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EPR-Anforderungen für Hersteller und Vertreiber

Umweltverantwortung leicht gemacht. So erfüllen Hersteller und Händler die Bedürfnisse von Privatkunden und tragen zur Nachhaltigkeit bei.

Seit 2005 unterstützt Interzero Elektronikgerätehersteller und -vertreiber in Deutschland bei der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diese Verantwortung umfasst die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten. Seit Dezember 2022 sind diese Serviceleistungen in der Interzero EPR Services GmbH gebündelt.

Das ElektroG hat bereits 2005 seine Anfänge gefunden, aber in den letzten beiden Jahren haben Novellen das Gesetz aktualisiert und Hersteller vor neue Herausforderungen gestellt. Wozu? Die von der EU vorgegebene Sammelquote im Bereich der Elektroaltgeräte von 65 Prozent wird regelmäßig verfehlt. Im Jahr 2021 betrug die Quote in Deutschland nur 38,6 Prozent. Das ElektroG versucht, diese Sammelquote durch gezielte Vorgaben an Hersteller und Vertreiber zu verbessern.

Wie funktioniert es? 

Die gesetzlichen Anforderungen an die Hersteller und Vertreiber variieren je nach Zielgruppe (Endverbraucher oder Unternehmen), Vertriebskanal (online oder stationär) und Herkunft des Herstellers (Deutschland oder Ausland). 

Ein Beispiel: 

Peter ist der Gründer eines fiktiven Kühlschrankherstellers. Er möchte seine Kühlschränke an Privatkunden verkaufen. Dafür muss er spezielle Anforderungen erfüllen: 

1. Anmeldung: 

Peter muss seine Kühlschränke bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren. Sie führt ein öffentliches Register für Hersteller und stellt sicher, dass die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektrogeräte umgesetzt wird. 

2. Regelmäßige Meldungen: 

Jeden Monat muss Peter melden, wie viele Kühlschränke er verkauft hat. Dies dient dazu, den Verbleib der Geräte im Blick zu behalten. 

3. Beauftragung eines Dienstleisters: 

Um die Altgeräte von Privathaushalten zu entsorgen, muss Peter einen Dienstleister beauftragen, der die alten Kühlschränke auf Wertstoffhöfen abholt. Das kann Peter theoretisch auch selbst organisieren, aber da die Abholung bei einer bekannt gegebenen Stelle irgendwo in Deutschland innerhalb einer vorgegebenen Zeit von 48 h oder wenig mehr durchgeführt werden muss, nutzt praktisch jeder dafür einen Dienstleister

4. Insolvenzsichere Garantie: 

Um sicherzustellen, dass auch im Fall von finanziellen Schwierigkeiten oder dem Auslaufen einer Produktkategorie die Entsorgung der Altgeräte gewährleistet ist, muss Peter eine insolvenzsichere Garantie bereitstellen. Wenn Peter ein Hersteller aus dem Ausland wäre, könnte Peter die Registrierung seiner Kühlschränke bei der Stiftung EAR nicht selbst vornehmen. Stattdessen muss er einen bevollmächtigten Vertreter in Deutschland benennen, der diese Registrierung in seinem Namen durchführt. Bevor Peter seine Kühlschränke auf den Markt bringen kann, muss er also jede Menge bürokratische Hürden nehmen. Da all dies Zeit und Ressourcen kostet, wäre es sehr in seinem Sinne, diese Aufgaben abzugeben – zum Beispiel an das zwölfköpfige Team der Interzero EPR Services.
 

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"Jedes Elektrogerät, das ordnungsgemäß entsorgt wird, macht einen Unterschied. Mit den EPR Services helfen wir Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und ihren Kunden die Rückgabe von Altgeräten so einfach wie möglich zu gestalten. Nur so können wir das Sammel- und Recyclingquoten erreichen und Rohstoffe im Kreislauf führen."

Uwe Brohsonn CEO Interzero EPR-Services

Es übernimmt alle erforderlichen Schritte, um den Verkauf der Geräte in Deutschland zu ermöglichen, inklusive der Abholung von Wertstoffhöfen. Abgewickelt wird der Service über das digitale WEEE-Portal, das im April 2023 gestartet ist. 
Peters Firma ist nur ein Beispiel. Unternehmen, die Geräte an den B2B-Markt veräußern oder auch Händler, ob stationär oder online, müssen noch viele andere Auflagen erfüllen. Auch hier unterstützen die EPR-Services von Interzero. Mit etwa 1.200 Kunden und bewegten 10.000 Tonnen Elektroschrott im Jahr lohnt sich das.

Gemeinsame Strategien und Kooperationen bei Interzero 

Ein anspruchsvoller Aspekt des ElektroG ist die 1:1/0:1-Rücknahmeverpflichtung für Elektronikprodukte. Sowohl stationäre als auch Online-Vertriebspartner mit bestimmten Verkaufs- und Lagerkapazitäten sind betroffen. In unserem Beispiel: Wenn Peter seine Geräte nicht im Fachhandel verkauft, sondern auch einen eigenen Online-Shop betreibt, kommen weitere Verpflichtungen auf ihn zu. Dann ist er nicht nur Hersteller, sondern auch Vertreiber. Wenn seine Lager- und Versandfläche 400 qm oder mehr erreicht, muss er nach dem 1:1 bzw. 0:1-Verfahren Geräte vom Kunden zurücknehmen. Ob Rücknahme bei Auslieferung (für große Haushaltsgeräte und Bildschirme) oder die Rückgabemöglichkeit in „zumutbarer Entfernung“ für die kleineren Geräte – für beide Anforderungen bieten wir kostenoptimierte Lösungen einschließlich der Abholung von Geräten beim Privatkunden durch unser Kleinmengenlogistik-Team (KML) bei Interzero Deposit Solutions.

Weitere Infos auf unserer Webseite
 

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