Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten
Interzero bietet Herstellern und Vertreibern ein zuverlässiges Rücknahmesystem und entwickelt individuelle Lösungen nach Maß – von der Erfassung bis zur Verwertung der Altgeräte.
Computer oder Wasserkocher – am Ende der Nutzungsdauer müssen Elektrogeräte zurückgenommen, gesammelt, behandelt und verwertet werden. Basis hierfür ist in Deutschland das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das vor allem Herstellern und Vertreibern solcher Geräte zahlreiche Verpflichtungen auferlegt. Als Hersteller im Sinne des ElektroG gelten Erstinverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten im deutschen Markt; unter Vertreibern sind stationäre Händler und Onlinehändler zu verstehen, die bereits registrierte Geräte innerhalb des deutschen Marktes weiterverkaufen. Sowohl Hersteller als auch Vertreiber müssen Altgeräte nach bestimmten Bedingungen zurücknehmen und unterliegen umfangreichen Informations-, Nachweis- und Dokumentationspflichten. Als so genannter beauftragter Dritter erfüllt Interzero für Sie als betroffener Hersteller oder Vertreiber die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben umfassend und zuverlässig. Dabei erfolgen die Verwertung und Behandlung des gesammelten Materials in Anlagen, die modernste Umweltstandards erfüllen. So ermöglicht das Recycling der Elektroaltgeräte die Rückgewinnung wichtiger Rohstoffe und verhindert, dass giftige Stoffe Umwelt und Gesundheit gefährden.
Am 15. August 2018 sind umfangreiche Änderungen des ElektroG in Deutschland in Kraft getreten. Seitdem gilt z. B. der offene Anwendungsbereich "Open Scope". Zum 1. Januar 2022 folgte bereits die nächste Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des sogenannten „ElektroG3“ finden Sie hier). Gerne unterstützen wir Sie kompetent bei Rückfragen und der Umsetzung.
Sie wollen mehr über unser Rücknahmesystem für Elektro- und Elektronikaltgeräte erfahren? Wir informieren Sie gerne über unsere Angebote und Leistungen.
Unser Angebot für Hersteller

Hersteller von Elektrogeräten haben viele Pflichten aus dem Elektrogerätegesetz, beginnend mit der Registrierung bei der stiftung ear bis hin zum regelmäßigen Nachweis über zurückgenommene und verwertete Altgerätemengen. Diese können wir Ihnen vollumfänglich abnehmen. Hinsichtlich der Verpflichtungen ist zu unterscheiden, ob die in Verkehr gebrachten Geräte in privaten Haushalten (B2C) oder rein gewerblich (B2B) genutzt werden. Insbesondere für Hersteller von B2B-Geräten ergeben sich durch das novellierte ElektroG neue Verpflichtungen – vor allem die Anforderung zur Schaffung einer zumutbaren Möglichkeit zur Rückgabe dieser Altgeräte und zum Nachweis eines sog. Rücknahmekonzeptes (§ 7a ElektroG) gegenüber der stiftung ear.
Für Altgeräte aus privaten Haushalten bieten wir Ihnen:
- Kompetente Beratung
- Registrierungs- und Meldeservice für in Verkehr gebrachte Mengen
- Insolvenzsichere Garantie
- Abholung und Entsorgung der bei den kommunalen Übergabestellen bereitgestellten Altgeräte (im Rahmen der sog. „ear-Abholkoordination“)
- Reporting zurückgenommener/entsorgter Mengen
- Übernahme der Funktion als Bevollmächtigter
Für Altgeräte aus dem B2B-Segment bieten wir Ihnen:
- Kompetente Beratung, auch im Hinblick auf das gegenüber der stiftung ear nachzuweisende Rücknahmekonzept
- Registrierungs- und Meldeservice für in Verkehr gebrachte Mengen
- Vorhaltung der für eine bundesweite B2B-Altgeräterücknahme erforderlichen Logistik- und Entsorgungsstrukturen
- Durchführung individueller Transport-, Behandlungs und Verwertungsleistungen für diese Altgeräte
- Jährliche Dokumentation über zurückgenommene/entsorgte Mengen
Unser Angebot für stationäre Händler und Versandhändler

Vertreiber von Elektrogeräten mit einer Verkaufs-, Lager- oder Versandfläche ab 400 Quadratmetern sowie ab dem 1. Juli 2022 auch Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind dazu verpflichtet, Altgeräte vom Endverbraucher zurückzunehmen. Mit dem Inkrafttreten des novellierten ElektroG verschärfen sich auch die Rücknahmeverpflichtungen für Versandhändler, die Elektrogeräte > 25 cm an private Haushalte ausliefern: diese Vertreiber sind dann im Rahmen der sog. 1:1-Rücknahme verpflichtet, Altgeräte bestimmter Kategorien (z. B. Kühlgeräte, Bildschirmgeräte, Waschmaschinen) unentgeltlich beim privaten Endnutzer abzuholen. Für diese Altgeräte ist eine Annahme „in zumutbarer Entfernung“, so wie es bisher galt, zukünftig nicht mehr ausreichend.
Interzero bietet für all diese Anforderungen passende Rücknahmelösungen an - sowohl für den stationären als auch für den Onlinehandel.
Als Vertreiber mit stationären Standorten haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, diese in unser Annahmestellen-Netzwerk einbinden zu lassen.
Wir übernehmen für Sie:
das Vorhalten eines Netzwerks mit mehr als 1.500 Annahmestellen für Groß- und Kleingeräte
den Betrieb einer für Sie kostenfreien Internetplattform, über die private Endnutzer unsere Annahmestellen jederzeit abrufen können
die Durchführung individueller Abholungen großer Altgeräte bei Ihren Kunden (private Endnutzer)
die ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung der Geräte
die u. U. erforderliche Anmeldung bei der Gemeinsamen Stelle
die gesetzlich geforderte Mengenstrom-Dokumentation
Häufige Fragen unserer Kunden
- Was bedeutet WEEE?
Weil immer mehr Elektro- und Elektronikschrott (E-Schrott) anfällt, hat die EU im Jahr 2003 eine Richtlinie zu diesem Abfallstrom entwickelt: Die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (auf Englisch auch WEEE für "Waste of Electrical and Electronic Equipment" genannt). Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wurde diese Vorgabe aus der EU im Jahr 2005 in deutsches Recht umgesetzt. E-Schrott darf demnach nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden.
- Was besagt die Novelle des ElektroG vom Oktober 2015?
Das neue Gesetz verpflichtet die Händler zur Rücknahme von E-Schrott – sofern sie über eine Verkaufs- bzw. Versand- und Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen. Bei großen Altgeräten muss ein neues Gerät gekauft werden, kleinere Geräte dürfen auch ohne Neukauf kostenlos abgegeben werden. Außerdem wurden die Sammel- und Verwertungsziele erhöht.
- Was macht die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear)?
Hersteller müssen sich bei der stiftung ear registrieren. Diese gemeinsame Stelle der Hersteller sichert die Umsetzung des ElektroG, wie die Meldung der Mengenströme an das Umweltbundesamt, die Erfassung der alten Geräte oder die Koordinierung der Bereitstellung von Sammelbehältern. Operative Aufgaben wie Sammlung und Entsorgung übernimmt die ear nicht.
- Was passiert, wenn ich das ElektroG erstmal ignoriere und mich später registriere?
Wer die Registrierung nicht durchführt, obwohl er entsprechende Geräte in Verkehr bringt, oder die weiteren Pflichten und Fristen ignoriert, riskiert hohe Bußgelder.