern

Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, per E-Mail das Whitepaper sowie weiterführende werbliche Informationen im Kontext der PPWR oder EPR-Compliance zu erhalten. Meine Daten werden nicht an Dritte außerhalb des Interzero-Konzerns weitergegeben. Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.

Meilensteine der EU-Verpackungsverordnung PPWR

1994 Am 20. Dezember erfolgte die Verabschiedung der Richtlinie 94/62/EG zu Verpackungen und Verpackungsabfällen durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat. Ziel der Verpackungsrichtlinie ist es, die Umwelt durch das Vermeiden von Verpackungsmüll zu schützen.

2022 Die Europäische Kommission veröffentlicht den Entwurf der EU-Verpackungsverordnung PPWR mit Festlegung konkreter Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen, spezifischen Anforderungen an das Verpackungsdesign sowie Vorgaben zur Verwendung von recyceltem Material.

2024 Ende April 2024 stimmte sowohl das EU-Parlament als auch der Rat der Europäischen Union im Rahmen des Trilogverfahrens für die Verordnung. Es folgte die Übersetzung in alle 24 Amtssprachen und und die sprachjuristische Prüfung. Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union stimmten den geprüften Fassungen zu. In den EU-Mitgliedsstaaten gelten noch nationale Gesetze wie das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland. Die EU-Verpackungsverordnung hat jedoch sofortige Wirkung auf EU-Ebene, sobald der Rechtsakt abgeschlossen und wirksam geworden ist.

2025 Die Verordnung erlangte 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (am 22. Januar 2025 erfolgt) Rechtskraft.

2026 Die PPWR wird 18 Monate nach Inkrafttreten, also im August 2026, rechtsverbindlich.

2030 Quoten für den Mindestrezyklateinsatz: Bisher gelten die Vorgaben zum Einsatz von Rezyklaten ausschließlich für Einweggetränkeflaschen. Die Quoten für einen Mindestanteil an PCR sollen grundsätzlich auf alle Arten von Verpackungen ausgeweitet werden.

So stärkt die PPWR den Umweltschutz

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist ein zentraler Baustein für mehr Nachhaltigkeit in Europa. Sie verbindet Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung zu einem ganzheitlichen Ansatz.

Beitrag zu den EU-Klimazielen
Die PPWR unterstützt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und hilft, Treibhausgasemissionen dauerhaft zu senken.

• Ressourcenschonung & Kreislaufwirtschaft
Durch den effizienten Einsatz von Rohstoffen beschleunigt die Verordnung den Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

• Einheitliche Standards in allen Mitgliedstaaten
Die PPWR gilt unmittelbar in jedem EU-Land – so entstehen klare, harmonisierte Vorgaben für Unternehmen.

• Recycling als Wachstumsmotor
Verbesserte Wiederverwertbarkeit von Verpackungen stärkt den Markt für Sekundärrohstoffe und reduziert den Bedarf an Primärmaterialien.

• Abfallvermeidung & Wiederverwendung
Weniger Verpackungsmüll und mehr Mehrwegoptionen stehen im Fokus, damit Abfälle gar nicht erst entstehen.

Mit diesen Maßnahmen leistet die PPWR einen messbaren Beitrag zum Umweltschutz und ebnet den Weg für ein ressourcenschonendes Europa.

PPWR: Das bedeutet die neue EU-Verpackungsverordnung für Unternehmen

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) läutet eine neue Ära ein: Sie verschärft Vorgaben, harmonisiert Standards und zwingt Hersteller sowie Händler, ihre Verpackungsstrategien grundlegend zu überdenken.

Konformität & Dokumentation
• Jede Verpackungsart muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.
• Hersteller erstellen eine technische Dokumentation und stellen eine EU-Konformitätserklärung aus.
• Nur korrekt gekennzeichnete, PPWR-konforme Verpackungen dürfen in Verkehr gebracht werden.

Circular Design & Recyclingfähigkeit (ab 2030)
• Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie am Lebensende recycelbar sind.
• Nicht recyclingfähige Verpackungen sind ab 2030 in der EU nicht mehr zulässig.

Mindestrezyklatquoten
• Bestimmte Kunststoffverpackungen benötigen einen vorgeschriebenen Anteil an Rezyklat.
• Händler dürfen nur Verpackungen beschaffen, die diese Mindestquoten erfüllen.

Verpackungsreduzierung & Effizienz
• Konkrete Reduktionsziele für Verpackungsabfälle.
• Strengere Limits für Leerraum, Gewicht und Größe: jede unnötige Verpackung gilt als Regelverstoß.

Transparente Kennzeichnung
• Einheitliche Icons und Angaben zur Materialzusammensetzung erleichtern Verbraucher*innen die Mülltrennung.
• Klare Informationspflichten für Hersteller und Importeure.

Kompostierbarkeit & biobasierte Materialien
• Die Kommission prüft zunächst den Einsatz biobasierter Kunststoffe.
• Für definierte Verpackungstypen wird Kompostierbarkeit künftig Pflicht.

Wiederverwendbarkeit & Mehrweg
• Verbindliche Kriterien für wiederverwendbare Verpackungen.
• Nachweis der Einhaltung erfolgt im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens.

Fazit: Die PPWR zwingt Unternehmen, in umweltfreundliche Materialien, smarte Designs und lückenlose Compliance-Prozesse zu investieren. Wer frühzeitig umrüstet, sichert Marktzugang, minimiert Risiken und positioniert sich als nachhaltiger Vorreiter.

Whitepaper zur PPWR: Artikel, Rollen & Fristen anfordern

Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, per E-Mail das Whitepaper sowie weiterführende werbliche Informationen im Kontext der PPWR oder EPR-Compliance zu erhalten. Meine Daten werden nicht an Dritte außerhalb des Interzero-Konzerns weitergegeben. Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.

Kennen Sie Ihre Rolle und Maßnahmen, die Sie nun umsetzen müssen?

Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging & Packaging Waste Regulation – PPWR) wird ab 2025 schrittweise in ganz Europa wirksam und bringt deutliche Veränderungen für die gesamte Wertschöpfungskette: Die neuen Regelungen der PPWR bringen frische Impulse für nachhaltige Verpackungslösungen. 

Unternehmen haben jetzt die Chance, ihre Prozesse zukunftssicher zu gestalten und von innovativen Entwicklungen zu profitieren. Schritt für Schritt treten neue Anforderungen in Kraft, die den Wandel hin zu einer kreislauffähigen Wirtschaft unterstützen.

Was heißt das konkret für Ihr Unternehmen?

Unser Whitepaper gibt Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Artikel der PPWR und darüber, wer in welcher Rolle ganz oder teilweise betroffen ist und welche Maßnahmen in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen. Jetzt einfach kostenlos anfordern!

Notwendigkeit recyclingfähiger Verpackungen

  • Ressourcenschonung

    Der Einsatz recycelbarer Verpackungen trägt dazu bei, wertvolle Ressourcen wie Rohstoffe, Energie und Wasser zu schonen, indem Materialien wiederverwendet statt neu gewonnen werden.

  • Reduzieren von Abfall

    Durch Recycling werden Verpackungen aus dem Abfallstrom entfernt und in neue Produkte umgewandelt. Dadurch trägt Recycling zur Verringerung von Abfallmengen bei.

  • Umweltschutz

    Durch Recycling werden Treibhausgasemissionen und Luftverschmutzung verringert, da weniger Energie für die Herstellung neuer Verpackungen benötigt wird.

  • Kreislaufwirtschaft

    Durch Recycling von Verpackungen wird ein geschlossener Materialkreislauf geschaffen, bei dem man Materialien wieder verwendet, anstatt sie nach einmaligem Gebrauch wegzuwerfen.

  • Verbraucherpräferenzen

    Viele Verbraucher*innen bevorzugen bereits heute Produkte mit recyclingfähiger Verpackung. Indem Unternehmen auf recyclingfähige Verpackungen umsteigen, können sie das Vertrauen der Verbraucher*innen gewinnen und ihre Markenreputation stärken.

  • Nachhaltige Langzeitinvestition

    Trotz anfänglicher Kosten beim Übergang zur recyclingfähigen Verpackung können Unternehmen durch den Einsatz umweltfreundlicher Verpackungen langfristig ihre Kosten senken. Diese nachhaltige Investition positioniert Unternehmen nicht nur als umweltbewusste Akteure, sondern bietet ihnen auch die Chance, sich einen klaren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Leerverpackungen_auf_Gelb_1870x765px
Wie recyclingfähig ist Ihre Verpackung bereits heute?

Unsere wissenschaftlich fundierte Verpackungsanalyse liefert die Antwort auf diese Frage. Unsere Expert*innen analysieren Ihre Verpackungsmuster nach standardisierten Kriterien. Wir bieten umfassende Beratung und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen praxisnahe Vorschläge zur nachhaltigen Verpackungsoptimierung. Damit sind Sie bestens auf die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung PPWR vorbereitet.

PCR-Lücke 2030: Post-Consumer-Rezyklat wird zum Engpass

Das recycelte Material PCR stammt aus Kunststoffabfällen, die von Endverbraucher*innen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt wurden.

Die neue EU-Verpackungsverordnung schreibt ab 2030 verbindliche Mindesteinsatzquoten für Post-Consumer-Rezyklat (PCR) vor. Je nach Art der Verpackung und dem verwendeten Material variieren die genauen Vorgaben und Zielvorgaben für den PCR-Anteil. Durch verstärkten Einsatz von PCR ergeben sich Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit und Qualität von recyceltem Material.

Eine aktuelle von Interzero in Auftrag gegebene Studie von bp consultants zeigt: Selbst im Best-Case fehlen dann rund 1 Mio. t hochwertiges PCR. Folgen für Brands und Verpackungshersteller: Strafzahlungen, Produktionsstopps, steigende Kosten. Die Analyse nennt die Ursachen der künftigen Knappheit, bewertet regulatorische Effekte und skizziert Lösungswege – von Design for Recycling bis zu langfristigen Lieferverträgen. Wer jetzt reagiert, sichert Supply Chain und Wettbewerbsvorteile.

Das vollständige Whitepaper zur Studie „Circular Packaging 2030 – Strategien gegen die PCR-Knappheit“ enthält detaillierte Marktzahlen und Handlungsempfehlungen und steht kostenfrei zum Download zur Verfügung

Whitepaper zur PCR-Lücke anfordern

Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, per E-Mail das Whitepaper sowie weiterführende werbliche Informationen im Kontext der PPWR oder EPR-Compliance zu erhalten. Meine Daten werden nicht an Dritte außerhalb des Interzero-Konzerns weitergegeben. Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.

IPI_Header_V2_1870x555
Kompetenzzentrum für Recyclingkunststoffe

Im eigenen Kompetenzzentrum, akkreditiert gemäß EN/ISO 17025, im slowenischen Maribor, bündeln wir unsere Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten im Bereich des Kunststoffrecycling.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Die Weiterentwicklung der Erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ist ein entscheidender Aspekt der EU-Verpackungsverordnung, der die Übernahme von Verantwortung durch Hersteller und Vertreiber von Verpackungen in Form von finanzieller Beteiligung stärker vorantreibt. Dieses Konzept verpflichtet Unternehmen, die volle Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen, einschließlich Rücknahme, Wiederverwendung und Recycling der Verpackung. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, nachhaltige Materialien zu verwenden, Recyclingoptionen zu nutzen und den ökologischen Fußabdruck von Unternehmen zu reduzieren. Auf diese Weise sollen Abfälle reduziert, die Kreislaufwirtschaft gestärkt und der Übergang zu nachhaltigeren Produktions- und Konsumpraktiken vorangetrieben werden.

Die EPR-Systeme sollen die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Abfällen gebrauchter Verpackungen decken und gleichzeitig Anreize für die Verwendung von recyclingfähigen Verpackungen und Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) bieten. Durch umweltmodulierte EPR-Systeme sollen künftig Unternehmen dazu ermutigt werden, auf nachhaltigere Verpackungsalternativen umzusteigen, und somit einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Derzeit gibt es in Europa eine Vielzahl unterschiedlicher EPR-Systeme für Verpackungen, die von den einzelnen EU-Ländern umgesetzt werden. Um konform zu bleiben, müssen Unternehmen die geltenden Verpackungsvorschriften in den einzelnen Ländern berücksichtigen.

Europa-Karte-1870x555px
Europaweite Lizenzierung & Compliance von Verpackungen, WEEE, Batterien & Textilien

Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und europaweit allen Compliance-Anforderungen gerecht zu werden.

Durch die neue EU-Verpackungsverordnung gewinnt chemisches Recycling an Bedeutung

Beim chemischen Recycling werden Kunststoffabfälle in ihre chemischen Bestandteile zerlegt, um sie für die Herstellung neuer Kunststoffe zu verwenden. Im Gegensatz zum mechanischen Recycling, das Kunststoffe in ihre Ausgangsform zurückführt, erlaubt das chemische Recycling die Umwandlung von Kunststoffen, die im mechanischen Verfahren schwer oder nicht recycelbar sind.

Rechtlich bindende Quotenvorgaben für das chemische Recycling, zu dem Verfahren wie Pyrolyse und Solvolyse gehören, gibt es bislang nicht. Jedoch sollten innovationsfördernde und entsprechende Regularien das Ziel sein, da sämtliche Kunststoffabfälle, die technisch, ökobilanziell und wirtschaftlich sinnvoll recycelt werden können, verwertet werden sollten. Ein holistischer Ansatz, der sowohl mechanisches als auch chemisches Recycling fördert, ist entscheidend, um einen nachhaltigen Umgang mit Kunststoffabfällen zu gewährleisten, Ressourcen zu schonen und die Umweltauswirkungen zu minimieren.

  • Was genau beinhaltet die EU-Verpackungsverordnung PPWR?

    Die Europäische Kommission legte Ende November 2022 den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) als Weiterentwicklung der Verpackungsrichtlinie vor. Die neue EU-Verpackungsverordnung enthält Vorschriften zu Verpackungen und deren Entsorgung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Aus der bisherigen Richtline zu Verpackungen und Verpackungsabfällen soll eine Verordnung werden, die – anders als die bisherige Regelung – mit Inkrafttreten unmittelbar für alle EU-Länder und die verpflichteten Adressaten verbindlich ist.

    Dafür wurden folgende konkreten Anforderungen vorgeschlagen:

    • Reduzierung von Verpackungsabfall:
      Hersteller sind gemäß der Verordnung verpflichtet, ihre Verpackung so zu gestalten, dass der Verbrauch von Materialien minimiert wird. Unnötige oder nicht wiederverwertbare Verpackungen sollen vermieden werden.
    • Recycelbare Verpackungen:
      Die Verordnung fordert, Verpackungen so zu gestalten, dass sie leicht wiederverwertet werden können.
    • Verwendung von recyceltem Material:
      Bis auf wenige Ausnahmen muss jede Verpackung aus Plastik laut Verordnung einen gewissen Anteil an recyceltem Material (Post Consumer Recyclingmaterial, PCR) enthalten. Die Höhe des jeweiligen Mindestanteils an Rezyklaten richtet sich nach der Einsatzart der Verpackung. Es wird zwischen kontaktempfindlichen Verpackungen, Einwegflaschen für Getränke aus Kunststoff und anderen Verpackungen unterschieden.
    • Kennzeichnung und Informationen:
      Jede Verpackung muss speziell gekennzeichnet und Informationen zur richtigen Entsorgung müssen bereitgestellt werden.
    • Konformitätserklärungen:
      Händler und Hersteller müssen auf Verpackungsebene umfassende Erklärungen abgeben, dass ihre Verpackungen den Anforderungen entsprechen. Diese Informationen dienen der Überwachung und Durchsetzung der Verordnung.
    • Wiederverwendung:
      Die PPWR sieht zur Erhöhung der Wiederverwendung von Verpackungen die Statuierung von Wiederverwendungsquoten vor. Diese finden beispielsweise im Gastronomiebereich aber auch weitreichend für industriell genutzte Verpackungen (Transportverpackungen) Anwendung.
    • Verantwortung für die Entsorgung:
      Hersteller unterliegen wie bisher europaweit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). In diesem Rahmen tragen sie je nach nationaler Ausgestaltung die finanzielle und ggf. organisatorische Verantwortung für die Rücknahme und Verwertung gebrauchter Verpackungen zur Erreichung vorgegebener Recyclingquoten.
    • Bevollmächtigter Vertreter:
      Hersteller, die Verpackungen in einem EU-Land vertreiben, sollen künftig mittels schriftlicher Vollmacht einen benannten Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung in jedem Mitgliedstaat, in dem er erstmals Verpackungen bereitstellt, mit Ausnahme des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, benennen. Für in Drittländern niedergelassene Hersteller sollen die Mitgliedstaaten bei der erstmaligen Bereitstellung verpackter Produkte auf dem Markt in ihrem Hoheitsgebiet die Benennung eine Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung ebenfalls vorsehen können.
      Gerne übernehmen wir für Sie die Beratung und Beauftragung eines Bevollmächtigten.
  • Warum ist eine europaweite Verpackungsverordnung notwendig?

    Nach Daten der Europäischen Kommission fallen durchschnittlich jährlich ca. 180 kg an Verpackungsabfällen pro Person an. Verpackungen bestehen zum größten Teil aus neuen Rohstoffen: Etwa 40 Prozent der Kunststoffe und 50 Prozent Papier werden in der EU für Verpackungen genutzt und man rechnet mit einer Steigerung um 19 Prozent bis 2030, wenn keine entsprechenden Gegenmaßnahmen erfolgen. Die EU-Verpackungsverordnung - PPWR zielt darauf ab, den Verbrauch zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

    Viele Länder, viele Gesetze: EU-weit gibt es auf Länderebene derzeit sehr unterschiedliche Herangehensweisen und Vorschriften für die Sammlung, Reduzierung und das Recycling von Verpackungen. Einige Länder sind hier Vorreiter und andere Nachzügler, vor allem bei der Recyclingquote. International agierende Hersteller und Händler stehen immer wieder vor der Herausforderung, alle Regelungen in den einzelnen Ländern zu kennen und danach zu handeln. Dies gilt auch für Online-Händler, die ins Ausland versenden. In Artikel 1 der Verordnung wird das Ziel definiert, die Gesetzeslage in den einzelnen Ländern auf ein höheres Niveau zu bringen und zu harmonisieren. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie Produkte ins europäische Ausland exportieren und Fragen zur EU-Verpackungsverordnung haben.

  • Für wen gilt die EU-Verpackungsverordnung?

    Die EU-Verpackungsverordnung PPWR ist bindend für Unternehmen, die in einem EU- Land ansässig sind, sowie Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen und gilt für inländische und importierte Produkte.

Haben Sie Fragen zur EU-Verpackungsverordnung PPWR?
Frank Kurrat
Frank Kurrat

Geschäftsführer Interzero Recycling Alliance

dsi.kontakt@interzero.de


Kontaktieren Sie uns

Ich stimme mit Absenden des Formulares den unten genannten Datenschutzbestimmungen zu.