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Neues Batteriegesetz und EU-Verordnung: Was Hersteller und Inverkehrbringer jetzt beachten müssen

Mit dem Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und dem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Deutschland stehen Hersteller und Inverkehrbringer von Batterien vor umfassenden gesetzlichen Veränderungen. Seit Dezember 2025 ist Interzero offiziell als Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Batterien zugelassen. Was Sie als Hersteller oder Inverkehrbringer wissen müssen und wie Interzero Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Pflichten hilft, erfahren Sie in folgendem Beitrag.

Eine starke Kreislaufwirtschaft auch für Batterien: Das ist das Ziel der neuen EU-weiten Regelungen, die den gesamten Lebenszyklus von Batterien in den Blick nehmen und mit der EU-Batterieverordnung einheitliche Standards schaffen. Von Rohstoffbeschaffung über Produktion und Nutzung bis hin zu Sammlung, Recycling und Wiederverwendung sollen Umweltauswirkungen verringert, wertvolle Rohstoffe effizienter zurückgewonnen und die Transparenz im Umgang mit Batterien deutlich erhöht werden. Zudem werden Pflichten zu Kennzeichnung, CO₂-Fußabdruck, Berichterstattung und Lieferkettensorgfalt nach einem festen Zeitplan stufenweise ausgeweitet.

Das neue BattDG: Herstellerverantwortung mit OfH

Ein besonderer Fokus liegt auf der erweiterten Herstellerverantwortung. Mit dem neuen BattDG wird die Organisation für Herstellerverantwortung (kurz: OfH) zum zentralen Akteur: Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Altbatterien ausschließlich von zugelassenen OfHs gesammelt und verwertet werden. Das Inverkehrbringen von Batterien ohne Zuordnung zu einer OfH ist unzulässig. Die OfH ersetzt damit die bisherigen individuellen oder kollektiven Rücknahmesysteme und übernimmt zentrale gesetzliche Pflichten für Hersteller: von der Einrichtung kostenloser Sammelstellen über die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung einschließlich finanzieller Absicherung bis hin zu Melde- und Transparenzpflichten gegenüber Behörden und Endkunden.

Pflichten im Überblick: Was kommt auf Unternehmen zu?

Hersteller und Inverkehrbringer müssen insbesondere:

  • Sich bei der Stiftung ear registrieren und die Registrierung regelmäßig aktualisieren (BattDG).
  • Sich einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) anschließen und damit die gesetzlichen Rücknahme- und Recyclingpflichten absichern (BattDG).
  • Für jede in Verkehr gebrachte Batterie eine technische Dokumentation gemäß Verordnung (EU) 2023/1542 führen (u. a. Sicherheitsdaten, Zusammensetzung, gefährliche Stoffe und Konformitätsbewertung).
  • Informationspflichten gegenüber Endkunden erfüllen, etwa zur korrekten Entsorgung, zu Rückgabemöglichkeiten und zur Mindestlebensdauer.
  • Seit dem 18. Februar 2025 eine CO₂-Fußabdruckerklärung für EV-Batterien, LMT-Batterien sowie wiederaufladbare Industriebatterien mit mehr als 2 kWh bereitstellen.
  • Ab 18. August 2026 Kennzeichnungs- und Informationspflichten zu Kapazität, Sammlung, chemischer Zusammensetzung und Herstelleridentität erfüllen.
  • Ab 18. August 2028 Rezyklatanteile bestimmter Metalle (z. B. Kobalt, Lithium, Nickel, Blei) in der technischen Dokumentation angeben.

Weitere Pflichten für andere Marktakteure

Neben Herstellern und Inverkehrbringern sind auch Importeure, Händler und Vertreiber sowie Recycler in die neuen Regelungen eingebunden. Importeure gelten rechtlich häufig als Hersteller und unterliegen daher insbesondere den Pflichten zur Registrierung, Kennzeichnung und Produktdokumentation. Händler und Vertreiber müssen Batterien zurücknehmen, Verbraucher korrekt informieren und bei Starterbatterien weiterhin Pfand erheben. Recycler und Entsorgungsunternehmen müssen die Vorgaben zur Behandlung, Verwertung und Berichterstattung einhalten.

Timeline: Wichtige Meilensteine

Seit Januar 2026 ist die Beteiligung einer OfH für alle Batteriekategorien verpflichtend: Ohne Zuordnung zu einer OfH ist ein rechtmäßiges Inverkehrbringen von Batterien in Deutschland nicht mehr möglich. In den Folgejahren treten weitere, stufenweise Anforderungen in Kraft, darunter zusätzliche Berichtspflichten, erweiterte Kennzeichnungsvorschriften (z. B. digitaler Batteriepass) sowie verbindliche Mindestwerte für Recyclinganteile.

Interzero OfH: Ihr Umsetzungspartner 

Mit der offiziellen Zulassung als OfH unterstützt Interzero Hersteller, Inverkehrbringer und weitere Marktakteure wie Vertreiber bei der Umsetzung aller neuen Vorgaben. Wir registrieren Ihre Batterien bei der Stiftung ear, übernehmen die Organisation der bundesweiten Sammlung und Rücknahme und sorgen für transparentes Reporting gemäß den gesetzlichen Anforderungen. 

Für ausländische verpflichtete Unternehmen übernimmt Interzero bereits heute als Bevollmächtigter die EPR-Verpflichtungen.
Nutzen Sie unsere Expertise, um die neuen Herausforderungen zu meistern und Ihre Prozesse nachhaltig und zukunftssicher aufzustellen.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Kontaktieren Sie unser Expertenteam: sales.epr@interzero.de.
 

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